09.12.15

EU-Kommission schlägt modernes Vertragsrecht für Online-Wirtschaft vor

Europäische Verbraucher sollen ihre Online-Inhalte nach dem Willen der Kommission unkompliziert auf Reisen mitnehmen können

Im Rahmen ihrer Strategie für den digitalen Binnenmarkt hat die EU-Kommission am Mittwoch einen Vorschlag unterbreitet, der es den europäischen Verbrauchern erlauben soll, ihre Online-Inhalte auf Reisen mitzunehmen. Außerdem hat die Kommission einen Aktionsplan zur Modernisierung des EU-Urheberrechts vorgelegt. Diese „politische Vorausschau“ soll nun in den kommenden sechs Monaten in konkrete Legislativvorschläge und Politikinitiativen umgesetzt werden, wobei alle Ergebnisse der verschiedenen öffentlichen Konsultationen berücksichtigt würden, erklärte die Kommission in einer Pressemitteilung.

„Die heute vorgeschlagene Verordnung ist der erste Schritt einer ehrgeizigen Reform. Ich vertraue darauf, dass die Mitgesetzgeber nun alles tun werden, damit die Portabilität ab 2017 für die europäischen Verbraucher Wirklichkeit wird, so dass sie ihre Inhalte, die sie zuhause mögen, auch auf Reisen in der EU nutzen können – und das ohne Angst vor Roamingentgelten, die Mitte 2017 abgeschafft werden“, erklärte EU-Digitalkommissar Günther Oettinger. Lesen Sie auch auch unsere cepAnalyse zur digitalen Binnenmarktstrategie Säule 1, Säule 2 und Säule 3.