Internalisierung externer Kosten im Verkehrssektor (Mitteilung)

Nutzer des Straßen-, Bahn-, Luft- und Schiffsverkehrs verursachen durch Luftverschmutzung, Lärm, Klimawandel und staubedingten Zeitverlust Kosten, die nicht sie selbst, sondern die andere Verkehrsteilnehmer und die Allgemeinheit tragen. Die Kommission will diese externen Kosten dem jeweiligen Verkehrsnutzer „anlasten“, indem sie in die Verkehrspreise eingerechnet und damit „internalisiert“ werden. Nach Auffassung der Kommission können Preise, die die tatsächlichen Gesamtkosten der Verkehrsnutzung widerspiegeln, Verkehrsteilnehmer zu ressourcenschonendem und kostenreduzierendem Verhalten bewegen, ohne dabei dem Verkehrssektor und der Volkswirtschaft insgesamt zu schaden. Die Strategie zur Internalisierung externer Kosten soll z. B. im Schwerlastverkehr durch eine entsprechende Ausgestaltung der „LKW-Maut“ oder im Schienenverkehr durch die Einführung lärmabhängiger Trassenpreise, die Nachrüstung mit lärmmindernden Bremsen und die Festlegung von Lärmemissionsgrenzen umgesetzt werden.

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Grundsätzlich ist die Internalisierung externer Kosten für alle Verkehrsträger zu befürworten. Auch EU-einheitliche Grundsätze im Sinne der Funktionsfähigkeit des Binnenmarktes und der effizienten Verkehrsgestaltung sind zu begrüßen. Allerdings müssen bei der konkreten Umsetzung die bereits bestehenden Belastungen, insbesondere die Kraftstoffsteuern, berücksichtigt werden. Die nicht gleichzeitige Einführung der Internalisierungsmaßnahmen für alle Verkehrsträger darf nicht zu einer Benachteiligung einzelner Verkehrsträger führen. Bei der Umsetzung der vorgeschlagenen Maßnahmen dürfen die zusätzlichen staatlichen Einnahmen nicht für beliebige Zwecke verwendet werden.