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im Themenbereich Klima:

Dr. Götz Reichert, LL.M.

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Dr. Martin Menner

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Prof. Dr. Jan S. Voßwinkel

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Klima

Zum Schutz des Klimas will die EU bis 2020 Treibhausgasemissionen um mindestens 20% gegenüber 1990 reduzieren. Bis 2050 soll die Wirtschaft weitgehend dekarbonisiert sein, um den Treibhausgasausstoß um 90% verringern zu können. Das cep begleitet EU-Vorhaben wie das Europäische Emissionshandelssystem, die Begrenzung des CO2-Ausstoßes von Fahrzeugen, Vorgaben für die Energieeffizienz und die umweltverträgliche Produktgestaltung („Ökodesign“) sowie die Förderung erneuerbarer Energien.

Verschärfung der CO2-Emissionsnormen für neue schwere Nutzfahrzeuge (cepAnalyse zu COM(2023) 88)

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Schwerlastverkehr verantwortet einen maßgeblichen Anteil der CO2-Emissionen in der EU. Aus diesem Grund will die Kommission neue CO2-Grenzwerte für Lkw, Vans und Busse festlegen. Das Centrum für Europäische Politik (cep) hält den Kommissionsvorschlag angesichts anderer, effizienterer Instrumente für einseitig, technologiefeindlich und überflüssig – und lehnt ihn daher ab.

Fit for 55: EU-Emissionshandelsystem für Industrie & Energie (cepAnalyse)

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In der EU sollen die Emissionen von Treibhausgasen bis 2050 auf null sinken. Auf dem Weg dorthin sollen sie bis 2030 gegenüber 1990 um 55 Prozent reduziert werden. Um dieses Ziel zu erreichen, hat die Kommission ein umfangreiches Maßnahmenpaket („Fit for 55“) für alle Sektoren vorgelegt. Das Centrum für Europäische Politik (cep) hält  zentrale Vorschläge zur Änderung der Richtlinie zum Emissionshandel für Industrie und Energie für bedenklich. Die Denkfabrik fürchtet Produktions- und Emissionsverlagerungen in Drittstaaten.

Paving the Way for a European Carbon Market (cepInput)

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© shutterstock/3rdtimeluckystudio

Wind, Sonne und Wasserstoff gelten als Schlüssel zur Klimaneutralität. Ein weiterer wird dabei oft ausgeblendet: CO2-Speicherung. Das Centrum für Europäische Politik fordert in einer neuen Studie den Aufbau einer EU-weiten Pipeline- und Speicherinfrastruktur für das sogenannte Carbon Capture and Storage (CCS) - zudem den Abbau regulatorischer Hemmnisse und das Schließen von Klimaschutzverträgen für junge CCS-Technologien.

Fit for 55: Klima und Straßenverkehr (cepAnalyse)

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Die EU will die Treibhausgas-Emissionen bis 2050 auf null und bis 2030 gegenüber 1990 um 55 Prozent senken. Hierzu hat die Kommission ein umfangreiches Maßnahmenpaket („Fit for 55“) vorgeschlagen. Das Centrum für Europäische Politik (cep) begrüßt das hochumstrittene Emissionshandelssystem für Straßenverkehr und Gebäude (EU EHS II), fordert aber die soziale Abfederung explodierender Energiepreise.

Fit for 55: Klima und Seeverkehr (cepAnalyse)

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Der Seeverkehr war 2018 mit rund 2 Prozent am weltweiten Ausstoß von Treibhausgasen (THG) beteiligt. Das entsprach etwa 85 Prozent der deutschen Emissionen. Kommission, Rat und Parlament wollen sich auf Reduktionsmaßnahmen für die Europäische Union verständigen. Das Centrum für Europäische Politik (cep) warnt vor Alleingängen Brüssels.

Fit for 55: Nationale Klimaziele ab 2021 (cepAnalyse)

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Die EU will die Treibhausgas-Emissionen bis 2050 auf null und bis 2030 gegenüber 1990 um 55 Prozent senken. Hierzu hat die Kommission ein Maßnahmenpaket („Fit for 55“) vorgeschlagen, das die Verschärfung der nationalen Klimaziele vorsieht. Das Centrum für Europäische Politik begrüßt das  Emissionshandelssystem für Straßenverkehr und Gebäude, befürchtet jedoch zu hohe Kosten durch Vorgaben für die Mitgliedstaaten.

Das Klimageld als Chance für einen klimapolitischen Neuanfang (cepInput)

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© Shutterstock/M. Schuppich

Die Bepreisung von CO2-Emissionen gilt unter Ökonomen als Schlüssel zur Dekarbonisierung des Verkehrs- und Gebäudesektors. Um soziale Härten abzumildern, fordert das Centrum für Europäische Politik (cep) ein einkommensunabhängiges Pauschal-Klimageld – ab 2027 mitfinanziert aus Einnahmen der EU. Das Karlsruher Urteil zum Klimatransformationsfonds (KTF) mache dies notwendiger denn je.

Null-Schadstoff-Aktionsplan (cepAnalyse zu COM2021 400)

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Die Europäische Union will die Schadstoffbelastung in Luft, Wasser, Boden und Konsumgütern bis 2050 deutlich reduzieren. Schadstoffe sollen dann weder die menschliche Gesundheit noch die Umwelt gefährden können. Das Centrum für Europäische Politik (cep) hat das sogenannte Null-Schadstoff-Ziel analysiert.

Emissionshandel für Seeverkehr – Kritik an geplantem EU-Alleingang (cepInput)

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Die Europäische Union will CO2-Emissionen im Seeverkehr drastisch senken. Brüssel plant voraussichtlich Mitte des Jahres, den Ausstoß des Treibhausgases einseitig in das EU-Emissionshandelssystems (EU-EHS) aufzunehmen. Das Centrum für Europäische Politik (cep) kritisiert das Vorhaben als nicht sachgerecht.

Fit for 55: Klima und Gebäude (cepAnalyse)

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Die Europäische Union will den CO2-Ausstoß bis 2030 um mindestens 55 Prozent gegenüber 1990 senken. Dazu soll auch ein separates Emissionshandelssystem für Gebäude und Straßenverkehr eingeführt werden. Das Centrum für Europäische Politik (cep) tritt Forderungen aus Mitgliedstaaten und EU-Parlament entgegen, die Einführung mit Blick auf explodierende Energiepreise auszusetzen oder aufzuweichen.

