Arbeitszeitrichtlinie (Mitteilung)

Nach dem Scheitern ihres letzten Änderungsvorschlags strebt die Kommission erneut die Überarbeitung der Arbeitszeitrichtlinie an. Anhand eines Fragenkatalogs, zu dem die europäischen Sozialpartner (Arbeitgeber- und Arbeitnehmerverbände) Stellung beziehen sollen, möchte die Kommission klären, ob eine Überarbeitung aus Sicht der Sozialpartner erforderlich ist und wie diese gegebenenfalls ausgestaltet sein könnte.

Die zentralen Themenbereiche umfassen die Bestimmungen zur Höchstarbeitszeit, die Behandlung von Bereitschaftsdienst, die Festlegung der Ruhezeiten und die Berechnung der durchschnittlichen Wochenarbeitszeit.

cepAnalyse

Eine europaweite Harmonisierung der Arbeitszeit ist nicht nur auf Grund des Verstoßes gegen das Subsidiaritätsprinzip abzulehnen. Eine Rückverlagerung der Regulierung der Arbeitszeit auf die mitgliedstaatliche Ebene, und dort die Stärkung der individualvertraglichen Vereinbarungen und der nationalen Sozialpartner, wäre sachgerechter und effizienter.

Die Abschaffung des Opt-out und die tarifvertragliche Beschränkung der Ausnahmen zur Berechnung der durchschnittlichen Wochenarbeitszeit werden den lokalen Gegebenheiten und den Bedürfnissen der verschiedenen Branchen nicht gerecht.