Publikationsarchiv

 

In diesem Archiv finden Sie alle Veröffentlichungen des cep | Centrum für Europäische Politik der letzten Jahre:

cepAdhoc: Pointierte Stellungnahme zu aktuellen Fragen der EU-Politik

cepAnalyse: Übersichtliche Ausarbeitungen – mit Kurzdarstellung sowie ökonomischer und rechtlicher Evaluierung – zu konkreten EU-Vorhaben (Verordnung, Richtlinie, Grünbuch, Weißbuch, Mitteilung) mit 2-seitiger Kurzfassung (Executive Summary)

cepInput: Impuls zu aktuellen Herausforderungen der EU-Politik

cepStudie: Umfassende Untersuchung zu volkswirtschaftlich und rechtlich relevanten Fragestellungen der EU

2011

Die Kommission versteht die frühkindliche Betreuung, Bildung und Erziehung (FBBE) als zentralen Bestandteil der Bemühungen, Kinder auf ein erfolgreiches lebenslanges Lernen vorzubereiten und ihnen ein Höchstmaß an sozialer Integration sowie eine starke persönliche Entwicklung zu ermöglichen. Kinder, die eine gute FBBE durchlaufen haben, eröffnen sich bessere spätere Beschäftigungsmöglichkeiten.

2011

Die „Unisex-Richtlinie“ (RL 2004/113/EG) erlaubte bislang nach dem Geschlecht differenzierte Versicherungsbeiträge und -leistungen, wenn das Geschlecht „bei einer auf […] versicherungsmathematischen und statistischen Daten beruhenden Risikobewertung ein bestimmender Faktor ist“. Der Europäische Gerichtshof urteilte am 1. März 2011, dass dies mit der Grundrechtecharta der EU unvereinbar sei.

2011

Die Kommission schlägt zwei Optionen zur Überarbeitung der Arbeitszeitrichtlinie vor und fordert die Sozialpartner auf mitzuteilen, ob und zu welchen Fragestellungen die Sozialpartner in Verhandlungen treten wollen. Die Kommission will zumindest die Bestimmungen zum Bereitschaftsdienst und zu den Ausgleichsruhezeiten für Bereitschaftsdienste überarbeiten (Option 1). Die zweite Option sieht eine umfassende Überarbeitung der Arbeitszeitrichtlinie vor.

2011

Die Kommission schlägt in ihrer Mitteilung Maßnahmen vor, die zu flexibleren Arbeitsmärkten, zur Schaffung von Arbeitsplätzen, zur Arbeitnehmerqualifizierung sowie zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen beitragen sollen.

Ausgangspunkt der Überlegungen zur Beschäftigungspolitik bildet das in der Strategie Europa 2020 [KOM(2010) 2020] von der EU beschlossene Kernziel, eine Beschäftigungsquote von 75 % bis zum Jahr 2020 zu erreichen. Um dieses Ziel zu erreichen, strebt die Kommission einen Wandel der bisherigen eher reaktiven Politik hin zu einer antizipativen Politik an, wie sie es bereits in der Binnenmarktakte [KOM(2010) 608] und den Leitinitiative zur Innovationsunion [KOM(2010) 546] und zur „Industriepolitik im Zeitalter der Globalisierung“ [KOM(2010) 614] bekräftigt hat.

2010

Die Kommission hatte bereits in der „Frauen-Charta“ vom März 2010 angekündigt, die Gleichbehandlung von Männern und Frauen in allen Politikbereichen besser berücksichtigen zu wollen. Diese Ankündigung konkretisiert die Kommission mit der vorliegenden Mitteilung, in der sie klarstellt, in welchen Bereichen besonderer Handlungsbedarf besteht und welche Maßnahmen die Kommission ergreifen möchte. Zwar geht die Kommission in der Mitteilung eher oberflächlich auf einzelne Maßnahmen ein. Allerdings hat sie neben der Mitteilung auch ein Arbeitsdokument [SEC(2010) 1079] vorgelegt, in dem sie über 130 konkrete nicht-legislative Maßnahmen bezeichnet.