Erneuerbare Offshore-Energie (cepAnalyse zu COM2020 741)

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Die Europäische Union will bis 2050 die Emissionen von Treibhausgasen netto auf null senken. Dazu soll die Erzeugung erneuerbarer Offshore-Energien wie Wind-, Wellen- und Gezeitenenergie bis 2030 von aktuell zwölf auf insgesamt 61 Gigawatt verfünffacht werden. Der Anteil erneuerbarer Energien (EE) am EU-Gesamtenergieverbrauch soll dadurch erheblich gesteigert werden. Das Centrum für Europäische Politik (cep) hat den Plan der EU analysiert.

CBAM: Schädlich für Klimaschutz und EU-Exportindustrie (cepStudie)

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Importe aus Drittstaaten mit niedrigen Klimaschutzstandards gefährden die Konkurrenzfähigkeit von Unternehmen in der EU. Die Kommission will daher einen CO2-Grenzausgleich (CBAM) einführen, der Importe aus Staaten mit laxen Standards wie Russland verteuern soll. Die Höhe der Abgabe soll dem Preis des EU-Emissionshandels entsprechen ("fiktives ETS").

Abmessungen und Gewichte von Nutzfahrzeugen (cepAnalyse)

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Schwere Nutzfahrzeuge verursachen mehr als 6% aller Treibhausgase in Europa – Tendenz steigend. Die Kommission will durch Förderung emissionsfreier Fahrzeuge und effizienteren Straßengüterverkehr die CO2-Emissionen senken. Das Centrum für Europäische Politik (cep) unterstützt den Vorschlag, fordert aber faire Wettbewerbsbedingungen für Bahn und Binnenschiff.

Catalyzing the EU’s Green Industrial Transformation (cepInput)

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Europa soll klimaneutral werden. Für den dafür erforderlichen Technologietransfer sind massive wirtschaftliche Anstrengungen nötig. Das Centres for European Policy Network (cep) hat eine breite Stichprobe von 105 Start-ups im Bereich der sauberen Technologien untersucht. Ergebnis: Fehlendes Risikokapital und überbordende Bürokratie stehen der grünen Umwandlung in Deutschland, Frankreich und Italien im Weg.

Klimaclubs: Chancen and Fallstricke (cepStudie)

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Zwei Wochen lang hat die UN-Klimakonferenz COP26 in Glasgow um Lösungen zur Reduzierung von Treibhausgasemissionen gerungen. Während die EU-Kommission wenig Zustimmung zu ihrem Plan fand, sich einseitig mit einem sogenannten Klimazoll, dem CO2-Grenzausgleich (CBAM), vor Konkurrenz aus Ländern mit weniger Klimaschutz zu schützen, plädiert unter anderem Deutschland für einen Klimaclub der Willigen. Ziel: Möglichst viele Staaten sollen sich auf einen Mindestpreis für CO2 einigen und zum Schutz ihrer Industrien einen gemeinsamen Klimazoll gegenüber Nichtmitgliedern nutzen.

Das Französische Klima- und Resilienzgesetz (cepInput)

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Die Europäische Union will den Ausstoß an Treibhausgasen bis zum Ende dieses Jahrzehnts um 55 Prozent im Vergleich zu 1990 absenken. Nur einen Tag vor dem EU-Klimapaket „Fit for 55“ hat Frankreich ein eigenes Klimagesetz verabschiedet. Dies sieht zwar eine Reduzierung vor – jedoch nur um 40 Prozent.

Europa in der Taxonomie-Falle (cepInput)

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Kurz vor Fristende am 21. Januar hat die Bundesregierung zum Vorhaben der Europäischen Kommission Stellung genommen, Atomkraft und Erdgas für nachhaltig zu erklären. Das Centrum für Europäische Politik (cep) sieht einen Hebel, die Taxonomie juristisch zu stoppen.

Fit for 55: Erneuerbare Energien (cepAnalyse)

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Die EU will ihren Ausstoß an Treibhausgasen bis 2030 um 55 Prozent gegenüber 1990 senken. Dafür soll auch der Anteil an erneuerbaren Energien europaweit auf 40 Prozent steigen. Das Centrum für Europäische Politik (cep) sieht in den starren Vorgaben für die Industrie zur Nutzung erneuerbarer Energien einen Wettbewerbsnachteil für die EU.

Marktinstrumente für eine klimaneutrale Industrie (cepInput)

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Revolution mit Risiken: Europas energieintensive Wirtschaft ohne Einbußen für Industrie und Wohlstand rasch von fossilen Ressourcen zu entkoppeln, ist technologisch und regulatorisch heikel. Das Centrum für Europäische Politik (cep) schlägt insbesondere Klimaschutzverträge und grüne Leitmärkte vor. Die Kosten für die Dekarbonisierung allein für Stahl belaufen sich nach cep-Berechnungen EU-weit auf bis zu 12 Milliarden Euro im Jahr.

Anpassung an den Klimawandel (cepAnalyse zu COM2021 82)

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Die teilweise dramatischen Auswirkungen des Klimawandels zwingen die EU zum Handeln. Hitzewellen, Dürren, Stürme, Starkregen und Hochwasser sowie daraus resultierende Schäden für das Ökosystem verursachen allein in der EU wirtschaftliche Schäden von jährlich rund zwölf Milliarden Euro. Die EU-Kommission hat im Einklang mit dem Europäischen Klimagesetz eine Anpassungsstrategie vorgelegt, durch die die EU bis 2050 widerstandsfähig ("klimaresilient") gegen die unvermeidbaren Auswirkungen des Klimawandels werden soll.

Euro-7-Emissionsgrenzwerte für Kraftfahrzeuge (cepAnalyse zu COM(2022) 586)

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Die Kommission will den Ausstoß von verkehrsbedingten Luftschadstoffen wie Stickoxiden, Feinstaub und Ozon noch stärker reduzieren. Dazu setzt Brüssel auf die Einführung sogenannter Euro-7-Normen. Das Centrum für Europäische Politik (cep) sieht in den verschärften Vorgaben ein vorzeitiges Verbrenner-Aus durch die Hintertür. Die bislang geltenden Normen reichten aus, um die verkehrsbedingten Schadstoffe drastisch zu reduzieren.

Energiewende neu denken: Mehr Klimakapitalismus wagen! (cepStudie)

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Industrielle Revolutionen sind ohne privates Kapital nicht möglich. Das war vor zweihundert Jahren beim Bau des weltweiten Eisenbahnnetzes so. Und das wird auch bei der Energiewende nicht anders sein, um möglichst schnell die notwendigen Erzeugungskapazitäten aufzubauen. Das Centrum für Europäische Politik (cep) appelliert an die Politik, die Energiewende neu zu denken.

