28.10.15

Stärkung der Energieverbraucher

Die Vorschläge der EU-Kommission zur Stärkung der Energieverbraucher weisen in die richtige Richtung

Im Rahmen ihrer Strategie für eine Energieunion hat die EU-Kommission im Februar 2015 unter anderem Vorschläge zur Schaffung neuer Möglichkeiten für die Energieverbraucher vorgelegt.

Darauf aufbauend hat die Kommission im Juli 2015 eine Mitteilung veröffentlicht, in der sie fünf Möglichkeiten zur Stärkung der Energieverbraucher in der EU identifiziert: Mehr Transparenz im Endkundenmarkt, Verbraucherschutz, Flexibilität der Stromnachfrage, Investitionen in „intelligente Wohnungen und Netze“ sowie Datenmanagement und Datenschutz.

Die Vorschläge der EU-Kommission weisen in die richtige Richtung. Eine erhöhte Transparenz im Endkundenmarkt kann erreicht werden durch unabhängige Informationsquellen für den Vergleich von Energielieferverträgen wie etwa Internetvergleichsportale und durch eine aussagekräftigere Verbrauchskennzeichnung von Haushaltsgeräten. Dadurch können die Verbraucher sowohl die Angebote der Energieanbieter als auch den Energieverbrauch der von ihnen genutzten Produkte auf einfache Art miteinander vergleichen und ohne bedeutende Vorkenntnisse fundierte Kaufentscheidungen treffen.

Der Schutz vor Marktmacht einzelner Energieversorgungsunternehmen ist ein bedeutender Beitrag zum Verbraucherschutz. Dort, wo ein Energieversorger eine Monopolstellung einnimmt, kann eine Regulierung der Endkundenenergiepreise dessen Marktmacht begrenzen. Staatliche Preisregulierung sollte dagegen – wie die EU-Kommission zu Recht fordert – nicht eingesetzt werden, um die Energiekosten armer Haushalte zu begrenzen. Stattdessen sollten die Energiekosten armer Haushalte in der Sozialpolitik der EU-Mitgliedstaaten berücksichtigt werden, z.B. durch eine Anpassung der Sozialleistungen an Energiepreissteigerungen.

Eine flexiblere Stromnachfrage setzt voraus, dass Stromverbraucher finanzielle Anreize für den Einsatz von Laststeuerungsinstrumenten – Smart-Metern, Energiemanagementsystemen und intelligenten Haushaltsgeräten – erhalten, mit denen sie auf die schwankende Knappheit von Strom reagieren können. Eine Normung der Schnittstellen von Laststeuerungsinstrumenten erleichtert deren Einsatz in privaten Haushalten und macht Investitionen in „intelligente Wohnungen“ damit attraktiver.

Die EU-Kommission fordert zu Recht, dass individuelle Verbrauchsdaten, die für die Laststeuerung genutzt werden können, von einer unabhängigen Organisation verwaltet werden. Die Stromverbraucher sollen selbst darüber entscheiden können, ob und, wenn ja, an welche Unternehmen sie ihre Verbrauchsdaten weitergeben möchten.

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Dr. Moritz Bonn, Fachbereich Umwelt, Energie, Klima, Verkehr, bonn(at)cep.eu