Die europäische Beihilfenkontrolle auf dem Prüfstand

In der EU besteht grundsätzlich ein Beihilfenverbot. Der EG-Vertrag sieht jedoch Ausnahmetatbestände vor, über deren Vorliegen die Kommission befindet. Im Mai legte die Kommission in einem Konsultationspapier dar, nach welchen Grundsätzen sie prüft, ob staatliche Beihilfen mit dem europäischen Wettbewerbsrecht vereinbar sind (Abwägungsprüfung). Das cep nimmt dieses Papier zum Anlass, die Vergabe staatlicher Beihilfen und die europäische Beihilfenkontrolle kritisch zu diskutieren.

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Das gegenwärtige Ausmaß der von den Mitgliedstaaten gewährten und von der Kommission bewilligten Beihilfen ist ökonomisch nicht zu rechtfertigen. Die Beihilfenkontrolle ist nach wie vor durch Intransparenz und eine starke Politisierung der Entscheidungen gekennzeichnet. Die Kommission sollte die von ihr akzeptierten Kategorien von Beihilfen deutlich eingrenzen. Zudem sollten auch die aus EU-Mitteln vergebenen Beihilfen einer unabhängigen Kontrolle unterliegen.