Renovierungswelle (cepAnalyse COM2020_662)

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Die Europäische Union will den Ausstoß von Treibhausgasen bis 2030 im Vergleich zu 1990 mehr als halbieren, bis 2050 sogar auf null senken. Um das ehrgeizige Ziel zu erreichen, soll sich die Zahl der energetischen Gebäudesanierungen bis 2030 mindestens verdoppeln. „Auf teure Subventionen und kleinteilige ordnungspolitische Einzelmaßnahmen sollte zugunsten eines Emissionshandelssystems als Hauptinstrument verzichtet werden“, fordert Martin Menner vom Centrum für Europäische Politik (cep).

Methanstrategie (cepAnalyse zu COM(2020)_663)

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Die EU-Kommission will 2021 einen Rechtsetzungsvorschlag zur Reduzierung von Methanemissionen vorlegen. Das Treibhausgas Methan, das vor allem durch Leckagen von Gasnetzen, auf Deponien und in der Landwirtschaft durch die Verdauung von Kühen und Schafen anfällt, wird bislang nicht vom Emissionshandel erfasst. Das Centrum für Europäische Politik (cep) fordert Brüssel auf, Methanemissionen im Energie- und Abfallsektor in ein Emissionshandelssystem einzubeziehen.

EU-Wasserstoffstrategie (cepAnalyse)

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Die EU-Kommission will das Ziel der Klimaneutralität der EU bis 2050 u.a. durch eine umfassende Wasserstoffstrategie erreichen. Dabei soll CO2-frei und CO2-arm erzeugter Wasserstoff gefördert werden. Eine cepAnalyse untersucht die Mitteilung der Kommission zur Wasserstoffstrategie.

Reduktion von CO2-Emissionen im Seeverkehr (cepInput)

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Die EU will erstmals Maßnahmen zur Reduktion der CO2-Emissionen im Seeverkehr ergreifen. Dieser cepInput nimmt eine Bestandsaufnahme der klimapolitischen Ausgangslage auf globaler und EU-Ebene vor, und bewertet die Wirkungsweisen möglicher Maßnahmen.

Die künftige EU-Strategie zur nachhaltigen Finanzierung (cepInput)

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Die EU-Kommission will in den kommenden Monaten eine neue Strategie zur nachhaltigen Finanzierung vorlegen. Im Frühjahr 2020 hatte sie zu dem Thema bereits eine Konsultation durchgeführt. Auf Grundlage des Konsultationsdokuments untersucht das Centrum für Europäische Politik die Ideen, die voraussichtlich in die neue Strategie einfließen werden.

Umweltbesteuerung in Frankreich (cepInput)

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Trotz der Corona-Krise hält die EU-Kommission an ihrem Green Deal fest, wofür auch - und vielleicht noch stärker als bisher - Umweltsteuern in Europa eine Rolle spielen werden. Vor diesem Hintergrund hat cepFrance einen Überblick und eine Analyse des Systems der französischen Umweltsteuern erarbeitet.

CO2-Bepreisung in Frankreich & Deutschland (cepInput)

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Die Bepreisung von CO2-Emissionen im Verkehrs- und Gebäudesektor dominiert sowohl in Frankreich als auch in Deutschland die klimapolitische Debatte. Mit einem Input analysieren und bewerten cep und cepFrance gemeinsam Strategien und Instrumente der CO2-Bepreisung in beiden Ländern und weisen dabei auf Unterschiede und Gemeinsamkeiten hin.

Energiebesteuerung in Frankreich (cepInput)

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Die EU-Kommission plant eine Änderung der Energiesteuerrichtlinie. Danach sollen sich EU-weit die nationalen Steuern auf fossile Brennstoffe nach deren CO2-Gehalt richten und Subventionen auslaufen. cepFrance hat vor diesem Hintergrund die derzeitige französische Energiebesteuerung analysiert.

Europäisches Klimagesetz (cepAnalyse zu COM2020_80)

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Das "Europäische Klimagesetz" soll das Ziel der "Klimaneutralität" der EU bis 2050 festlegen sowie die Prüfung einer weiteren Verschärfung der Emissionsreduktionsvorgaben für 2030 von 40% auf 50% bis 55% gegenüber 1990 regeln.

EU-Klimapolitik angesichts der Corona-Krise (cepInput)

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Die Corona-Krise ist ein Stresstest für die Klimapolitik der EU und ihrer Mitgliedstaaten. Das cep hat die verschiedenen Instrumente zur Senkung von CO2-Emissionen – Gebote und Verbote, Subventionen, CO2-Steuer, Emissionshandel – auf ihre "Krisenresistenz" hin untersucht.

Sustainable Finance - Effekte auf die Realwirtschaft (cepStudie)

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Im Rahmen ihrer Agenda zu nachhaltigen Finanzen setzt die EU die Finanzwirtschaft als Instrument für die Umsetzung ihrer Klimaziele ein. In einer Studie für die vbw ­­– Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft – hat das cep die Folgen und Wirkungskanäle dieser Agenda für die Unternehmen der Realwirtschaft untersucht.

Reform der Strompreiskompensation (cepInput)

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Die EU-Kommission hat im Januar 2020 ihren Entwurf für Beihilfeleitlinien im Zusammenhang mit dem EU-Emissionshandelssystem (EHS) ab 2021 u.a. zur Strompreiskompensation (SPK) veröffentlicht. Das cep hat den EHS-Leitlinien-Entwurf (2021-2030) bewertet.

Der neue deutsche Emissionshandel (cepInput)

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Das deutsche Klimaschutzprogramm 2030 sieht zur CO2-Reduktion bei Verkehr und Wärme ein "nationales Emissionshandelssystem" (nEHS) vor. Dessen Ausgestaltung hat das cep bewertet und eine Reihe von Forderungen aufgestellt.

„Ein europäischer Grüner Deal“: Arbeitsaufträge von der Leyens an die neue EU-Kommission – Teil 2 (cepAdhoc)

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Die zentralen Arbeitsaufträge Ursula von der Leyens an die neuen EU-Kommissare hat das cep in fünf cepAdhocs bewertet. Der zweite befasst sich mit dem Themenbereich "Ein europäischer Grüner Deal", für den Frans Timmermans als exekutiver Vizepräsident verantwortlich sein soll.

