Publikationsarchiv

 

In diesem Archiv finden Sie alle Veröffentlichungen des cep | Centrum für Europäische Politik der letzten Jahre:

cepAdhoc: Pointierte Stellungnahme zu aktuellen Fragen der EU-Politik

cepAnalyse: Übersichtliche Ausarbeitungen – mit Kurzdarstellung sowie ökonomischer und rechtlicher Evaluierung – zu konkreten EU-Vorhaben (Verordnung, Richtlinie, Grünbuch, Weißbuch, Mitteilung) mit 2-seitiger Kurzfassung (Executive Summary)

cepInput: Impuls zu aktuellen Herausforderungen der EU-Politik

cepStudie: Umfassende Untersuchung zu volkswirtschaftlich und rechtlich relevanten Fragestellungen der EU

2014

Die EU-Kommission eröffnet eine Konsultation über mögliche Änderungen der Europäischen Gerichtsstands- und Vollstreckungsverordnung (EuGVVO / „Brüssel I“-Verordnung). Dabei stellt sie Optionen für den weiteren Abbau von Zuständigkeitskonflikten und Hindernissen hinsichtlich der Durchsetzung von Gerichtsentscheidungen im internationalen Rechtsverkehr zur Diskussion.

2014

Die EU will den Zahlungsverzug von Unternehmen und öffentlichen Stellen eindämmen. Dazu hat sie einen Richtlinienvorschlag vorgelegt, der die bestehende Richtlinie in wesentlichen Punkten ändert und ergänzt. Insbesondere soll die Geltendmachung von Beitreibungskosten erleichtert werden. Zudem werden spezielle Regeln für öffentliche Stellen eingeführt, die sich in Zahlungsverzug befinden.

2014

Vertikale Vereinbarungen sind Absprachen zwischen Unternehmen auf unterschiedlichen Ebenen der Produktions- und Vertriebskette. Solche Absprachen sind grundsätzlich verboten, doch sieht der EG-Vertrag Ausnahmen vom grundsätzlichen Verbot vor. Über deren Vorliegen befindet die Kommission. In einer Gruppenfreistellungsverordnung (EG) Nr. 2760/1999 sowie in Leitlinien hat sie dargelegt, wann sie von einer wettbewerbsrechtlichen Unbedenklichkeit solcher Vereinbarungen ausgeht. Die Verordnung verliert ihre Gültigkeit am 31. Mai 2010. In diesem Sommer hat die Kommission einen Entwurf über eine Folge-Verordnung sowie einen Entwurf über neue Leitlinien vorgelegt und diese zur Konsultation gestellt. Sie möchte mit den Entwürfen insbesondere den jüngeren Entwicklungen hinsichtlich des Online-Handels Rechnung tragen.

2014

In ihrem Grünbuch zur „Überprüfung des gemeinschaftlichen Besitzstands im Verbraucherschutz“ zielt die Kommission auf eine Voll-Harmonisierung der europäischen Verbraucherschutzvorschriften. So spricht sie sich für EU-weit einheitliche Widerrufsfristen und EU-weite Regelungen beim Rücktritt von Verträgen aus. Zugleich möchte sie die EU-Vorschriften zum Verbraucherschutz ausdehnen: Die Bestimmungen zum Verbrauchsgüterkauf sollen auch für andere Arten von Verträgen gelten und die Gewährleistungsfrist soll in bestimmten Fällen verlängert werden. Überdies spricht sich die Kommission für mehr Verbraucherschutz bei „kommerziellen Garantien“ aus. Betroffen von den Plänen der Kommission sind alle Verbraucher sowie Unternehmen, die Waren und Dienstleistungen an Verbraucher verkaufen.

2014

Mit dieser Richtlinie möchte die EU-Kommission die zwischen den Mitgliedstaaten bestehenden Unterschiede in der Besteuerung von LKW-Dieselkraftstoff reduzieren. Damit sollen Wettbewerbsverzerrungen und Umweltverschmutzung als Folge von „Tanktourismus“ verringert werden. Betroffen von den Plänen der Kommission sind Güterverkehr und Mineralölwirtschaft; indirekt auch die Verbraucher.