2010

Die Kommission schlägt vor, dass in Drittstaaten niedergelassene Konzerne ihre Fach- und Führungskräfte auch in die europäischen Niederlassungen entsenden können sollen. In allen Mitgliedstaaten sollen dazu die gleichen Bedingungen für die Erteilung der Arbeits- und Aufenthaltserlaubnis gelten. Die Erlaubnis wird für die Dauer der Entsendung erteilt und kann um bis zu drei Jahren verlängert werden. Sie gilt auch für eine auf zwölf Monate beschränkte Entsendung in eine Niederlassung in einem anderen Mitgliedstaat. Den Familienangehörigen des Arbeitnehmers soll es erlaubt werden, mit ihm in die EU einzureisen, ohne vorher Integrationsmaßnahmen zu durchlaufen.

2010

In dem am 7. Juli 2010 vorgelegten Grünbuch „Angemessene, nachhaltige und sichere europäische Pensions- und Rentensysteme“ geht die Kommission ausführlich auf die Herausforderungen ein, vor denen die umlagefinanzierten und die kapitalgedeckten Altersversorgungssysteme stehen. Bei den umlagefinanzierten – in der Regel staatlichen – Systemen sieht die Kommission dringenden Handlungsbedarf, um dem demografischen Wandel Rechnung zu tragen. Bei den kapitalgedeckten Systemen fordert die Kommission hauptsächlich eine EU-weit einheitliche Regulierung und Aufsicht. Ziel der Kommission ist es, die Nachhaltigkeit und Sicherheit von Altersversorgungssystemen zu verbessern. Zudem stellt die Kommission die Frage, ob sie es sein sollte, die bestimmt, wann die Altersversorgung angemessen ist.

2010

Nach Ansicht der Kommission ist eine gute Berufsausbildung die wichtigste Voraussetzung für einen nahtlosen Übergang in das Arbeitsleben. Und auch dem sich abzeichnenden Fachkräftemangel kann durch konsequente Weiterbildung, ausgehend von einer guten Berufsausbildung, am wirksamsten begegnet werden. Zudem lässt sich die grenzüberschreitende Mobilität der Arbeitnehmer verbessern, indem die Vergleichbarkeit der nationalen Abschlüsse gewährleistet wird und im Ausland erworbene Fähigkeiten im Inland anerkannt werden.

In ihrer Mitteilung macht die Kommission deutlich, dass der Kopenhagen-Prozess, mit dem die Mitgliedstaaten bei der Modernisierung der beruflichen Bildungssysteme unterstützt werden sollten, „neuen Schwung“ erhalten muss, damit sie ihre Systeme der beruflichen Aus- und Weiterbildung  zukunftsfähig machen können.

2010

Im Rahmen der Strategie Europa 2020 haben die Mitgliedstaaten unter anderem eine stärkere Koordinierung ihrer Beschäftigungspolitik vereinbart. Darauf aufbauend legt die Kommission dem Rat beschäftigungspolitische Leitlinien vor, in denen sie darlegt, woran sich die Bildungs-, Arbeitsmarkt- und Sozialpolitik der Mitgliedstaaten orientieren sollte. Dabei hält die Kommission an den Kernzielen fest, die sie dem Europäischen Rat bereits im Rahmen der Strategie Europa 2020 vorgeschlagen hatte.

2010

Nach dem Scheitern ihres letzten Änderungsvorschlags strebt die Kommission erneut die Überarbeitung der Arbeitszeitrichtlinie an. Anhand eines Fragenkatalogs, zu dem die europäischen Sozialpartner (Arbeitgeber- und Arbeitnehmerverbände) Stellung beziehen sollen, möchte die Kommission klären, ob eine Überarbeitung aus Sicht der Sozialpartner erforderlich ist und wie diese gegebenenfalls ausgestaltet sein könnte.

Die zentralen Themenbereiche umfassen die Bestimmungen zur Höchstarbeitszeit, die Behandlung von Bereitschaftsdienst, die Festlegung der Ruhezeiten und die Berechnung der durchschnittlichen Wochenarbeitszeit.