Wirksame CO2-Bepreisung - Jetzt die Weichen richtig stellen! (cepStudie)

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Das Klimakabinett will am 20. September über die künftige Klimapolitik für Verkehr und Gebäude entscheiden. Das cep schlägt einen nationalen Emissionshandel ohne Preisgrenzen und einen Fahrplan für die weitere Europäisierung der CO2-Bepreisung vor.

CO2-Steuer oder Emissionshandel?

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In Deutschland wird über eine CO2-Bepreisung diskutiert, mit der die deutschen Klimaziele bis 2030 erreicht werden sollen. Das cep stellt die EU-Vorgaben sowie die Optionen hierfür - CO2-Steuer oder Emissionshandel - vor und bewertet sie.

Reform der Strompreiskompensation

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Das cep hat in einer Studie analysiert, wie die ETS-Beihilfeleitlinien ab 2021 ausgestaltet werden sollten, damit die Strompreiskompensation für stromintensive Sektoren wirksam zum Schutz des Erdklimas und der internationalen Wettbewerbsfähigkeit europäischer Unternehmen beitragen kann.

Klimaschutzvision 2050 (Mitteilung)

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Die EU-Kommission hat ihre langfristigen klimapolitischen Ziele in einer Mitteilung zusammengefasst. Unter dem Titel „Ein sauberer Planet für alle“ stellt sie ihre Vision für eine wohlhabende, moderne, wettbewerbsfähige und klimaneutrale Wirtschaft vor.

Deutscher Kohleausstieg und EU-Klimapolitik

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Die Kohlekommission empfiehlt, dass Deutschland bis Ende 2038 aus der Kohleverstromung aussteigt, um die deutschen Klimaziele zu erreichen. Das cep hat die Empfehlungen mit Blick auf die EU-Klimapolitik bewertet.

CO2-Zielvorgaben für neue Lkw (Verordnung)

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Um die CO2-Emissionen des Straßenverkehrs zu senken, sollen erstmals Zielvorgaben für die CO2-Emissionen von Lkw eingeführt werden. Dazu hat die EU-Kommission einen Vorschlag für eine Verordnung vorgelegt.

Klimaschutz außerhalb des EU-ETS

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Das EU-Emissionshandelssystem zur Begrenzung von Treibhausgasen (THG) erfasst nur ca. 45 % der EU-weiten THG-Emissionen. Zu den nicht-erfassten Wirtschaftssektoren gehören der Straßenverkehr, der Gebäudesektor, die Landwirtschaft und die Abfallentsorgung. In diesen Bereichen sollen THG-Emissionen durch eine „Lastenteilung“ („Effort-Sharing“) innerhalb der EU reduziert werden.

Klimaschutz durch das EU-ETS

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Das EU-Emissionshandelssystem (EU-ETS) ist im Vorfeld seiner 4. Handelsperiode (2021–2030) umfassend reformiert worden. Das cep hat Stand und Perspektiven nach der Reform in einem Input bewertet.

Saubere Straßenfahrzeuge (Richtlinie)

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Die EU-Kommission will die Verbreitung emissionsfreier und -armer Pkw, Lkw und Busse mit strengeren Vorgaben für die öffentliche Beschaffung fördern. Dazu soll die Richtlinie zur Förderung sauberer und energieeffizienter Straßenfahrzeuge geändert werden.

Die Europapolitik der GroKo

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Das cep hat den Koalitionsvertrages von CDU, CSU und SPD aus ordnungspolitischer Sicht bewertet. In einem cepAdhoc wurden die Vereinbarungen zur Stabilisierung der Eurozone, zum EU-Haushalt, zur Gesundheitspolitik, zum Klima und zu Europas Wettbewerbsfähigkeit unter die Lupe genommen und als weder stringent noch mutig empfunden.

CO2-Grenzwerte für Pkw und leichte Nutzfahrzeuge (Verordnung)

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Um die CO2-Emissionen des Straßenverkehrs zu senken, sollen die CO2-Grenzwerte für Pkw und leichte Nutzfahrzeuge weiter verschärft werden. Dazu hat die EU-Kommission einen Vorschlag für eine Verordnung vorgelegt, den das cep überwiegend kritisch sieht. Denn strengere CO2-Grenzwerte erzeugen hohe CO2-Vermeidungskosten.

Prima Klima für „Jamaika“?

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In den Sondierungsgesprächen zwischen CDU/CSU, FDP und den Grünen zur Bildung einer neuen Bundesregierung waren klimapolitische Fragen stark umstritten. Nach Meinung des cep sollte Deutschland die Einhaltung seiner EU-rechtlich verbindlichen Zielvorgaben effizient sicherstellen, statt am freiwilligen nationalen 40%-Klimaziel festzuhalten.

Globalisierung des Klimaschutzes

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Der globale Klimaschutz braucht eine weltweite Angleichung der CO2-Bepreisung. Deshalb müsse sich die EU speziell auf der 23. Weltklimakonferenz ab 6. November in Bonn dafür einsetzen. In einem Input legen die Klima- und Umweltexperten des cep dar, welche neuen Wege die Staatengemeinschaft beschreiten müsse, um das 2015 in Paris beschlossene Klimaschutzziel zu erreichen.

CO2-Mindestpreis – Fluch oder Segen der EU-Klimapolitik?

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Aufgrund der derzeit geringen Preise für Emissionszertifikate in europäischen Emissionshandelssystem (EU-ETS) wird zunehmende die Einführung eines CO2-Mindestpreises auf nationaler sowie EU-Ebene diskutiert. Dadurch sollen Investitionen in CO2-Technologien angeregt werden, die als notwendig erachtet werden, um die mittel- und langfristigen Klimaziele der EU zu erreichen.

CO2-Überwachung bei schweren Nutzfahrzeugen (Verordnung)

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Die EU-Kommission strebt ein neues Melde- und Überwachungssystem für die CO2-Emissionen und den Kraftstoffverbrauch neuer Lkw und Busse an. Dies bedeutet für Fahrzeughersteller und Zulassungsbehörden zusätzliche bürokratische Pflichten. Der Zwang zur Veröffentlichung sensibler Daten schwächt die Wettbewerbsfähigkeit europäischer Fahrzeughersteller auf Märkten außerhalb der EU.

Emissionen durch Landnutzung und Forstwirtschaft (LULUCF) (Verordnung)

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Auf Grundlage einer Verordnung der EU-Kommission sollen die Emissionen und der Abbau von Treibhausgasen (THG) durch Landnutzung und Forstwirtschaft umfassend in die Klimapolitik der EU einbezogen werden. Dabei soll künftig der Umfang an THG-Emissionen in diesem Bereich auch nicht mehr größer sein dürfen, als der Abbau von THG durch ihre Bindung im Boden, in Pflanzen oder Holzprodukten.

