EU-Rechtsstaatsmechanismus vor der Bewährungsprobe
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EU-Rechtsstaatsmechanismus vor der Bewährungsprobe

Angesicht der jüngsten Entwicklungen in Polen wendet die EU-Kommission erstmals den sogenannten EU-Rechtsstaatsmechanismus an. Das Instrument wurde eingeführt, um die bisher als unzureichend empfundenen Möglichkeiten der EU zum Schutz der gemeinsamen Werte zu ergänzen.

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Der Rechtsstaatsmechanismus verleiht der EU keine neuen Befugnisse zur Durchsetzung der gemeinsamen Werte. Es handelt sich um ein rein politisches Instrument, dessen Erfolg maßgeblich von der Kooperationsbereitschaft des jeweiligen Mitgliedstaats abhängt. Um politischen Druck erzeugen zu können ist es daher wichtig, dass notfalls auch das Verfahren nach Artikel 7 EUV eingeleitet werden kann, das eine Verhängung von Sanktionen vorsieht.

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EU-Rechtsstaatsmechanismus vor der Bewährungsprobe (veröff. 11.01.2016) PDF 175 KB Download
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