04.05.15
OMT-Verfahren
Roosebeke: "Nach den Schlussanträgen des Generalanwalts am Europäischen Gerichtshof (EuGH) ist die Europäische Zentralbank (EZB) berechtigt, das OMT-Programm als geldpolitische Maßnahmen durchzuführen. Sie überschreitet damit nicht ihr Mandat. Bedingung ist, dass die EZB sich von jeder Troika-Tätigkeit fernhält. Die EZB darf, mit anderen Worten, nicht in der Troika die wirtschafts- und finanzpolitischen Auflagen mit definieren, an die sie dann das OMT-Programm knüpft." ...weiterlesen