Nationale Klimaziele 2021 – 2030 für Nicht-ETS-Sektoren (Verordnung)

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Die EU-Kommission will den Mitgliedstaaten nationale Ziele für die Reduktion von Treibhausgasen (THG) in den Sektoren zuweisen, die nicht dem EU-Emissionshandel (ETS) unterliegen (z.B. Verkehr und Landwirtschaft). Zudem schlägt sie Flexibilitätsoptionen vor, die die Mitgliedstaaten bei der Erreichung ihrer nationalen Ziele nutzen können.

Carbon Leakage

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Das EU-Emissionshandelssystem (ETS) ist ein ökologisch treffsicheres und ökonomisch effizientes Klimaschutzinstrument. Aus Sicht des cep kann das ETS aber nur dann einen Beitrag zum globalen Klimaschutz leisten, wenn in der EU eingesparte Treibhausgasemissionen nicht lediglich in Drittstaaten verlagert werden (Carbon Leakage).

Umsetzung des Pariser Klimaschutz-Übereinkommens (Mitteilung)

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In einer Mitteilung hat die EU-Kommission dargelegt, wie die Europäische Union das in Paris vereinbarte globale Klimaschutzübereinkommen umsetzen soll. Aus Sicht des cep ist das Paris-Übereinkommen ein notwendiger Schritt hin zu effektivem Klimaschutz. Allerdings ist die Auffassung der Kommission, dass die Bestimmungen zu Carbon-Leakage „ausgewogen“ seien, nicht zutreffend.

Emissionshandelssystem ab 2021 (Richtlinie)

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Der Europäische Rat hat 2014 für den Zeitraum 2021–2030 strengere Ziele für die Reduktion von CO2-Emissionen festgelegt. Das Reduktionsziel bis 2030 beträgt in den vom EU-Emissionshandelssystem (ETS) erfassten Sektoren mindestens 43% gegenüber 2005. Um dies zu erreichen, soll die EU-weit zulässige Emissionsmenge ("Cap") ab 2021 jährlich um 2,2 Prozent – statt bisher 1,74 Prozent – gesenkt werden. Zudem sollen die "Benchmarks", die Anreize für die Reduktion von CO2-Emissionen schaffen sollen und sich nach der durchschnittlichen Emissionsmenge der 10 Prozent effizientesten Anlagen eines Sektors in den Jahrren 2007 und 2008 richten, pauschal reduziert werden.

Kohärenz Klimapolitik

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Aus der Politik kommt immer wieder das Argument, die EU und Deutschland als größtes Mitgliedsland müssten international eine Vorreiterrolle beim Klimaschutz einnehmen. Ob es zu Nachahmungseffekten in anderen Teilen der Welt kommt, ist derzeit aber alles andere als sicher. Dazu muss die Klimapolitik deutlich kosteneffizienter werden.

Reform des Emissionshandels

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Die Europäische Kommission hat angekündigt, die Richtlinie über das EU-Emissionshandelssystem (EU-ETS) zu überarbeiten. Die EU sollte nach Auffassung des cep auch nach 2020 kostenlose Zertifikate an abwanderungsgefährdete Unternehmen vergeben , um eine Verlagerung der CO2-Emissionen in Nicht-EU-Länder zu verhindern.

Das Braunkohle-Paradoxon

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Überraschend wenig wird bislang hinterfragt, ob der von Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel vorgeschlagene „Klimabeitrag“ seinem Namen überhaupt gerecht werden kann. Eine Analyse zeigt, dass das Instrument paradoxerweise einen umso größeren Beitrag für den Klimaschutz leistet, je mehr Braunkohle in Deutschland verstromt wird.

Klimakonferenz Paris 2015 (Mitteilung)

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Um schädliche Folgen des Klimawandels zu verhindern, haben 90 Industrie- und Entwicklungsländer einschließlich der EU im Rahmen der Klimarahmenkonvention der Vereinten Nationen (United Nations Framework Convention on Climate Change, UNFCCC) zugesagt, ihre Treibhausgasemissionen bis 2020 einzudämmen. Da diese Zusagen nicht ausreichen, um schwerwiegende Auswirkungen des Klimawandel abzuwenden, soll im Dezember 2015 in Paris ein für alle Vertragsparteien rechtsverbindliches Klimaschutzabkommen als Protokoll zur UNFCCC abgeschlossen und ab 2020 umgesetzt werden. Die Europäische Kommission will die EU auf die letzte internationale Verhandlungsrunde vor der Klimakonferenz in Paris vorbereiten und definiert hierzu die Anforderungen der EU an das geplante Paris-Protokoll.

Energieunion (Mitteilung)

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Die Europäische Kommission erläutert ihre Rahmenstrategie einer Energieunion und die hierzu von ihr geplanten klima- und energiepolitischen Maßnahmen der nächsten Jahre. Sie spricht sich dabei u.a. für einen Ausbau der grenzüberschreitenden Gasinfrastruktur in der EU und schärfere CO2-Grenzen für Kraftfahrzeuge aus.

Erweitert den Emissionshandel!

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Der Europäische Rat fordert, das EU-Emissionshandelssystem (EU-ETS) zum zentralen EU-Klimaschutzinstrument weiterzuentwickeln. Das cep untersucht, wie eine Ausweitung des EU-ETS z.B. auf den Straßenverkehr effektiven und effizienten Klimaschutz bewirken kann. Deutlich wird, dass eine Ausweitung des EU-ETS mit Hilfe des Upstream-Ansatzes umgesetzt werden kann und gegenüber dirigistischen Klimaschutzmaßnahmen vorzuziehen ist.

Klima- und Energieziele 2030

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Der Europäische Rat hat folgende Hauptziele der zukünftigen Klima- und Energiepolitik der Europäischen Union zwischen 2021 und 2030 beschlossen: (1) Verringerung der EU-internen Treibhausgasemissionen um 40% im Vergleich zu 1990; (2) Steigerung des Anteils erneuerbarer Energien am EU-Energieverbrauch auf 27%; (3) Senkung des für 2030 prognostizierten Energieverbrauchs um 27%; (4) Erhöhung der Kapazität der Stromverbindungsleitungen eines Mitgliedstaates zu anderen Mitgliedstaaten auf 15% der heimischen Stromerzeugungskapazität.

