Steinkohleförderung

Die bisherige EU-Steinkohleverordnung, die Subventionen für den Steinkohlebergbau gestattet, tritt zum 31. Dezember 2010 außer Kraft. Die von der EU-Kommission vorgeschlagene Nachfolgeverordnung würde Stilllegungsbeihilfen nur noch bis zum 1. Oktober 2014 erlauben. Die für Oktober 2014 bis Ende 2018 vereinbarten deutschen Stilllegungsbeihilfen in Höhe von ca. 2,35 Mrd. Euro würden nicht mehr gezahlt, nur noch die weiterhin zulässigen Beihilfen zur Deckung außergewöhnlicher Kosten in Höhe von 3,03 Mrd. Euro.

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Ordnungspolitisch ist ein möglichst früher Ausstieg aus der subventionierten Steinkohleförderung zu begrüßen. Hierdurch wird die Privilegierung der Arbeitnehmer und Kapitaleigner dieser Branche beendet. Die Kommission begründet aber die vorgeschlagene Befristung der Subventionen bis 2014 nicht. Im Gegenteil geht ihre Argumentation, die auf einer umfangreichen Folgenabschätzung fußt, von einem Ende der Beihilfen im Jahr 2020 aus.