Publikationsarchiv

 

In diesem Archiv finden Sie alle Veröffentlichungen des cep | Centrum für Europäische Politik der letzten Jahre:

cepAdhoc: Pointierte Stellungnahme zu aktuellen Fragen der EU-Politik

cepAnalyse: Übersichtliche Ausarbeitungen – mit Kurzdarstellung sowie ökonomischer und rechtlicher Evaluierung – zu konkreten EU-Vorhaben (Verordnung, Richtlinie, Grünbuch, Weißbuch, Mitteilung) mit 2-seitiger Kurzfassung (Executive Summary)

cepInput: Impuls zu aktuellen Herausforderungen der EU-Politik

cepStudie: Umfassende Untersuchung zu volkswirtschaftlich und rechtlich relevanten Fragestellungen der EU

2016

Die Europäische Kommission will eine strengere Einhaltung der Abfallhierarchie durch quantitative Zielvorgaben für das Recycling und eine Deponierungsbeschränkung für Siedlungsabfälle erwirken. Ein neues „Frühwarnsystem“ soll rechtzeitig erkennen, wenn Mitgliedstaaten die Zielvorgaben voraussichtlich nicht erfüllen werden.

2015

Der Europäische Rat hat 2014 für den Zeitraum 2021–2030 strengere Ziele für die Reduktion von CO2-Emissionen festgelegt. Das Reduktionsziel bis 2030 beträgt in den vom EU-Emissionshandelssystem (ETS) erfassten Sektoren mindestens 43% gegenüber 2005. Um dies zu erreichen, soll die EU-weit zulässige Emissionsmenge ("Cap") ab 2021 jährlich um 2,2 Prozent – statt bisher 1,74 Prozent – gesenkt werden. Zudem sollen die "Benchmarks", die Anreize für die Reduktion von CO2-Emissionen schaffen sollen und sich nach der durchschnittlichen Emissionsmenge der 10 Prozent effizientesten Anlagen eines Sektors in den Jahrren 2007 und 2008 richten, pauschal reduziert werden.

2015

Die Europäische Kommission hat angekündigt, die Richtlinie über das EU-Emissionshandelssystem (EU-ETS) zu überarbeiten. Die EU sollte nach Auffassung des cep auch nach 2020 kostenlose Zertifikate an abwanderungsgefährdete Unternehmen vergeben , um eine Verlagerung der CO2-Emissionen in Nicht-EU-Länder zu verhindern.

2015

Für „nicht für den Straßenverkehr bestimmte mobile Maschinen und Geräte“ („non-road mobile machinery“ – NRMM) gelten derzeit Emissionsgrenzwerte, die zuletzt 2004 geändert wurden. Nach Ansicht der Europäischen Kommission entsprechen sie nicht mehr dem Stand der Technik. Daher sollen nun strengere Emissionsgrenzwerte erlassen werden, um insbesondere die menschliche Gesundheit und die Umwelt zu schützen und um die EU-Anforderungen an denen der USA anzugleichen.

2014

Die Europäische Kommission will eine strengere Einhaltung der Abfallhierarchie durch quantitative Zielvorgaben für das Recycling und die Vermeidung von Lebensmittelabfällen erwirken. Ein neues „Frühwarnsystem“ soll frühzeitig erkennen, wenn Mitgliedstaaten die Zielvorgaben voraussichtlich nicht erfüllen werden.

