forderlich hierfür ist eine einheitliche Rechtsprechung und – vorgelagert – eine einheitliche Juristenausbildung. Zu diesen Fragen äußert sich die Kommission nicht. Ein optionales EU-Vertragsrecht (Option [...] grenzüberschreitenden Geschäften würde die Wahlmög- lichkeiten ohne erkennbaren Grund einschränken. Juristische Bewertung Kompetenz Gemäß Art. 114 Abs. 1 AEUV darf die EU das Vertragsrecht angleichen, wenn
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Vorschriften selten in andere europäische Sprachen übersetzt sind, so dass die Wirtschaftsteilnehmer Juristen zu Rate ziehen müssen, die sich im jeweiligen Rechtssystem auskennen. Dies erklärt, warum sich
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anfallenden Transaktionskosten senkt, macht sie Europa als Standort für Investitionen attraktiver. Juristische Bewertung Kompetenz Die EU kann auch ohne ausdrückliche Kompetenzzuweisung Recht setzen, wenn
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angeboten noch öffentlich gehandelt, (e) sie kann von einer oder mehreren natürlichen und/oder juristischen Personen, nachstehend „Gründungsgesellschafter“, errichtet werden. 2. Für die Zwecke des Absatzes [...] durch Finanzintermediäre platziert werden. 3. Für die Zwecke des Absatzes 1 Buchstabe e sind „juristische Personen“ alle Gesellschaften im Sinne von Artikel 48 Absatz 2 EG-Vertrag, Europäische Aktie [...] der SPE bzw. zwischen seinen Verpflichtungen gegenüber SPE und seiner Pflicht gegenüber anderen juristischen oder natürlichen Personen führt. 4. Ein Mitglied der Unternehmensleitung einer SPE ist dem
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2009 bewertet werden. Im Gegensatz zu den genannten Optionen würde die SPE natürlichen und juristischen Personen (auch wenn diese nicht in der EU niedergelassen sind) den Zugang zu ein- und derselben [...] derselben Gesellschaftsform eröffnen. Eine SPE könnte von einer natürlichen oder juristischen Person aus dem Nichts gegründet oder von einem bestehenden Unternehmen durch Umwandlung oder Verschmelzung mit [...] würde sie doch dazu führen, dass eine SPE in jedem Mitgliedstaat anders ist, und natürliche und juristische Personen der besonderen Vorteile einer EU-weit einheitlichen Gesellschaft berauben, was insbesondere
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Beschäftigung positiv beeinflussen, da der Wettbewerb zwischen Unternehmen intensiviert wird. Juristische Bewertung Kompetenz Einschlägig sind Art. 114 AEUV (ex-Art. 95 EGV, Binnenmarkt) und Art. 173
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Standortqualität Europas Klare Regelungen zum Urheberrecht erhöhen die Standortqualität Europas. Juristische Bewertung Kompetenz Im Bereich des Urheberrechts verfügt die EU über keine eigenständige Kompetenz
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Erhöhung der Produktionskosten macht Europa als Standort für Investitionen weniger attraktiv. Juristische Bewertung Kompetenz Die Kompetenz folgt aus Art. 137 EGV. Subsidiarität Mit dem Vorschlag
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Standortattraktivi- tät der EU für Investoren, insbesondere in energieintensiven Branchen. Juristische Bewertung Kompetenz Art. 95 und Art. 175 Abs. 1 EGV berechtigen die EU zu Maßnahmen im Bereich
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Verfahren nicht überspielen darf. Hier ist für das richtige Verständnis ausnahmsweise begrifflich-juristische Präzision erforderlich: Für die innerstaatlichen parlamentarischen Zustimmungsverfahren hat
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