Staatsverschuldung und der Steuerlast führen. Hierdurch sinkt die Attraktivität für Investitionen. Juristische Bewertung Kompetenz Die Entwicklung von GPP-Kriterien auf EU-Ebene und ihre freiwillige Einführung [...] Vorgehensweise ist aufgrund der freiwilligen „Selbstbindung“ der hieran teilnehmenden Mitgliedstaaten juristisch vertretbar, jedoch aufgrund der Umgehung der EU- Kompetenzordnung und des faktischen Umsetzungsdrucks
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Ener- giestrategie (vgl. CEP-Analyse) und der Mitteilung KOM(2009) 512 (vgl. CEP-Analyse) dar. Juristische Bewertung Kompetenz Die Empfehlung ist durch Art. 121 Abs. 2 AEUV gedeckt. Subsidiarität
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ität Europas Die GVO erhöht die Rechtssicherheit und somit die Standortqualität Europas. Juristische Bewertung Kompetenz Die EU ist ermächtigt, vertikale Vereinbarungen von dem Verbot des Art. 81
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Transportkosten als Folge von Wettbewerb im Eisenbahnverkehr erhöhen die Standortqualität. Juristische Bewertung Kompetenz Die vorgeschlagenen Neuerungen können auf Art. 91 Abs. 1 AEUV gestützt werden
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und Beschäftigungspotential. Folgen für die Standortqualität Europas Nicht ersichtlich. Juristische Bewertung Kompetenz Die vorgeschlagenen Neuerungen können auf Art. 91 Abs. 1 AEUV gestützt werden
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ansprüchen erhöhen sie die Verantwortung privater Investoren für ihre Investitionsentscheidungen. Juristische Bewertung Kompetenz Die neue Öffnungsklausel (Art. 136 Abs. 3 AEUV) führt nicht zu einer Ausdehnung
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Jan, Keinen Euro nach Athen tragen. Warum ein Bail-out Griechenlands ökonomisch abzulehnen und juristisch unzulässig ist (cepStudie abruf- bar unter: www.cep.eu/analysen-zur-eupolitik/weitere-themen/k [...] Jan, Keinen Euro nach Athen tragen. Warum ein Bail-out Griechenlands ökonomisch abzulehnen und juristisch unzulässig ist (cepStudie abrufbar unter: www.cep.eu/analysen- zur-eupolitik/weitere-themen/ke [...] Jan, Keinen Euro nach Athen tragen. Warum ein Bail-out Griechenlands ökonomisch abzulehnen und juristisch unzulässig ist (cepStudie vom 22. März 2010; abrufbar unter: www.cep.eu/analysen-zur-eupoliti
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aten auszugleichen. Option 3 unterscheidet sich dann nicht mehr wesentlich von Option 2. Juristische Bewertung Kompetenz Die EU-Verträge enthalten keine ausdrückliche Kompetenzgrundlage für die
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herrschenden Unternehmens die Rechte aller abhängigen Unternehmen sowie aller natürlichen oder juristischen Personen, die zwar in eigenen Namen, aber für Rechnung des herrschenden Unternehmens oder eines
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geringere Produktivität als möglich erzielen. Zudem besteht die Gefahr von Mitnahmeeffekten. Juristische Bewertung Kompetenz Die EU darf den Mitgliedstaaten unverbindlich „Grundzüge“ für ihre Wirts
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