Publikationsarchiv

 

In diesem Archiv finden Sie alle Veröffentlichungen des cep | Centrum für Europäische Politik der letzten Jahre:

cepAdhoc: Pointierte Stellungnahme zu aktuellen Fragen der EU-Politik

cepAnalyse: Übersichtliche Ausarbeitungen – mit Kurzdarstellung sowie ökonomischer und rechtlicher Evaluierung – zu konkreten EU-Vorhaben (Verordnung, Richtlinie, Grünbuch, Weißbuch, Mitteilung) mit 2-seitiger Kurzfassung (Executive Summary)

cepInput: Impuls zu aktuellen Herausforderungen der EU-Politik

cepStudie: Umfassende Untersuchung zu volkswirtschaftlich und rechtlich relevanten Fragestellungen der EU

2010

Die Kommission wird im Frühjahr 2011 einen Legislativvorschlag für einen „europäischen Abwicklungsrahmen“ vorlegen. Dieser Rahmen soll ermöglichen, dass Finanzinstitute in die Insolvenz gehen können, ohne dass Steuergelder eingesetzt werden müssen oder die Stabilität des Finanzsystems gefährdet wird.

2010

Die Kommission hatte bereits in der „Frauen-Charta“ vom März 2010 angekündigt, die Gleichbehandlung von Männern und Frauen in allen Politikbereichen besser berücksichtigen zu wollen. Diese Ankündigung konkretisiert die Kommission mit der vorliegenden Mitteilung, in der sie klarstellt, in welchen Bereichen besonderer Handlungsbedarf besteht und welche Maßnahmen die Kommission ergreifen möchte. Zwar geht die Kommission in der Mitteilung eher oberflächlich auf einzelne Maßnahmen ein. Allerdings hat sie neben der Mitteilung auch ein Arbeitsdokument [SEC(2010) 1079] vorgelegt, in dem sie über 130 konkrete nicht-legislative Maßnahmen bezeichnet.

2010

Die Kommission ändert den Umgang mit Derivaten, die unmittelbar zwischen Gegenparteien vereinbart und gehandelt („over-the-counter“, OTC) werden. Sie will, dass diese OTC-Derivate grundsätzlich von einer zentralen Gegenpartei (CCP) mit Sitz in der EU abwickelt werden. Eine unterschiedliche Regulierung für Finanzdienstleister und andere Unternehmen sowie die Unterscheidung zwischen spekulativen und zur Risikoabsicherung eingesetzten Derivaten soll die Finanzmarktstabilität verbessern.

2010

Die gegenwärtige Euro-Krise ist zu großen Teilen auf eine übermäßige öffentliche Verschuldung zurückzuführen. Daher sollte die Lösung des Schuldenproblems auch im Zentrum der Krisenbewältigung stehen. Die Kommission hat deshalb am 29. September ein Reformpaket veröffentlicht. Es umfasst Änderungen des Stabilitäts- und Wachstumspakts sowie eine den Pakt ergänzende makroökonomische Überwachung. Damit möchte die Kommission sicherstellen, dass der Stabilität- und Wachstumspakt zukünftig schneller, schärfer und konsequenter greift.

2010

Die Kommission schlägt vor, dass in Drittstaaten niedergelassene Konzerne ihre Fach- und Führungskräfte auch in die europäischen Niederlassungen entsenden können sollen. In allen Mitgliedstaaten sollen dazu die gleichen Bedingungen für die Erteilung der Arbeits- und Aufenthaltserlaubnis gelten. Die Erlaubnis wird für die Dauer der Entsendung erteilt und kann um bis zu drei Jahren verlängert werden. Sie gilt auch für eine auf zwölf Monate beschränkte Entsendung in eine Niederlassung in einem anderen Mitgliedstaat. Den Familienangehörigen des Arbeitnehmers soll es erlaubt werden, mit ihm in die EU einzureisen, ohne vorher Integrationsmaßnahmen zu durchlaufen.

