11.12.18

EuGH billigt EZB-Ankäufe

EuGH urteilt zum EZB-Programm für den Ankauf von Staatsanleihen auf Sekundärmärkten: Kein Verstoß gegen EU-Recht.

Der Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) wurde vom Bundesverfassungsgericht (BVerfG) um Prüfung folgender Fragen gebeten: 1. Ist das EZB-Programm zum Kauf von Staatsanleihen auf Sekundärmärkten ("PSPP-Programm") vom Mandat der EZB gedeckt? 2. Verstößt das Programm gegen das Verbot der monetären Finanzierung? Mit dem heutigen Urteil stellt das Gericht fest, dass die Prüfung der vorgenannten Fragen keinen Faktor ergeben hat, der die Gültigkeit des PSPP-Programms beeinträchtigen könnte.