20.07.17

PRESSEINFORMATION 64/2017

EU-Pressethemen und cep-Ansprechpartner für die Zeit vom 24.07.-28.07.2017

 

Institution/ Agenda

cep-Statement

Ansprechpartner

Dienstag, 25. Juli

 

Veröffentlichung der cepAnalyse

„Ermittlungsinstrument“ für den Binnenmarkt“

Die EU-Kommission soll künftig Unternehmen zur Herausgabe von Informationen verpflichten können. Sie will so eine bessere Durchsetzung des EU-Rechts und eine bessere Vorbereitung gesetzgeberischer Maßnahmen gewährleisten. Damit könnten dann auch Binnenmarktverstöße der Mitgliedstaaten leichter ermittelt und belegt werden.

Aus Sicht des cep wird mit diesem Verordnungsvorschlag der Binnenmarkt gestärkt. Allerdings ist unklar, ob die Kommission auch Informationen an Mitgliedstaaten übermitteln darf, damit diese dann gegen Unternehmen, die EU-Recht verletzen, vorgehen können. Auch wird nicht deutlich, ob vertrauliche Informationen hinreichend geschützt sind.

 

Dr. Matthias Kullas

Fachbereichsleiter Binnenmarkt

+49 761 38693-236

presse(at)cep.eu

 

 

 

Till Brombach

Binnenmarkt

+49/761/38693-244

presse(at)cep.eu

Mittwoch, 26. Juli

Brüssel: Wöchentliche Kommissionssitzung 

u.a. entscheidet die Kommission über das weitere Vorgehen gegen Polen (Rechtsstaatsmechanismus/ Vertragsverletzungsverfahren)

Die EU-Kommission sollte sich gegenüber Polen weiterhin für die Wahrung der Rechtsstaatlichkeit einsetzen und dazu, soweit erforderlich, alle rechtlich verfügbaren Instrumente nutzen.

Urs Pötzsch

EU-Verträge & -Institutionen

+ 49 761 38693-246

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Luxemburg: EuGH

Schlussanträge des Generalanwalts zu Flüchtlingsquoten nach Klage der Slowakei und Ungarns

Die Slowakei hat am 2. Dezember 2015 beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) Klage gegen die von der EU beschlossene Flüchtlingsverteilung eingereicht.

Dass die Slowakei sowie Tschechien, Ungarn und Rumänien bei der Annahme des Beschlusses über die Verteilung von 120.000 Flüchtlingen überstimmt wurden, mag für die Regierungen politisch unangenehm sein, rechtlich ist die Sache aber eindeutig. Die EU bewegt sich innerhalb ihrer Kompetenzen. 

Dr. Bert Van Roosebeke

Fachbereichsleiter Finanzmärkte

+49 761 38693-230

presse(at)cep.eu

 

Luxemburg: EuGH

Schlussanträge des Generalanwalts zu Internethandel mit Luxuskosmetik

Coty Germany bietet in Deutschland Luxuskosmetik über ein selektives Vertriebssystem an. Vor deutschen Gerichten hat sie einen ihrer autorisierten Einzelhändler verklagt, es zu unterlassen, ihre Markenartikel über die Plattform „amazon.de“ zu vertreiben.

Das Oberlandesgericht Frankfurt möchte vom Gerichtshof wissen, ob ein solches Verbot mit dem Wettbewerbsrecht der EU vereinbar ist.

Für stationäre Einzelhändler stellt der Internetvertrieb ein zunehmend wichtiges zweites Standbein dar. Insbesondere in Deutschland hat der Vertrieb über Plattformen dabei einen hohen Stellenwert. Der EuGH muss nun für mehr Klarheit sorgen. Im Hinblick auf ein generelles Verbot des Internetverkaufs hat er eine Rechtfertigung aber bereits klar verneint.

Till Brombach

Binnenmarkt

+49/761/38693-244

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Luxemburg: EuGH

Gutachten des Gerichtshofs zum geplanten Fluggastdaten-Abkommen mit Kanada

Die EU hat in den Jahren 2010-2014 mit Kanada ein Abkommen ausgehandelt und unterzeichnet, wonach Fluggesellschaften Reisedaten von Passagieren, die sie für Flüge zwischen Kanada und der EU erheben und speichern, unter bestimmten Bedingungen an kanadische Behörden übermitteln müssen.

Das EU-Parlament, das dem Abkommen vor dessen Inkrafttreten zustimmen muss, hatte dazu ein Gutachten EuGH über die Vereinbarkeit des geplanten Abkommens mit den EU-Verträgen einschließlich der EU-Grundrechtecharta angefordert. Das Gericht muss nun erstmals über die Vereinbarkeit des Entwurfs eines internationalen Abkommens mit EU-Recht entscheiden.

Das cep hält es im Hinblick auf die jüngste Rechtsprechung des EuGH im Bereich Datenschutz für wahrscheinlich, dass der Gerichtshof das Abkommen zwar nicht generell ablehnen, aber einzelne Vorschriften in ihrer jetzigen Fassung für unvereinbar mit den genannten EU-Grundrechten erklären wird. 

Dr. Anja Hoffmann

 

+49 761 38693-107

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