Die Klima- und Energiepolitik der EU – Stand und Perspektiven

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Der Europäische Rat hat Ende Oktober die Ziele der europäischen Klima- und Energiepolitik bis 2030 beschlossen. Der neue cepKompass „Die Klima- und Energiepolitik der EU –  Stand und Perspektiven“ verbindet kompakte Information mit ordnungspolitischen Handlungsempfehlungen und soll so als Orientierungshilfe für Akteure in diesem dynamischen Politikfeld dienen.

„Marktstabilitätsreserve“ für den Emissionshandel (Beschluss)

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In der EU dürfen Betreiber ortsfester Anlagen und Luftverkehrsunternehmen nur dann Treibhausgase ausstoßen, wenn sie über Emissionsrechte verfügen. Der Rückgang des Preises für Emissionszertifikate resultiert nach Ansicht der Europäischen Kommission aus einem „Ungleichgewicht zwischen Angebot und Nachfrage“. Dieses will sie mit der Einführung einer „Marktstabilitätsreserve“ beheben. Diese „Stabilisierung“ des Zertifikatemarktes soll erreicht werden, indem Zertifikate je nach Marktlage entweder dem Markt entzogen und in die Reserve eingestellt oder aus der Reserve freigegeben und dem Markt zugeführt werden.

Klima- und energiepolitische Ziele für 2030 (Mitteilung)

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Die Europäische Kommission schlägt neue Ziele bis 2030 für die Minderung von Treibhausgasemissionen und den Ausbau von erneuerbaren Energien vor. Ein Ziel für Energieeffizienz soll erst im Herbst 2014 nach Bewertung der Energieeffizienz-Richtlinie erörtert werden. Im Rahmen einer neuen „Governance-Struktur“ sollen die Mitgliedstaaten ihre klima- und energiepolitischen Pläne mit der Kommission abstimmen.

Förderung erneuerbarer Energien (Mitteilung)

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Die Europäische Kommission will, dass die Förderung erneuerbarer Energien mit zunehmenden Anteilen dieser Technologien an der Energieversorgung wettbewerblicher ausgestaltet wird. Dazu sollen fixe Einspeisetarife überwiegend durch Einspeiseprämien- und Quotenmodelle ersetzt werden. Eine degressive Ausgestaltung der Fördersysteme soll Überförderungen und Wettbewerbsverzerrungen vermeiden. Die Förderung für Bestandsanlagen soll nicht rückwirkend geändert werden.

Abscheidung und Speicherung von CO2 (CCS) (Mitteilung)

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Die Europäische Kommission plädiert für eine gezielte Förderung von CCS. Hierfür stellt sie verschiedene Optionen zur Diskussion: Subventionen für CCS-Investoren, CO2-Emissionsstandards oder ein verpflichtendes CCS-Zertifikatesystem für Emissionsquellen wie Kraftwerke und Industrieanlagen.

Einbeziehung des Luftverkehrs in den EU-Emissionshandel (Richtlinie)

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Fluggesellschaften dürfen Treibhausgase nur dann ausstoßen, wenn sie entsprechende Emissionsrechte („Zertifikate“) besitzen. Zertifikatpflichtig sind seit 2012 grundsätzlich alle Flüge mit der gesamten Flugstrecke zwischen zwei EU-Flughäfen sowie Flüge zwischen einem EU-Flughafen und einem Flughafen in einem Drittland. Da die Einbeziehung des Luftverkehrs in das EU-Emissionshandelssystem (ETS) international auf erheblichen Widerstand stieß, beschloss die EU, das ETS 2012 faktisch nur auf Flüge zwischen EU-Flughäfen anzuwenden. Die Europäische Kommission schlägt nun vor, dass Fluggesellschaften für Emissionen aus Flügen von und nach Drittländern von 2014 bis 2020 Zertifikate für die über dem Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) geflogenen Teilstrecken benötigen.

Anpassung an den Klimawandel (Mitteilung)

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Die Europäische Kommission will vorerst unverbindliche Leitlinien erlassen, die es den Mitgliedstaaten erleichtern sollen, sich an die negativen Folgen des Klimawandels anzupassen. Hierdurch will die Kommission Wissensaufbau und -vermittlung zu Anpassungsmaßnahmen fördern. Außerdem sollen die europäischen Normungsorganisationen prüfen, ob Industrienormen in den Bereichen Energie, Verkehr und Bauwesen den Klimawandel ausreichend berücksichtigen.

Überwachung von CO2-Emissionen im Seeverkehr (Verordnung)

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Die Europäische Kommission will ein System zur Überwachung, Berichterstattung und Prüfung von CO2-Emissionen und anderen klimarelevanten Daten von Schiffen einführen („MRV-System“). Zum einen soll eine Datengrundlage für weitere politische Maßnahmen geschaffen werden. Zum anderen sollen die Schifffahrtsunternehmen dadurch einen besseren Überblick über Kostensenkungen erhalten.

Klima- und Energiepolitik bis 2030 (Grünbuch)

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Die Europäische Kommission plädiert für eine zeitnahe Einigung über die Klima- und Energiepolitik bis 2030. Im Mittelpunkt der Diskussion steht die Frage nach Anzahl und Ausgestaltung von Zielvorgaben und wie diese unter Berücksichtigung der Wettbewerbsfähigkeit und Versorgungssicherheit wirksam und kostengünstig erreicht werden können.

Klimaschutzabkommen 2015 (Mitteilung)

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Die EU-Kommission plädiert dafür, alle großen „Wirtschaftsmächte und Wirtschaftssektoren“ mit rechtsverbindlichen Emissionsreduktionen in ein internationales Klimaschutzabkommen einzubeziehen und einen CO2-Preis für den internationalen Luft- und Seeverkehr einzuführen.

Änderungsoptionen für das Emissionshandelssystem (Bericht)

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In der EU dürfen Betreiber ortsfester Anlagen und Luftverkehrsunternehmen nur dann Treibhausgase ausstoßen, wenn sie über Emissionsrechte verfügen. Der Rückgang des Preises für Emissionszertifikate resultiert nach Ansicht der Europäischen Kommission aus einem „Ungleichgewicht zwischen Angebot und Nachfrage“. Sie stellt nun Optionen zur Änderungen des EU-Emissionshandelssystems (EU-ETS) zur Diskussion, um das von ihr wahrgenommene Ungleichgewicht strukturell und nachhaltig zu beheben. Diese umfassen eine Anhebung des CO2-Reduktionsziels, die Ausweitung des EU-ETS auf andere Sektoren, die Beschränkung des Zugangs zu internationalen Emissionsgutschriften und die Einführung einer Preis- und Mengenregulierung.

