30.11.21

PRESSEINFORMATION 82/2021

cep hält EU-Standard für grüne Anleihen in Teilen für gefährlich

Freiburg/Berlin. Nachhaltig und mit gutem Gewissen Geld anlegen: Mit ökologischen Anleihen in Höhe von insgesamt 250 Milliarden Euro will die Kommission in den kommenden fünf Jahren etwa ein Drittel des Corona-Rettungsfonds refinanzieren. Sie greift für diese Emissionen auf einen global anerkannten Marktstandard zurück. Von diesem ist sie aber nicht wirklich überzeugt.

Um für Investoren Klarheit zu schaffen, plant die Kommission einen einheitlichen EU-Standard (EuGB). Dieser soll, im Gegensatz zu den globalen Marktstandards, genauer festlegen, in welche "grünen" wirtschaftlichen Tätigkeiten die Anleiheerlöse fließen dürfen. Der EuGB orientiert sich dabei an der grünen Taxonomie. Die Freiburger Denkfabrik Centrum für Europäische Politik (cep) hat die Pläne der Kommission analysiert.

"Die Kopplung an die grüne Taxonomie mit all ihren denkbaren Ausnahmen und Erweiterungen birgt Risiken. Der EU-Standard könnte ignoriert werden, wenn er den Nachhaltigkeitspräferenzen der Investoren nicht gerecht wird. Dies zeigt bereits der offene Streit um die Einstufung der Atomkraft und von Erdgas", kritisiert cep-Ökonom Philipp Eckhardt, der die Studie verfasst hat. Wichtig ist ferner, dass sich sowohl Emittenten als auch Investoren darauf verlassen können, dass eine grüne Anleihe ihren Status als EuGB, auch bei künftigen Änderungen der Taxonomie, nicht verliert.

Als positiv bewertet Eckhardt, dass die Anwendung des EU-Standards freiwillig bleiben soll. "So werden die existierenden und breit akzeptierten Marktstandards nicht automatisch vollends verdrängt", sagt der cep-Experte. Einen Vorteil in der Kopplung an die grüne Taxonomie sieht Eckhardt darin, dass Investoren zumindest eine grobe Orientierung über die Verwendung der Erlöse bekommen. Die vorgesehenen strikten Registrierungs- und Aufsichtsvorschriften für externe Bewerter der grünen Anleihen könnten das Vertrauen von Investoren in diese Anleihen zusätzlich stärken.