20.10.17

PRESSEINFORMATION 88/2017

EU-Pressethemen und cep-Ansprechpartner für die Zeit vom 23.10.-27.10.2017

Für die Zeit vom 23.10.-27.10.2017 stehen Ihnen unsere Wissenschaftler für folgende EU-Themen zur Verfügung:

 

Institution/ Agenda

cep-Statement

Ansprechpartner

Montag,

23.10.2017

Luxemburg: Rat Beschäftigung, Sozialpolitik, Gesundheit und Verbraucherschutz

 

Entsendung von Arbeitnehmern

Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit


Säule sozialer Rechte

 

 

Matthias Dauner

 

+ 49 761 38693-245

presse(at)cep.eu

 

Dienstag,

24.10.2017

Veröffentlichung der cepAnalyse:

Europaweites privates Alters-vorsorgeprodukt

 

Die EU-Kommission will ein Rahmenwerk für ein europaweites privates Altersvorsorgeprodukt (PEPP) schaffen. Ein Binnenmarkt für die private Altersvorsorge soll den Wettbewerb fördern, Ersparnisse hin zu den Kapitalmärkten und weg von klassischen Spareinlagen bei Banken lenken und die Verbreitung privater Altersvorsorgeprodukte in der EU steigern.

Das cep hält es für fraglich, ob die PEPP-Verordnung einen Binnenmarkt für Altersvorsorgeprodukte ermöglichen wird. Nicht nur lässt die Verordnung die sozialpolitischen Unterschiede in den einzelnen EU-Mitgliedsstaaten unberührt. Auch die steuerrechtlichen Unterschiede, etwa ob eine Besteuerung in der Einzahlungs- oder erst in der Auszahlungsphase stattfindet, geht die EU-Kommission mit einer nur unverbindlichen Empfehlung unzureichend an.

Philipp Eckhardt

Finanzmärkte

+49 761 38693-241

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Luxemburg: Rat Transport, Telekommunikation und Energie

Prioritätensetzung und Beschleunigung des digitalen Binnenmarkts

 

Cybersicherheit

 

Estnischer Vorsitz: Internetzugang und elektronische Behördendienste

 

Alle Fachbereiche

 

Anfragen über die Pressestelle:

+49 761 38693-221

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Straßburg: Wöchentliche Kommissionssitzung


Arbeitsprogramm 2018

 

Alle Fachbereiche

 

Anfragen über die Pressestelle:

+49 761 38693-221

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Luxemburg: EuGH


Datenschutzrechtliche Verantwortung des Betreibers einer „Facebook-Fanpage“


In dem Verfahren stellt Generalanwalt Yves Bot heute seine Schlussanträge zu den insgesamt 6 Vorlagefragen, die das deutsche Bundesverwaltungsgericht dem EuGH im Februar 2017 zur Beantwortung vorgelegt hat.

Ausgangspunkt des Verfahrens ist eine Anordnung der schleswig-holsteinischen Datenschutzbehörde (ULD) gegenüber einem Bildungsunternehmen der IHK (WAK), die von dieser betriebene Facebook-Fanpage zu deaktivieren. Nach Auffassung der ULD verstößt der Betrieb der Facebook-Fanpage gegen europäisches und nationales Datenschutzrecht, weil Facebook personenbezogene Daten der Fanpage-Nutzer ohne deren Einwilligung über Cookies erhebt und verarbeitet.

 

 

 

Im Kern geht es u.a. um die Frage, inwieweit Unternehmen, die eine Facebook-Fanpage betreiben, für den Schutz der personenbezogenen Daten der Nutzer dieser Seite (mit)verantwortlich sind bzw. welche Sorgfaltspflichten sie ggf. bei der Auswahl eines Betreibers für ihr Informationsangebot haben.

Weitere Fragen betreffen die Abgrenzung der Zuständigkeiten verschiedener nationaler Datenschutzaufsichtsbehörden und die Reichweite ihrer Befugnisse nach der (noch) geltenden EU-Datenschutzrichtlinie, wenn internationale Konzerne wie Facebook in der EU mehrere selbständige Tochtergesellschaften betreiben.


Mit Spannung ist zu erwarten, wie sich der Generalanwalt zur Frage der datenschutzrechtlichen Verantwortlichkeit positionieren wird. Der EuGH folgt in der Mehrzahl der Fälle den Vorschlägen des Generalanwalts. Spricht dieser sich zumindest für eine Pflicht zur sorgfältigen Auswahl des Providers aus, könnten Unternehmen bald gehalten sein, datenschutzwidrige Fanseiten abzuschalten.

Dr. Anja Hoffmann, LL.M. Eur.

 

+49 761 38693-247

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