Biokraftstoffe und indirekte Landnutzungsänderungen (Richtlinie)

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Die Kommission möchte Treibhausgasemissionen von Biokraftstoffen, die durch indirekte Landnutzungsänderungen verursacht werden, verringern. Hierzu will sie u.a. die Anrechenbarkeit konventioneller Biokraftstoffe auf das 10%-Ausbauziel begrenzen.

Kraftstoffe der Zukunft

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Knapper werdende fossile Rohstoffe und die Klimaschutzziele der EU machen technische Alternativen zum Antrieb von Straßenfahrzeugen in Zukunft erforderlich. Auf Grundlage derzeitiger Antriebstechnologien stehen Maßnahmen zur Effizienzsteigerung zur Verfügung, die den Kraftverbrauch reduzieren. Verschiedene alternativer Brennstoffe bieten sehr unterschiedliche Vor- und Nachteile. Elektromobilität und die Nutzung von Wasserstoff stellen langfristige Alternativen dar.

Backloading von CO2-Emissionsrechten (Beschluss)

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Die Nachfrage und der Preis für CO2-Emissionszertifikate sind insbesondere aufgrund der Wirtschaftskrise geringer als ursprünglich erwartet. Die Kommission sieht dadurch die Funktionsfähigkeit des EU-Emissionshandelssystems gefährdet. Sie will daher den Zeitplan für die Versteigerung von CO2-Emissionszertifikaten ändern können, um vorübergehend diese Rechte zurückzuhalten („backloading“).

CO2-arme Wirtschaft bis 2050 (Mitteilung)

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Um den globalen Klimawandel auf eine Erderwärmung unter 2°C zu begrenzen, soll die EU bis 2050 zu einem „wettbewerbsfähigen CO2-armen“ Wirtschaftssystem übergehen. Die Kommission stellt einen Fahrplan für denkbare Maßnahmen bis 2050 vor, mit denen die EU ihr Klimaschutzziel für 2050 erreichen könnte. Der Fahrplan basiert auf der Analyse alternativer Szenarien.

Versteigerung von Emissionszertifikaten (Verordnung)

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Im Rahmen des EU-Systems zum Handel mit Zertifikaten über Rechte zur Emission von Treibhausgasen (ETS) dürfen seit 2005 bestimmte ortsfeste Anlagen (z. B. zur Strom- und Wärmeversorgung, zur Metallerzeugung und  -verarbeitung, zur Papierherstellung sowie der chemischen Industrie) und ab 2012 der Luftverkehr Treibhausgase nur ausstoßen, wenn die Betreiber über entsprechende Zertifikate verfügen. Gemäß der ETS-Richtlinie versteigern die Mitgliedstaaten ab 2012 alle Zertifikate für den Luftverkehr und ab 2013 für ortsfeste Anlagen, die nicht kostenlos zugeteilt werden. Der vorgelegte Verordnungsentwurf betrifft den zeitlichen und administrativen Ablauf sowie sonstige Aspekte der Versteigerung dieser Treibhausgasemissionszertifikate.

CO2-Reduktion über 20% (Mitteilung)

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Die jüngste Wirtschaftskrise führte zu einem erheblichen Rückgang an Treibhausgasemissionen in der EU. Die Kommission erörtert die Möglichkeit, das Treibhausgasreduktionsziel der EU von 20% auf 30% im Jahr 2020 zu verschärfen. Sie stellt aber klar, dass die vorliegende Mitteilung „nicht der sofortigen Entscheidung“ über eine Emissionsreduzierung von 30% dient, da „die notwendigen Bedingungen“ derzeit „eindeutig nicht gegeben“ sind. Sie hält sich diese Möglichkeit aber weiterhin offen.

Klimaschutz nach Kopenhagen (Mitteilung)

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Die Kommission zieht Bilanz der UN-Klimakonferenz von Kopenhagen. Dabei kritisiert sie, dass die „Vereinbarung von Kopenhagen“ zwischen 29 Staats- und Regierungschefs dem Ziel der EU, „ein solides und wirksames rechtsverbindliches“ Nachfolgeabkommen für das Kyoto-Protokoll zu verabschieden, „bei weitem nicht gerecht“ wird.

Die Kommission bezieht Stellung zur Finanzierung von Klimaschutz- und Anpassungsmaßnahmen in Entwicklungsländern, zu den Schwachstellen des Kyoto-Protokolls und zum internationalen Handel mit Emissionsrechten. Um die Dynamik der globalen Bemühungen zur Bewältigung des Klimawandels zu erhalten, skizziert die Kommission die Grundzüge ihrer weiteren Strategie.

CO2-Ausstoß leichter Nutzfahrzeuge (Mitteilung)

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Mit dem Verordnungsvorschlag sollen CO2-Grenzwerte für leichte Nutzfahrzeuge festgelegt werden. Dies betrifft vor allem Fahrzeugersteller, deren Zulieferer und letztlich alle Käufer von neuen leichten Nutzfahrzeugen.

CO2-arme Technologien (SET-Plan) (Mitteilung)

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Um von fossilen Energieträgern unabhängig zu werden, will die EU mit dem Europäischen Strategieplan für Energietechnologie („SET-Plan“) die Einführung von Technologien mit geringen CO2-Emissionen beschleunigen. Die Kommission konkretisiert nun die strategischen und technologischen Ziele, die geplanten Maßnahmen und den geschätzten Bedarf an privaten und öffentlichen Investitionen für die Erforschung und Entwicklung ausgewählter Technologien bis 2020.

Internationale Finanzmittel für den Klimaschutz (Mitteilung)

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Ohne Unterstützungszahlungen für Entwicklungsländer wird voraussichtlich kein weltweites Klimaschutzabkommen zustande kommen. Die Kommission legt dar, nach welchen Kriterien diese Zahlungen aufgeteilt werden sollten. Sie erörtert außerdem, ob der EU-Anteil an diesen Zahlungen aus dem EU-Haushalt, aus einem einzurichtenden EU-Klima-Fonds oder den Haushalten der Mitgliedstaaten geleistet werden sollten.

