Publikationsarchiv

 

In diesem Archiv finden Sie alle Veröffentlichungen des cep | Centrum für Europäische Politik der letzten Jahre:

cepAdhoc: Pointierte Stellungnahme zu aktuellen Fragen der EU-Politik

cepAnalyse: Übersichtliche Ausarbeitungen – mit Kurzdarstellung sowie ökonomischer und rechtlicher Evaluierung – zu konkreten EU-Vorhaben (Verordnung, Richtlinie, Grünbuch, Weißbuch, Mitteilung) mit 2-seitiger Kurzfassung (Executive Summary)

cepInput: Impuls zu aktuellen Herausforderungen der EU-Politik

cepStudie: Umfassende Untersuchung zu volkswirtschaftlich und rechtlich relevanten Fragestellungen der EU

2014

Die EU-Kommission eröffnet eine Konsultation über mögliche Änderungen der Europäischen Gerichtsstands- und Vollstreckungsverordnung (EuGVVO / „Brüssel I“-Verordnung). Dabei stellt sie Optionen für den weiteren Abbau von Zuständigkeitskonflikten und Hindernissen hinsichtlich der Durchsetzung von Gerichtsentscheidungen im internationalen Rechtsverkehr zur Diskussion.

2014

Die EU will den Zahlungsverzug von Unternehmen und öffentlichen Stellen eindämmen. Dazu hat sie einen Richtlinienvorschlag vorgelegt, der die bestehende Richtlinie in wesentlichen Punkten ändert und ergänzt. Insbesondere soll die Geltendmachung von Beitreibungskosten erleichtert werden. Zudem werden spezielle Regeln für öffentliche Stellen eingeführt, die sich in Zahlungsverzug befinden.

2014

Vertikale Vereinbarungen sind Absprachen zwischen Unternehmen auf unterschiedlichen Ebenen der Produktions- und Vertriebskette. Solche Absprachen sind grundsätzlich verboten, doch sieht der EG-Vertrag Ausnahmen vom grundsätzlichen Verbot vor. Über deren Vorliegen befindet die Kommission. In einer Gruppenfreistellungsverordnung (EG) Nr. 2760/1999 sowie in Leitlinien hat sie dargelegt, wann sie von einer wettbewerbsrechtlichen Unbedenklichkeit solcher Vereinbarungen ausgeht. Die Verordnung verliert ihre Gültigkeit am 31. Mai 2010. In diesem Sommer hat die Kommission einen Entwurf über eine Folge-Verordnung sowie einen Entwurf über neue Leitlinien vorgelegt und diese zur Konsultation gestellt. Sie möchte mit den Entwürfen insbesondere den jüngeren Entwicklungen hinsichtlich des Online-Handels Rechnung tragen.

2014

In ihrem Grünbuch zur „Überprüfung des gemeinschaftlichen Besitzstands im Verbraucherschutz“ zielt die Kommission auf eine Voll-Harmonisierung der europäischen Verbraucherschutzvorschriften. So spricht sie sich für EU-weit einheitliche Widerrufsfristen und EU-weite Regelungen beim Rücktritt von Verträgen aus. Zugleich möchte sie die EU-Vorschriften zum Verbraucherschutz ausdehnen: Die Bestimmungen zum Verbrauchsgüterkauf sollen auch für andere Arten von Verträgen gelten und die Gewährleistungsfrist soll in bestimmten Fällen verlängert werden. Überdies spricht sich die Kommission für mehr Verbraucherschutz bei „kommerziellen Garantien“ aus. Betroffen von den Plänen der Kommission sind alle Verbraucher sowie Unternehmen, die Waren und Dienstleistungen an Verbraucher verkaufen.

2014

Mit dieser Richtlinie möchte die EU-Kommission die zwischen den Mitgliedstaaten bestehenden Unterschiede in der Besteuerung von LKW-Dieselkraftstoff reduzieren. Damit sollen Wettbewerbsverzerrungen und Umweltverschmutzung als Folge von „Tanktourismus“ verringert werden. Betroffen von den Plänen der Kommission sind Güterverkehr und Mineralölwirtschaft; indirekt auch die Verbraucher.

2014

Die EU-Kommission will den grenzüberschreitenden Online-Handel in der EU durch verbesserte Paketzustellbedingungen fördern.

2014

Die EU-Kommission hat eine Richtlinie zur Änderung des gemeinsamen Rechtsrahmens für elektronische Kommunikationsnetze und -dienste vorgelegt. Mit ihrem Vorschlag zur Änderung der Rahmenrichtlinie, der Zugangsrichtlinie und der Genehmigungsrichtlinie verfolgt die Kommission das Ziel, die Wirksamkeit des EU-Rechtsrahmens für elektronische Kommunikation zu erhöhen und die Regulierung EU-weit anzugleichen. Auch bei der Nutzung von Frequenzen strebt die Kommission eine Harmonisierung an.

2014

Die EU-Kommission will die Schwierigkeiten kleinerer und mittlerer innovativer Unternehmen (KMU) bei der grenzüberschreitenden Beschaffung von Finanzmitteln beseitigen. Insbesondere Fälle von Doppelbesteuerung und die fehlende Anerkennung der Zulassung von Risikokapitalfonds durch einen anderen Mitgliedstaat behindern grenzüberschreitende Investitionen.

Die EU stellt selbst Beihilfen für junge innovative Unternehmen zur Verfügung. Sie fordert, dass die nationalen Behörden die Risikokapitalgeber durch die Einrichtung institutionalisierter Handelsplätze und den Verzicht auf Anlegerschutzvorschriften für institutionalisierte Investoren unterstützen. Die EU-Kommission kritisiert, dass es Pensionsfonds in einigen Mitgliedstaaten verboten ist, in Risikokapitalmärkten zu investieren.

2014

Mit ihrem Richtlinienvorschlag KOM(2007) 528 möchte die Europäische Kommission verhindern, dass Unternehmen gleichzeitig Strom erzeugen oder verkaufen und Übertragungsnetze kontrollieren. Auch die Kontrolle von Übertragungsnetzen durch Nicht-EU-Staaten soll ausgeschlossen werden. Ferner stärkt die Richtlinie die nationalen Regulierungsbehörden.

Von den Kommissionsplänen betroffen sind unmittelbar alle Unternehmen der Elektrizitätswirtschaft, insbesondere integrierte Stromkonzerne. Mittelbar betroffen sind aber auch die privaten und gewerblichen Endverbraucher.

2014

In ihrer Mitteilung unterbreitet die Europäische Kommission Vorschläge für Maß- nahmen zur dauerhaften Begrenzung der globalen Erwärmung auf 2°C. Dazu zählen unter anderem die Verpflichtung der EU, ihre Treibhausgasemissionen bis 2020 um mindestens 20% zu senken sowie die angestrebte Erhöhung des Anteils erneuerbarer Energien am Gesamt- energieverbrauch der EU auf 20%. Zugleich schlägt die Kommission eine Stärkung des Emissionshandelssystems vor. Von der Kommissionsmitteilung betroffen sind der Energiesektor, die gesamte Volkswirtschaft und die breite Öffentlichkeit