cepMonitor: „Marktstabilitätsreserve“ für den Emissionshandel (Beschluss)

Beschluss des Europäischen Parlaments und des Rates über die Einrichtung und Anwendung einer Marktstabilitätsreserve für das EU-System für den Handel mit Treibhausgasemissionszertifikaten und zur Änderung der Richtlinie 2003/87 EG

Zuletzt aktualisiert: 16. Juli 2015

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ERLASSEN:

Beschluss (EU) 2015/1814

 

Inkrafttreten:

29.10.2015

22.01.2014
Beschlussvorschlag COM(2014) 20
02.03.2015
EP: Ausschussbericht
07.05.2015
Kommission, Rat und EP: Trilogergebnis
Einführung einer Marktstabilitätsreserve (MSR)

Ab 2021 wird die „Marktstabilitätsreserve“ an Zertifikaten (MSR) eingesetzt (Art. 1 Abs. 1).

Die MSR soll

 

  • das Ungleichgewicht zwischen Zertifikateangebot und -nachfrage beheben (Erwägungsgrund 4) sowie
  • das „optimale Gleichgewicht“ zwischen dem Zertifikatepreissginal und den notwendigen Investitionen in CO2-arme Technologien sicherstellen.

Je nach Marktlage werden Zertifikate

 

  • entweder dem Markt entzogen und in die Reserve eingestellt
  • oder aus der Reserve freigegeben und dem Markt zugeführt werden.

Die einzustellende oder freizugebende Zertifikatemenge richtet sich nach dem Umfang des Überschusses an Zertifikaten im Vorjahr („Vorjahresüberschuss“). Dieser setzt sich zusammen (Art. 1 Abs. 2)

 

  • aus der Summe aus allen von 2008 bis einschließlich des jeweiligen Vorjahres

    • versteigerten Zertifikaten,
    • kostenlos vergebenen Zertifikaten,
    • eingesetzten internationalen Emissionsberechtigungen,

 

  • abzüglich der Summe aus

    • den von 2008 bis zum Vorjahr für tatsächlich freigesetzte Emissionen in Anspruch genommenen Zertifikaten,
    • den auf Antrag eines Zertifikateinhabers gelöschten Zertifikaten und
    • den in der zu schaffenden MSR befindlichen Zertifikaten.

Betrug der Vorjahresüberschuss (Art. 1 Abs. 3 und 4)

 

  • mehr als 833 Mio. Zertifikate, werden im laufenden Jahr 12% des Vorjahresüberschusses in die Reserve eingestellt,
  • zwischen 833 Mio. und 400 Mio. Zertifikate, bleibt im laufenden Jahr die Anzahl der Zertifikate in der MSR unverändert,
  • weniger als 400 Mio. Zertifikate, werden im laufenden Jahr alle Zertifikate aus der MSR bis maximal 100 Mio. freigegeben.

Ab 31. Dezember 2018 wird die MSR eingesetzt (Art. 1 Abs. 1).

Wie Kommission.

Wie Kommission.

Wie Kommission.

Wie Kommission.

Die Kommission sorgt dafür, dass die gemäß der Verordnung (EU) Nr. 174/2014 in den Jahren 2014–2016 vom Markt genommenen Zertifikate („backloading“) direkt in die MSR eingestellt werden (Art. 1 Abs. 1a, Art. 2 Abs. 1).

Zertifikate der MSR für neue Marktteilnehmer, die am Ende einer Handelsperiode nicht zugeteilt wurden, werden direkt in die MSR eingestellt (Art. 1 Abs. 1b, Art. 2 Abs. 1).

Ab 1. Januar 2019 wird die MSR eingesetzt (Art. 1 Abs. 1).

Wie Kommission.

Wie Kommission.

Wie Kommission.

Wie Kommission.

Wie EP: Ausschussbericht.

Wie EP: Ausschussbericht.

Überprüfung und ggf. Anpassung

Bis Ende 2026 muss die Kommission die Auswirkungen der MSR auf das Funktionieren des Emissionshandelssystems (ETS) überprüfen und gegebenenfalls weitere Maßnahmen vorschlagen (Art. 3).

Die Kommission muss die ETS-Richtlinie 2003/87/EG insbesondere hinsichtlich dem Risiko von Emissionsverlagerungen („Carbon Leakage“) überprüfen und ggf. dem Europäischen Parlament und dem Rat einen Vorschlag vorlegen (Art. 2a).

Binnen drei Jahre nach Einführung der MSR muss die Kommission die Auswirkungen der MSR auf das Funktionieren des ETS überprüfen und gegebenenfalls weitere Maßnahmen vorschlagen (Art. 3).

Die Kommission muss zwei Jahre vor Beginn einer neuen „Phase“ die Paramater zum Einstellen von Zertifikaten in und freigeben von Zertifikaten aus der MSR überprüfen (Art. 3).

Von Kommission, EP und Rat gestrichen.

Binnen drei Jahre nach Einführung der MSR und danach alle fünf Jahre muss die Kommission die Auswirkungen der MSR auf das Funktionieren des ETS überprüfen und gegebenenfalls weitere Maßnahmen vorschlagen (Art. 3).

Von Kommission, EP und Rat gestrichen.

Nächste Schritte im EU-Gesetzgebungsverfahren:

Das Gesetzgebungsverfahren ist abgeschlossen.