18.07.16

PRESSEINFORMATION 76/2016

Gewährleistungsrecht für den Online-Warenhandel

Im Rahmen der digitalen Binnenmarktstrategie will die EU-Kommission Handelshemmnisse beseitigen.

Mit dem Erlass zweier Richtlinien für den digitalen Binnenmarkt will die Kommission einen Anstieg des Handels innerhalb der EU im Umfang von 1 Mrd. Euro jährlich bewirken. Durch die Vollharmonisierung wichtiger Verbrauchervertragsvorschriften und eine Anhebung des Schutzniveaus sollen Handelshemmnisse beseitigt und das Vertrauen in den grenzüberschreitenden Online-Handel gestärkt werden. Die Kommission erwartet, dass das reale Bruttoinlandsprodukt (BIP) der EU dadurch „dauerhaft“ um jährlich 4 Mrd. Euro zunehmen würde.

 

Die Richtlinie „über bestimmte vertragsrechtliche Aspekte des Online-Warenhandels und anderer Formen des Fernabsatzes von Waren“ ist ein erster Schritt in Richtung einer – für die Vollendung des Binnenmarktes gebotenen – Vollharmonisierung des Verbraucherschutzrechts. Sie beschränkt sich jedoch auf weite Teile des Gewährleistungsrechts und klammert – aus Sicht des cep – wichtige andere Bereiche des Vertragsrechts wie die Verjährungsfristen aus. Weil die Richtlinie somit keine Vollharmonisierung des Kaufvertragsrechts schafft, ist es aus Sicht des cep zweifelhaft, ob sie den Online-Handel tatsächlich fördern kann. Zu diesem Ergebnis kommt die cepExpertin Dr. Anja Hoffmann in ihrer Analyse der Richtlinie. „Wegen der Begrenzung auf den Online-Handel zersplittert die Richtlinie darüber hinaus das nationale Recht in ungerechtfertigter Weise und verzerrt so den Wettbewerb“, ergänzt Hoffmann.

 

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