2014

In ihrer Mitteilung unterbreitet die Europäische Kommission Vorschläge für Maß- nahmen zur dauerhaften Begrenzung der globalen Erwärmung auf 2°C. Dazu zählen unter anderem die Verpflichtung der EU, ihre Treibhausgasemissionen bis 2020 um mindestens 20% zu senken sowie die angestrebte Erhöhung des Anteils erneuerbarer Energien am Gesamt- energieverbrauch der EU auf 20%. Zugleich schlägt die Kommission eine Stärkung des Emissionshandelssystems vor. Von der Kommissionsmitteilung betroffen sind der Energiesektor, die gesamte Volkswirtschaft und die breite Öffentlichkeit

2014

Die Europäische Kommission schlägt für die Emission bestimmter Luftschadstoffe nationale Höchstmengen für die Zeit ab 2020 und ab 2030 vor und dehnt diese auf weitere Luftschadstoffe aus. Die Mitgliedstaaten müssen nationale „Luftreinhalteprogramme“ erstellen. Diese müssen Angaben über die vorgesehenen Maßnahmen zur Verringerung von Luftschadstoffen enthalten. Außerdem sollen bis 2025 zu erreichende Zwischenziele eingeführt werden.

2014

Die Europäische Kommission hat einen Entwurf für Beihilfeleitlinien mit detaillierten Kriterien veröffentlicht, nach denen sie ab Sommer 2014 u.a. die mitgliedstaatliche Förderung erneuerbarer Energien (EE) sowie die partielle Entlastung stromintensiver Unternehmen von den Förderkosten beihilferechtlich beurteilen will. Die Kommission billigt darin grundsätzlich die EE-Förderung, sofern diese auf ein „Mindestmaß“ beschränkt ist. Die EE-Förderung soll wettbewerblich in Form von Einspeiseprämien- oder Quotenmodellen erfolgen. Die Mitgliedstaaten dürfen stromintensive Unternehmen, deren Wettbewerbsfähigkeit nachweislich gegenüber Unternehmen in Nicht-EU-Staaten durch hohe Strompreise gefährdet ist, weiterhin von den Kosten der EE-Förderung partiell entlasten.

2013

Die Europäische Kommission hat ein „Produktsicherheits- und Marktüberwachungspaket“ vorgeschlagen, das insbesondere einen Verordnungsvorschlag über die Sicherheit von Verbraucherprodukten und einen Verordnungsvorschlag zur behördlichen Marktüberwachung von Produkten enthält. Durch den Verordnungsvorschlag zur Marktüberwachung will die Kommission die Verbreitung von Produkten, die Risiken für schützenswerte Rechtsgüter wie Gesundheit, Sicherheit, Verbraucher- oder Umweltschutz darstellen, durch eine effiziente und EU-weit einheitliche Marktüberwachung vermeiden.

2013

Die Europäische Kommission hat ein „Produktsicherheits- und Marktüberwachungspaket“ vorgeschlagen, das insbesondere einen Verordnungsvorschlag über die Sicherheit von Verbraucherprodukten und einen Verordnungsvorschlag zur behördlichen Marktüberwachung von Produkten enthält. Durch den Verordnungsvorschlag zur Produktsicherheit sollen die verschiedenen Regeln zur Sicherheit von Verbraucherprodukten vereinfacht werden. Gleichzeitig soll gewährleistet werden, dass diese Produkte sicher sind.

2013

Die Europäische Kommission will die Verbreitung ökologischer Produkte und umweltfreundlicher Unternehmenspraktiken durch mehr Transparenz und Einheitlichkeit bei der Kennzeichnung von Umweltleistungen stärken. Die Kommission empfiehlt, dass Unternehmen im Rahmen einer freiwilligen dreijährigen Testphase die von ihr entwickelten Methoden eines „Umweltfußabdrucks von Produkten“ und eines „Umweltfußabdruck von Organisationen“ anwenden.

2013

Der Vorschlag der Europäischen Kommission für ein 7. Umweltaktionsprogramm (UAP) bietet eine Gesamtschau der derzeitigen und zukünftigen umweltpolitischen Initiativen bis 2020. Er enthält eine breite Palette von Vorstellungen über Ziele und Maßnahmen, deren konkrete Ausgestaltung noch offen bleibt. Dabei thematisiert die Kommission neben der mangelhaften Umsetzung des bestehenden EU-Umweltrechts auch den vermehrten Einsatz marktbasierter Instrumente.