2014

Die EU-Kommission will den grenzüberschreitenden Online-Handel in der EU durch verbesserte Paketzustellbedingungen fördern.

2014

Die EU-Kommission hat eine Richtlinie zur Änderung des gemeinsamen Rechtsrahmens für elektronische Kommunikationsnetze und -dienste vorgelegt. Mit ihrem Vorschlag zur Änderung der Rahmenrichtlinie, der Zugangsrichtlinie und der Genehmigungsrichtlinie verfolgt die Kommission das Ziel, die Wirksamkeit des EU-Rechtsrahmens für elektronische Kommunikation zu erhöhen und die Regulierung EU-weit anzugleichen. Auch bei der Nutzung von Frequenzen strebt die Kommission eine Harmonisierung an.

2014

Die EU-Kommission will die Schwierigkeiten kleinerer und mittlerer innovativer Unternehmen (KMU) bei der grenzüberschreitenden Beschaffung von Finanzmitteln beseitigen. Insbesondere Fälle von Doppelbesteuerung und die fehlende Anerkennung der Zulassung von Risikokapitalfonds durch einen anderen Mitgliedstaat behindern grenzüberschreitende Investitionen.

Die EU stellt selbst Beihilfen für junge innovative Unternehmen zur Verfügung. Sie fordert, dass die nationalen Behörden die Risikokapitalgeber durch die Einrichtung institutionalisierter Handelsplätze und den Verzicht auf Anlegerschutzvorschriften für institutionalisierte Investoren unterstützen. Die EU-Kommission kritisiert, dass es Pensionsfonds in einigen Mitgliedstaaten verboten ist, in Risikokapitalmärkten zu investieren.

2014

Mit ihrem Richtlinienvorschlag KOM(2007) 528 möchte die Europäische Kommission verhindern, dass Unternehmen gleichzeitig Strom erzeugen oder verkaufen und Übertragungsnetze kontrollieren. Auch die Kontrolle von Übertragungsnetzen durch Nicht-EU-Staaten soll ausgeschlossen werden. Ferner stärkt die Richtlinie die nationalen Regulierungsbehörden.

Von den Kommissionsplänen betroffen sind unmittelbar alle Unternehmen der Elektrizitätswirtschaft, insbesondere integrierte Stromkonzerne. Mittelbar betroffen sind aber auch die privaten und gewerblichen Endverbraucher.

2014

In ihrer Mitteilung unterbreitet die Europäische Kommission Vorschläge für Maß- nahmen zur dauerhaften Begrenzung der globalen Erwärmung auf 2°C. Dazu zählen unter anderem die Verpflichtung der EU, ihre Treibhausgasemissionen bis 2020 um mindestens 20% zu senken sowie die angestrebte Erhöhung des Anteils erneuerbarer Energien am Gesamt- energieverbrauch der EU auf 20%. Zugleich schlägt die Kommission eine Stärkung des Emissionshandelssystems vor. Von der Kommissionsmitteilung betroffen sind der Energiesektor, die gesamte Volkswirtschaft und die breite Öffentlichkeit

2014

Die Kommission will eine EU-weite Meldepflicht für Wertpapierfinanzierungsgeschäfte einführen, die Auflagen für Weiterverpfändungen von Sicherheiten verschärfen und die Informationspflichten für Investmentfonds ausweiten.

2014

Die Kommission will den Schutz von Geschäftsgeheimnissen in den Mitgliedstaaten angleichen. Die vorgeschlagene Richtlinie enthält insbesondere einheitliche Definitionen für Geschäftsgeheimnisse sowie für deren rechtswidrige Erlangung, Nutzung und Offenlegung sowie Möglichkeiten, Rechtschutz gegen die Rechtsverletzung zu erhalten.

2014

Mit ihrem Richtlinienvorschlag KOM(2007) 529 möchte die Europäische Kommission verhindern, dass Unternehmen gleichzeitig Gas erzeugen oder verkaufen und Fernleitungsnetze kontrollieren. Auch die Kontrolle von Fernleitungsnetzen durch Nicht-EU-Staaten soll ausgeschlossen werden. Ferner stärkt die Richtlinie die nationalen Regulierungsbehörden. Von den Kommissionsplänen betroffen sind unmittelbar alle Unternehmen der Gaswirtschaft, insbesondere integrierte Erdgaskonzerne. Mittelbar betroffen sind aber auch die privaten und gewerblichen Endverbraucher.

