28.05.18

Verbot von Einwegplastik: Nicht übers Ziel hinausschießen

Über 80% des Mülls an europäischen Stränden besteht aus Kunststoff, über die Hälfte hiervon sind Einwegprodukte wie Plastikgeschirr, Einkaufstüten und Trinkhalme. Die EU-Kommission hat nun einen Vorschlag für eine "Richtlinie zur Senkung des Umwelteinflusses bestimmter Kunststoffprodukte" veröffentlicht, demzufolge Einwegkunststoffprodukte wie Plastikgeschirr und Trinkhalme ganz verboten werden sollen.

Der Richtlinienvorschlag ist Teil der EU- Kunststoffstrategie (s. cepAnalyse 10/2018), die darauf abzielt, dass Abfälle möglichst ganz vermieden werden. Außerdem hat die EU-Kommission Anfang Mai vorgeschlagen, dass die Mitgliedstaaten künftig eine Abgabe auf nichtrecycelte Kunststoffverpackungen in den EU-Haushalt zahlen sollen (s. cepBlog).

Natürlich können Trinkhalme und Einweggeschirr aus Kunststoff bei unsachgemäßer Entsorgung in die Natur gelangen und dort Schaden anrichten. Vor allem die Vermüllung der Meere stellt ein grenzüberschreitendes Umweltproblem dar, weshalb eine Regulierung auf EU-Ebene geboten ist. Allerdings schießt das nun von der EU-Kommission erwogene Verbot von Einwegkunststoffprodukten deutlich über das Ziel hinaus. Es schränkt massiv die Wahlfreiheit der Verbraucher ein und ignoriert das Verursacherprinzip. Denn verursacht wird das Umweltproblem von unachtsamen Verbrauchern - Einwegkunststoffprodukte stellen für sich genommen bei ordnungsgemäßer Nutzung und Entsorgung kein Problem für die Umwelt dar. Besser wäre es daher, die Verbraucher durch Sensibilisierungskampagnen - z.B. in Schulen - sowie durch marktwirtschaftliche Instrumente wie Pfandsysteme dazu anzuregen, Einwegkunststoffprodukte ordnungsgemäß zu entsorgen. In Küstenregionen müssen zudem die lokalen Behörden stärker in die Pflicht genommen werden. Diese müssen z.B. dafür sorgen, dass Touristen für den Schutz der Umwelt sensibilisiert, über Entsorgungsmöglichkeiten informiert und bei Fehlverhalten stärker sanktioniert werden. Verbote von Einwegkunststoffprodukten sollten hingegen nur als Ultima Ratio in der Nähe besonders sensibler Ökosysteme erhoben werden.

Dr. Moritz Bonn, Energie | Umwelt | Klima | Verkehr, bonn@cep.eu