13.06.16

PRESSEINFORMATION 63/2016

Energieabkommen mit Drittstaaten

Europäische Kommission will zwischenstaatliche Abkommen vorab prüfen, um Vereinbarkeit mit EU-Recht sicherzustellen.

Um die Vereinbarkeit von Energieabkommen zwischen EU-Mitgliedstaaten und Drittländern mit EU-Recht sicherzustellen, will die EU-Kommission diese künftig vor Vertragsabschluss prüfen. Der Rat hat sich in der letzten Woche mehrheitlich gegen Bedenken u.a. Deutschlands dafür ausgesprochen, der Kommission ein derartiges Ex-ante-Prüfungsrecht einzuräumen. Aus Sicht des cep ist dies ein schwerwiegender Eingriff in die Souveränität der Mitgliedstaaten. „Natürlich können die geplanten Ex-ante-Prüfungen dazu beitragen, Verstöße von Energieabkommen gegen EU-Recht zu vermeiden und so die Rechtssicherheit zu erhöhen“, erklärt cep-Energieexperte Götz Reichert. Dadurch wird auch das Ausfallrisiko – z.B. bei der Planung grenzüberschreitender Gasinfrastrukturprojekte – vermindert. „Allerdings stellt dies eine unverhältnismäßige Intervention der Kommission in die Hoheitsgewalt der Mitgliedstaaten dar“, so Reichert.

Hintergrund:

Bisher verstoßen laut EU-Kommission 17 geltende Energieabkommen der Mitgliedstaaten mit Drittländern gegen EU-Recht, und zwar gegen das Dritte Energiebinnenmarktpaket (indem die sie z.B. die Regeln für die Trennung von Energielieferung und Netzbetrieb sowie für den Netzzugang von Drittanbietern missachten), gegen das EU-Wettbewerbsrecht (indem sie z.B. den Weiterverkauf von Importgas in der EU verbieten) und gegen die EU-Regelungen zur öffentlichen Beschaffung (z.B. beim Bau von Energieinfrastrukturen). Außerdem konnte kein EU-Mitgliedstaat bislang EU-rechtswidrige Energieabkommen durch Nachverhandlungen beseitigen, da diese oft keine geeigneten Kündigungs- oder Anpassungsklauseln enthalten.

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