Publikationsarchiv

 

In diesem Archiv finden Sie alle Veröffentlichungen des cep | Centrum für Europäische Politik der letzten Jahre:

cepAdhoc: Pointierte Stellungnahme zu aktuellen Fragen der EU-Politik

cepAnalyse: Übersichtliche Ausarbeitungen – mit Kurzdarstellung sowie ökonomischer und rechtlicher Evaluierung – zu konkreten EU-Vorhaben (Verordnung, Richtlinie, Grünbuch, Weißbuch, Mitteilung) mit 2-seitiger Kurzfassung (Executive Summary)

cepInput: Impuls zu aktuellen Herausforderungen der EU-Politik

cepStudie: Umfassende Untersuchung zu volkswirtschaftlich und rechtlich relevanten Fragestellungen der EU

2013

Frankreich steht vor großen fiskalischen und wirtschaftlichen Herausforderungen. Das Wirtschaftswachstum ist gering und die Arbeitslosenquote steigt immer weiter an. Für ein Land wie Frankreich, dessen Wirtschaftswachstum in den vergangenen Jahren stark von der Binnennachfrage abhing, ist dies besonders schmerzhaft. Nicht zuletzt gibt das öffentliche Defizit Anlass zur Sorge: Bisher ist es der französischen Regierung nicht gelungen, es auf unter 3% des BIP zurückzufahren. All dies lässt Zweifel an der Tragfähigkeit der französischen Staatsschulden aufkommen.

2013

Die vier Präsidenten des Europäischen Rates, der Kommission, der Euro-Gruppe und der Europäischen Zentralbank haben Maßnahmen vorgeschlagen, um die Stabilität des Euro-Raums zu verbessern.

2013

Der aktualisierte cepDefault-Index zeigt deutlich, dass die Euro-Krise keineswegs gebannt ist. Mit Ausnahme Irlands ist es den Finanzhilfe empfangenden Krisenländern nicht gelungen, den Verfall der Kreditfähigkeit zu stoppen. Auch die Kreditfähigkeit von Italien erodiert seit 2009 unentwegt. Zudem ist Frankreichs Kreditfähigkeit unmittelbar bedroht. Wenngleich die französische Situation noch nicht so dramatisch ist wie in den südeuropäischen Ländern, bedarf es doch einer dringenden Kurskorrektur. Denn ein Verfall der Kreditfähigkeit Frankreichs kann die gesamte Euro-Rettung in Frage stellen.

2012

Der Fiskalpakt vom 2. März 2012 verpflichtet die Vertragsstaaten, eine Schuldenbremse im nationalen Recht zu verankern. Diese sieht u.a. einen Korrekturmechanismus vor, der die Vertragsstaaten unmittelbar zu Korrekturmaßnahmen verpflichtet, wenn sie ihre Defizitvorgaben verfehlen. So soll die Haushaltsdisziplin der Vertragsstaaten gestärkt werden. Die Kommission schlägt sieben Grundsätze vor, die die Vertragsstaaten bei der nationalen Ausgestaltung des Korrekturmechanismus berücksichtigen sollen.

2012

Die Kreditfähigkeit in Südeuropa verfällt weiter. Dies zeigen die jüngsten Werte des cepDefault-Index. Die Erosion der Kreditfähigkeit in Italien hat sich verfestigt; in Griechenland setzt sich der negative Trend der vergangenen Jahre nicht nur fort, er verstärkt sich sogar; Spanien wankt, stünde allerdings ohne die Bankenkrise strukturell gar nicht so schlecht da.

In Portugal dagegen tragen die konsequenten Strukturreformen Früchte, es zeichnet sich eine Trendumkehr ab. Portugal hat Chancen, 2015 wieder auf eigenen Füßen zu stehen. Auch die anderen Länder Südeuropas müssen ihre Wettbewerbsfähigkeit durch Strukturreformen  verbessern.

2012

Die Kommission möchte die haushaltspolitische Überwachung der Euro-Staaten intensivieren, indem der Stabilitäts- und Wachstumspakt durch zusätzliche Regelungen ergänzt wird. Zudem sollen die Euro-Staaten die haushaltspolitischen Vorgaben des Stabilitäts- und Wachstumspakts im nationalen Recht festschreiben. Hinzu kommt, dass die nationalen Haushaltspläne zukünftig auf unabhängigen makroökonomischen Prognosen beruhen sollen.

2012

Die Staats- und Regierungschefs der EU-Staaten (außer Großbritannien und Tschechien) haben einen Vertrag geschlossen, durch den die Haushaltsdisziplin der Vertragsstaaten verbessert werden soll. Die Vertragsstaaten müssen eine Schuldenbremse im nationalen Recht verankern und verpflichten sich, die Sanktionsverhängung im Defizitverfahren zu vereinfachen.

2012

Mit dem ESM sollen die Hilfen zur „Euro-Rettung“ verstetigt und auf eine dauerhafte vertragliche Grundlage gestellt werden. Die EU-Staaten schlagen dafür eine Öffnungsklausel in den EU-Verträgen vor. Die Euro-Staaten wollen auf dieser Grundlage den ESM mittels völkerrechtlichen Vertrags errichten. Das Stammkapital des ESM beträgt 700 Milliarden Euro; Deutschland trägt davon 190 Milliarden Euro.

2012

Die Kommission will einerseits die Euro-Staaten, die zukünftig Finanzhilfen benötigen könnten, einer verstärkten Überwachung der Wirtschaftspolitik und der Finanzlage unterziehen. Zum anderen will die Kommission die Aufgaben, die ihr unter den Rettungsschirmen zugedacht sind, sekundärrechtlich im EU-Recht verankern.

2012

Die Kommission stellt drei Optionen zur Umsetzung von Eurobonds vor und diskutiert die damit verbunden Vor- und Nachteile. Als Vorteile nennt sie insbesondere eine Entschärfung der gegenwärtigen Schuldenkrise, eine Stabilisierung des Bankensystems und die Erhöhung der Liquidität des Marktes für Staatsanleihen. Als Nachteil nennt sie die sinkenden Anreize zur Haushaltsdisziplin. So können sich Mitgliedstaaten auf Kosten der Haushaltsdisziplin anderer Mitgliedstaaten verschulden, ohne dass sich dies auf ihre Finanzierungskosten auswirkt.