Publikationsarchiv

 

In diesem Archiv finden Sie alle Veröffentlichungen des cep | Centrum für Europäische Politik der letzten Jahre:

cepAdhoc: Pointierte Stellungnahme zu aktuellen Fragen der EU-Politik

cepAnalyse: Übersichtliche Ausarbeitungen – mit Kurzdarstellung sowie ökonomischer und rechtlicher Evaluierung – zu konkreten EU-Vorhaben (Verordnung, Richtlinie, Grünbuch, Weißbuch, Mitteilung) mit 2-seitiger Kurzfassung (Executive Summary)

cepInput: Impuls zu aktuellen Herausforderungen der EU-Politik

cepStudie: Umfassende Untersuchung zu volkswirtschaftlich und rechtlich relevanten Fragestellungen der EU

2014

Die Kommission will, dass sich Entscheidungen der Aktiengesellschaft stärker an ihrer langfristigen Leistungsentwicklung orientieren und weniger an kurzfristigen Aktienkursbewegungen. Hierzu schlägt sie Maßnahmen vor, die zu einer stärkeren Berücksichtigung der Aktionärsinteressen bei Entscheidungen der Aktiengesellschaft führen sollen.

2014

„Best Practices“ stellen Leitlinien dar, die aus Sicht der Kommission die beste Vorgehensweise eines europäischen Kartell- und Missbrauchsverfahrens (Missbrauch von Marktmacht) beschreiben. Die Kommission möchte mit den vorgelegten Leitlinien die Transparenz und Vorhersehbarkeit dieses Verfahrens erhöhen und so zu dessen reibungslosem Ablauf beitragen.

2014

Die Kommission will die Gründung einer neuen Gesellschaftsform namens „Societas Unius Personae (SUP)“ ermöglichen. Eine SUP ist eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung mit einem Geschäftsanteil, der einem einzigen Gesellschafter gehört. Die Richtlinie verpflichtet die Mitgliedstaaten, die SUP in ihren Rechtsordnungen einzuführen.

2014

Die Kommission skizziert ihre Strategie für Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz 2014-2020. Aufgrund von Arbeitsunfällen sterben EU-weit jährlich mehr als 4.000 Arbeitnehmer und fallen EU-weit jährlich mehr als drei Millionen Arbeitnehmer länger als drei Tage bei der Arbeit aus.

2014

Die Verordnung verbietet den „Eigenhandel“ durch größere Banken und gestattet den Bankaufsichtsbehörden, „Handelstätigkeiten“ zu verbieten, sodass der davon betroffene Handel nur noch von Unternehmen erbracht werden können, die von der Bank getrennt sind.

2014

Das cep analysiert die Pläne, wonach der ESM marode Banken der Eurozone künftig direkt rekapitalisieren kann. Die Weiterentwicklung des ESM als Backstop für die Bankenunion wird analysiert.

2014

Die Europäische Kommission ist mit der Entwicklung des Transeuropäischen Verkehrsnetzes (TEN-V) unzufrieden. Im Grünbuch legt sie dar, wie eine zukünftige Politik des TEN-V aussehen könnte. Hierzu stellt sie drei Handlungsoptionen vor. Ziel soll es offenbar sein, sich künftig auf die Errichtung eines „vorrangigen Netzes“ bzw. „Kernnetzes“ zu konzentrieren. Die Kommission will, dass hierbei transnationale Projekte nach rationalen und nachvollziehbaren Kriterien ausgewählt werden.

2014

Die EU-Kommission eröffnet eine Konsultation über mögliche Änderungen der Europäischen Gerichtsstands- und Vollstreckungsverordnung (EuGVVO / „Brüssel I“-Verordnung). Dabei stellt sie Optionen für den weiteren Abbau von Zuständigkeitskonflikten und Hindernissen hinsichtlich der Durchsetzung von Gerichtsentscheidungen im internationalen Rechtsverkehr zur Diskussion.

2014

Die EU will den Zahlungsverzug von Unternehmen und öffentlichen Stellen eindämmen. Dazu hat sie einen Richtlinienvorschlag vorgelegt, der die bestehende Richtlinie in wesentlichen Punkten ändert und ergänzt. Insbesondere soll die Geltendmachung von Beitreibungskosten erleichtert werden. Zudem werden spezielle Regeln für öffentliche Stellen eingeführt, die sich in Zahlungsverzug befinden.

2014

Vertikale Vereinbarungen sind Absprachen zwischen Unternehmen auf unterschiedlichen Ebenen der Produktions- und Vertriebskette. Solche Absprachen sind grundsätzlich verboten, doch sieht der EG-Vertrag Ausnahmen vom grundsätzlichen Verbot vor. Über deren Vorliegen befindet die Kommission. In einer Gruppenfreistellungsverordnung (EG) Nr. 2760/1999 sowie in Leitlinien hat sie dargelegt, wann sie von einer wettbewerbsrechtlichen Unbedenklichkeit solcher Vereinbarungen ausgeht. Die Verordnung verliert ihre Gültigkeit am 31. Mai 2010. In diesem Sommer hat die Kommission einen Entwurf über eine Folge-Verordnung sowie einen Entwurf über neue Leitlinien vorgelegt und diese zur Konsultation gestellt. Sie möchte mit den Entwürfen insbesondere den jüngeren Entwicklungen hinsichtlich des Online-Handels Rechnung tragen.