Erdgasfernleitungsnetze (Verordnung)

Das wichtigste Ziel des Verordnungsvorschlags KOM(2007) 532 ist der Ausbau des grenzüberschreitenden Erdgashandels. Unmittelbar betroffen vom Papier der Kommission sind alle Unternehmen der Energiewirtschaft, insbesondere integrierte Erdgaskonzerne, mittelbar aber auch private und gewerbliche Endverbraucher.

cepPolicyBrief

Die im Kommissionsvorschlag vorgesehenen erweiterten Informationspflichten ermöglichen Marktteilnehmern und Regulierungsbehörden, missbräuchliches Verhalten von Fernleitungsnetzbetreibern besser zu erkennen. Wie beim Kommissionsvorschlag zum grenzüberschreitenden Stromhandel (KOM(2007) 531) sollen allerdings auch hier die Ziele der Verordnung mit teilweise ordnungspolitisch nicht ver- tretbaren Instrumenten erreicht werden. So fordern die cep-Forscher den Verzicht auf die vorgesehenen Zehnjahresinvestitionspläne, auf Zwangsverkäufe von ungenutzten Kapazitäten in Erdgasspeichern und Gasverflüssigungsanlagen (LNG-Anlagen) und die Offenlegung freier Kapazitäten in solchen Speichern und Anlagen.