Dr. Matthias Kullas

Fachbereichsleiter

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Binnenmarkt & Wettbewerb

Der Binnenmarkt ist die tragende Säule der Europäischen Union. Ein großer Teil der EU-Vorschriften betrifft die vier Grundfreiheiten, auf denen der Binnenmarkt basiert: freier Waren-, Dienstleistungs-, Kapital- und Personenverkehr. Damit der Binnenmarkt seine positive Wirkung entfalten kann, bedarf es einheitlicher Wettbewerbsvorschriften. Das cep begleitet fortlaufend die EU-Vorhaben zur Vollendung des Binnenmarkts und zum Wettbewerbsrecht.

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