2010

Das 1. Eisenbahnpaket von 2001 besteht aus drei Richtlinien, die die Basis für die europäische Eisenbahngesetzgebung bilden. Die vorliegende Zusammen- und Neufassung („Recast“) soll die nach Ansicht der Kommission bestehenden Unzulänglichkeiten, Unklarheiten und Lücken des Rechtsrahmens beseitigen. Sie umfasst den Abbau von Wettbewerbshindernissen und die Reform der Regulierungsaufsicht (1. Teil) sowie Fragen des Ausbaus und Betriebs der Eisenbahninfrastruktur (2. Teil). Zentrales Anliegen ist es, auf dem Eisenbahnverkehrsmarkt einen diskriminierungsfreien Wettbewerb zu ermöglichen.

2010

Die EU-Energiestrategie 2020 konzentriert sich auf fünf „Prioritäten“: (1) Steigerung der Energieeffizienz, (2) Aufbau eines „europaweit integrierten Energiemarktes“, (3) Verbraucherschutz und Sicherheitsstandards, (4) Weiterentwicklung von Energietechnologien und (5) Stärkung der energiepolitischen Außenbeziehungen. Die Kommission bemängelt an der derzeitigen EU-Energiepolitik, dass der Energiebinnenmarkt weiterhin fragmentiert ist und die bisherigen Anstrengungen der Mitgliedstaaten zur Steigerung der Energieeffizienz „enttäuschend“ sind. Zudem fehlen Investitionen in das Energiesystem von 1 Billion € bis 2020 und technologische Fortschritte.

2010

Mit dem Lissabon-Vertrag erhält die EU erstmals eine im Primärrecht verankerte Kompetenz für den Tourismus. Die Kommission beschreibt in der Mitteilung die „Herausforderungen“ und stellt einen „Aktionsrahmen für den Tourismus in Europa“ vor. Unter anderem will sie den „kulturellen und natürlichen Reichtum Europas“ bekannter machen, z.B. durch ein „Europäisches Kulturerbe-Siegel“. Zudem soll ein Austauschprogramm für Touristen es „Schlüsselgruppen“ wie Jugendlichen (bis 30 Jahren) und Senioren (ab 65 Jahren) ermöglichen, in der Nebensaison in Tourismusziele anderer Mitgliedstaaten zu verreisen. Schließlich kündigt die Kommission „Sensibilisierungskampagnen“ über die Wahl des Reiseziels und des Beförderungsart an, um einen „nachhaltigen und verantwortungsvollen Qualitätstourismus“ zu fördern. 

2010

Das vorliegende Grünbuch soll Wege zur Entwicklung eines (in allen Amtssprachen verfügbaren) Europäischen Vertragsrechts aufzeigen: Die Kommission stellt dazu verschiedene Optionen für ein „Europäisches Vertragsrechtsinstrument“ zur Diskussion. Darunter versteht sie ein Konstrukt vertragsrechtlicher Regelungen der EU, das näher auszugestalten ist, insbesondere im Hinblick auf das Ausmaß der Rechtsverbindlichkeit (Rechtsform), die Regelungsbreite (materieller Anwendungsbereich) und die Anwendbarkeit auch auf nicht grenzüberschreitende Vertragsverhältnisse.

2010

Die bisherige EU-Steinkohleverordnung, die Subventionen für den Steinkohlebergbau gestattet, tritt zum 31. Dezember 2010 außer Kraft. Die von der EU-Kommission vorgeschlagene Nachfolgeverordnung würde Stilllegungsbeihilfen nur noch bis zum 1. Oktober 2014 erlauben. Die für Oktober 2014 bis Ende 2018 vereinbarten deutschen Stilllegungsbeihilfen in Höhe von ca. 2,35 Mrd. Euro würden nicht mehr gezahlt, nur noch die weiterhin zulässigen Beihilfen zur Deckung außergewöhnlicher Kosten in Höhe von 3,03 Mrd. Euro.