Europäisches Mahnverfahren (Verordnung)

Der Vorschlag der Kommission zielt ab auf die Einführung eines einheitlichen Europäischen Mahnverfahrens zur Beitreibung nicht bestrittener, grenzüberschreitender Geldforderungen. Dieses Verfahren betrifft alle Unternehmen, Gewerbetreibenden und Verbraucher, da es zur Rechtssicherheit bei grenzüberschreitenden Verträgen beiträgt und dadurch grenzüberschreitende Marktaktivitäten fördert.

cepPolicyBrief

Gegen die Einführung dieses europäischen Mahnverfahrens spricht laut einer Analyse des Centrums für Europäische Politik allerdings, dass Zahlungsbefehle aus dem Ausland ohne Übersetzung in die Amtssprache des Empfängerlandes zugestellt werden können.

Daher sollte nach Ansicht des Centrums in die Verordnung die Vorschrift eingefügt werden, daß Zahlungsbefehle in die Amtssprache des Empfängerlandes übersetzt sein müssen.