Abschlussprüfung (Verordnung)

Die Kommission will den Wettbewerb auf dem Abschlussprüfermarkt forcieren und die Unabhängigkeit der Abschlussprüfer stärken.

cepAnalyse

Das absolute Verbot, prüfungsfremde Dienstleistungen anzubieten, verstößt gegen das Recht auf unternehmerische Freiheit. Werden andere als die geprüften Unternehmen beraten bestehen keine Risiken für die Unabhängigkeit des Abschlussprüfers. Jedenfalls reicht eine wirksame Aufsicht aus. Die Rotationspflichten sind ein schwerer Eingriff in die Vertragsfreiheit und stärken den Wettbewerb nicht. Die Kommission hat keine Kompetenz für den Erlass einer Verordnung.

cepMonitor

Der cepMonitor gibt den Stand der Verhandlungen zu diesem Gesetzesentwurf in Rat und Europäischem Parlament wieder und informiert über den erlassenen Rechtsakt und dessen Umsetzungsfristen. Weiter zum cepMonitor