2014

Der Verordnungsvorschlag der Europäischen Kommission KOM(2007) 531 soll die grenzüberschreitenden Strommärkte stärken, Investitionen der Übertragungsnetzbetreiber fördern und den Missbrauch von Marktmacht erschweren. Unmittelbar betroffen vom Papier der Kommission sind Stromerzeuger und Betreiber von Stromnetzen. Mittelbar betroffen sind auch private und gewerbliche Verbraucher.

2014

Die Europäische Kommission will, dass die Anreize zur Flexibilisierung der Stromnachfrage („Laststeuerung“) erhöht werden, um damit zur Netzstabilität beizutragen. Dazu sollen Stromverbrauchern vermehrt variable untertägige Stromtarife angeboten werden. Die Kommission verweist im Zusammenhang mit der Laststeuerung auch auf notwendige Investitionen in die Netzinfrastruktur und auf Datenschutzbedenken der Stromverbraucher.

2014

Die Europäische Kommission schlägt für die Emission bestimmter Luftschadstoffe nationale Höchstmengen für die Zeit ab 2020 und ab 2030 vor und dehnt diese auf weitere Luftschadstoffe aus. Die Mitgliedstaaten müssen nationale „Luftreinhalteprogramme“ erstellen. Diese müssen Angaben über die vorgesehenen Maßnahmen zur Verringerung von Luftschadstoffen enthalten. Außerdem sollen bis 2025 zu erreichende Zwischenziele eingeführt werden.

2014

Mit dieser Mitteilung beabsichtigt die Kommission, die Rechte der Verbraucher durch eine Voll-Harmonisierung der europäischen Verbraucherschutzvorschriften auf hohem Niveau zu stärken. Zudem soll für „grundlegende Dienstleistungen“ ein erschwinglicher Zugang für alle sichergestellt werden. Überdies wird in der Mitteilung die Einführung von Verbraucher-Sammelklagen in Erwägung gezogen.

Betroffen von den Plänen der Kommission sind alle Verbraucher sowie Unternehmen, die Waren und Dienstleistungen an Verbraucher verkaufen.

2014

Die Kommission will eine öffentliche Debatte über die Möglichkeiten mobiler Gesundheitsdienste führen und insbesondere feststellen, ob und welche Probleme beim Ausbau der Branche bestehen. Dazu hat sie einen umfangreichen Fragenkatalog vorgelegt.

2014

Die Europäische Kommission zeigt in einem Bericht die Entwicklungen und Probleme des Straßengüterverkehrs im Allgemeinen und die der Kabotage-Regelungen im Besonderen auf.  Kabotage ist die gewerbliche innerstaatliche Güterbeförderung, die von in einem anderen Mitgliedstaat niedergelassenem Verkehrsunternehmen erbracht wird. Die Kabotage-Verordnung lässt die Kabotage nur in Ausnahmefällen zu. Laut Europäischer Kommission werfen die Kabotage-Beschränkungen Probleme auf, da sie Verkehrsunternehmen bei der Verbesserung ihrer Effizienz behindern, den Marktzugang für Verkehrsunternehmen einschränken und Leerfahrten verursachen. Daher fordert sie eine Lockerung der Kabotage-Regelungen.

2014

In der EU dürfen Betreiber ortsfester Anlagen und Luftverkehrsunternehmen nur dann Treibhausgase ausstoßen, wenn sie über Emissionsrechte verfügen. Der Rückgang des Preises für Emissionszertifikate resultiert nach Ansicht der Europäischen Kommission aus einem „Ungleichgewicht zwischen Angebot und Nachfrage“. Dieses will sie mit der Einführung einer „Marktstabilitätsreserve“ beheben. Diese „Stabilisierung“ des Zertifikatemarktes soll erreicht werden, indem Zertifikate je nach Marktlage entweder dem Markt entzogen und in die Reserve eingestellt oder aus der Reserve freigegeben und dem Markt zugeführt werden.