2013

Die Europäische Kommission will die Menge an Kunststoffabfällen und die davon ausgehenden Umweltbelastungen reduzieren. Sie erwägt, das Recycling von Kunststoffabfällen  gegenüber der energetischen Verwertung und der Deponierung zu fördern. Darüber hinaus erwägt sie ein generelles Deponierungsverbot für Kunststoffabfälle. Durch Vorgaben bezüglich des Produktdesigns sollen Hersteller verpflichtet werden, die Reparaturfähigkeit und Wiederverwendbarkeit von Kunststoffprodukten zu erhöhen.

2013

Bestimmte öffentliche und private Projekte, bei denen „mit erheblichen Auswirkungen auf die Umwelt zu rechnen ist“, müssen vor ihrer Genehmigung einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) unterzogen werden. Die Kommission will die UVP-Richtlinie 2011/92/EU erstmals seit 25 Jahren grundlegend überarbeiten, um Mängel zu beseitigen und sie an die veränderten politischen, rechtlichen und technischen Rahmenbedingungen anzupassen.

2013

Die Europäische Kommission bewertet in ihrer Mitteilung die EU-Gewässerschutzpolitik, identifiziert Mängel und schlägt Verbesserungsmöglichkeiten vor. Sie besteht insbesondere auf eine Wasserverbrauchsmessung und die Festsetzung von Wassergebühren auf Basis des Verursacherprinzips. Außerdem schlägt sie die Bindung der nationalen Behörden an beste verfügbare Techniken für Genehmigungen von Industrieemissionen sowie EU-einheitliche Verbrauchsstandards für wasserverbrauchende Produkte vor.

2012

Die Europäische Kommission fordert, mittels einer „Bioökonomie-Strategie“ den Umgang mit biologischen Ressourcen zu ändern, um den Herausforderungen einer wachsenden Weltbevölkerung, der Erschöpfung von Ressourcen, zunehmender Umweltbelastungen und des Klimawandels zu begegnen. Die Strategie umfasst Vorschläge für Maßnahmen der EU und/oder der Mitgliedstaaten für Investitionen in Forschung, Innovation und Qualifikation, eine engere Zusammenarbeit der Politik sowie die Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der Bioökonomie-Sektoren.

2012

Nach Auffassung der Kommission gibt es zu wenig Öko-Innovationen in der EU. Diese müssen beschleunigt und besser vermarktet werden. Hierzu soll das Umweltrecht überarbeitet werden und insbesondere kleine und mittlere Unternehmen Subventionen erhalten.

2010

Die Kommission hat nach der Abfallrahmenrichtlinie die Bewirtschaftung von Bioabfall zu bewerten, um erforderlichenfalls Maßnahmenvorschläge zu unterbreiten. Ihrer Auffassung nach ist das bestehende EU-Abfallrecht zwar ausreichend, wird jedoch von einigen Mitgliedstaaten mangelhaft umgesetzt. Daher sollen diese Mitgliedstaaten durch die EU finanziell unterstützt werden. Zudem prüft die Kommission, ob Mindestanforderungen für die Bewirtschaftung von Bioabfällen und Qualitätskriterien für Kompost und Gärrückstände aus Bioabfall festgelegt werden sollen.

2010

Die Kommission legt eine Strategie zur Förderung der Entwicklung und Akzeptanz von umweltfreundlichen Straßenfahrzeugen vor. Dabei will sie sowohl „saubere und energieeffiziente“ Fahrzeuge mit einem konventionellen Verbrennungsmotor fördern als auch Fahrzeuge mit „extrem geringen CO2-Ausstoß“ durch neue Technologien wie z.B. alternative Kraftstoffe, Elektromotoren und Brennstoffzellen.

2009

Mit dem Verordnungsvorschlag sollen CO2-Grenzwerte für leichte Nutzfahrzeuge festgelegt werden. Dies betrifft vor allem Fahrzeugersteller, deren Zulieferer und letztlich alle Käufer von neuen leichten Nutzfahrzeugen.