Klimaschutz in der Europäischen Union

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Mit Blick auf die Verhandlungen über den Abschluss eines internationalen Klimaschutzabkommens in Kopenhagen im Dezember 2009 haben sich die Mitgliedstaaten der Europäischen Union verpflichtet, ihre Emissionen an Treibhausgasen bis 2020 um 20% im Vergleich zu 1990 zu senken sowie den Anteil erneuerbarer Energien auf 20% und den von Biotreibstoffen auf 10% zu steigern. Der Umsetzung dieser ambitionierten Klimaschutzziele dient das „EU-Klimapaket“ vom 23. April 2009. Es umfasst vier Rechtsetzungsakte:

1. die Emissionshandels-Richtlinie 2009/29/EG zur Weiterentwicklung des Europäischen Emissionshandelssystems (EU-ETS),

2. die Effort-Sharing-Entscheidung Nr. 406/2009/EG zur Festlegung nationaler Ziele zur Emissionsreduzierung in Sektoren außerhalb des EU-ETS,

3. die Erneuerbare-Energien-Richtlinie 2009/28/EG und

4. die CCS-Richtlinie 2009/31/EG über die geologische CO2-Speicherung.

Ermäßigte Mehrwertsteuersätze als Instrument der Umweltpolitik in der EU?

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Ermäßigte Mehrwertsteuersätze sollen einen Anreiz bieten, „besonders umweltfreundliche“ Produkte zu kaufen. Daher wird seit einiger Zeit diskutiert, ob den Mitgliedstaaten die Möglichkeit eingeräumt werden soll, für „besonders umweltfreundliche“ Produkte ermäßigte Mehrwertsteuersätze einzuführen.

Anpassung an den Klimawandel (Weißbuch)

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Nach Einschätzung der Kommission wird der Klimawandel Anpassungen in verschiedenen Politikbereichen wie Gesundheit und Soziales, Landwirtschaft und Infrastrukturpolitik notwendig machen. Um Ausgaben der Mitgliedstaaten zu ergänzen und Belastungen zu teilen, können Anpassungsmaßnahmen durch EU-Ausgabenprogramme finanziert werden.

Klimaschutzübereinkommen (Mitteilung)

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Die Kommission schlägt ehrgeizige Klimaschutzziele vor, die für Industriestaaten und Entwicklungsländer gelten sollen. Hierzu möchte sie den Emissionsrechtehandel ausweiten. Außerdem sollen Unterstützungszahlungen für Entwicklungsländer teilweise aus EU-Anleihen finanziert werden.

Energieeffizienz von Gebäuden (Richtlinie)

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Durch den Vorschlag der EU-Kommission soll die Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden neugefasst werden. Zukünftig sollen alle Gebäude unabhängig von ihrer Gesamtnutzfläche bei größeren Renovierungen die nationalen Mindestanforderungen an die Energieeffizienz erfüllen. Die Mitgliedstaaten müssen Mindestanforderungen so festlegen, dass die Gesamtkosten für Bau, Instandhaltung und Betrieb (inkl. Energiekosten) eines Gebäudes über dessen Lebensdauer hinweg minimiert werden. Zudem muss die Gesamtenergieeffizienz eines Gebäudes in allen Verkaufs- oder Vermietungsanzeigen aufgeführt und der Energieausweis allen Kauf- oder Mietinteressenten gezeigt werden.

Reduktion der Treibhausgasemissionen (Entscheidung)

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Betreiber großer Industrieanlagen müssen bereits jetzt Rechte erwerben, damit sie Treibhausgase ausstoßen dürfen. Benötigen sie diese Rechte nicht länger, dürfen sie damit handeln. Die EU-Kommission stellt nun neben den Handel mit Zertifikaten für Emissionen aus großen Industrieanlagen feste Quoten für Emissionen aus anderen Quellen. Es bleibt jedem Mitgliedstaat überlassen, mit welchen Mitteln er die vorgegebene Quote erreicht.

Handel mit Emissionsrechten (Änderungsrichtlinie)

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Die Kommission schlägt vor, Obergrenzen für Emissionen von Treibhausgasen ab 2013 unmittelbar auf EU- Ebene festzulegen. Nationale Zuteilungspläne sollen dann wegfallen. Bereits seit 2005 existiert ein europäisches System zum Handel mit Emissionsrechten. Über dieses System sollen die Betreiber von Kraftwerken und großen Industrieanlagen bis 2020 ihren Ausstoß an Treibhausgasen um ein Fünftel reduzieren. Das System wird u.a. auf die chemische Industrie und die Luftfahrt ausgedehnt. Mitgliedstaaten mit geringem Pro-Kopf-Einkommen und höheren Wachstumschancen sollen zusätzliche Zertifikate erhalten, damit Belastungen abgefedert werden.

CO2-Ausstoß neuer PKW (Verordnung)

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Mit dem Verordnungsvorschlag sollen CO2-Grenzwerte für PKW festgelegt werden. Dies betrifft vor allem PKW-Hersteller, deren Zulieferer und letztlich alle Käufer von Neuwagen.

Unterstützung der KMU bei der Einhaltung des Umweltrechts (Mitteilung)

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In der Mitteilung KOM(2007) 379 schlägt die EU-Kommission ein Programm zur besseren Einhaltung und Umsetzung des Umweltrechts durch kleine und mittlere Unternehmen (KMU) vor. Das von der Kommission vorgeschlagene Programm enthält Maßnahmen, die von der Verringerung der Verwaltungskosten für KMU und der Durchführung einer Informationskampagne bis zur Bereitstellung von Subventionen für Umweltmanagementsysteme und zur Lockerung der Beihilfevorschriften reichen.

Anpassung an den Klimawandel in Europa (Grünbuch)

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In ihrem Grünbuch “Anpassung an den Klimawandel in Europa – Optionen für Maßnahmen der EU” untersucht die Europäische Kommission die aktuellen und möglichen zukünftigen Folgen des Klimawandels für Europa. Zugleich prüft sie die Handlungsgründe für die EU sowie die dringendsten europäischen Anpassungsmaßnahmen, um die Folgen des Klimawandels zu mildern. Vom Grünbuch betroffen sind nahezu alle Bereiche der Volkswirtschaft.

Begrenzung des globalen Klimawandels auf 2 Grad Celsius (Mitteilung)

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In ihrer Mitteilung unterbreitet die Europäische Kommission Vorschläge für Maß- nahmen zur dauerhaften Begrenzung der globalen Erwärmung auf 2°C. Dazu zählen unter anderem die Verpflichtung der EU, ihre Treibhausgasemissionen bis 2020 um mindestens 20% zu senken sowie die angestrebte Erhöhung des Anteils erneuerbarer Energien am Gesamt- energieverbrauch der EU auf 20%. Zugleich schlägt die Kommission eine Stärkung des Emissionshandelssystems vor. Von der Kommissionsmitteilung betroffen sind der Energiesektor, die gesamte Volkswirtschaft und die breite Öffentlichkeit

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