06.06.16

PRESSEINFORMATION 61/2016

CO2-Emissionen im Luftverkehr begrenzen

Europäische Kommission für koordiniertes Vorgehen der EU zur Begrenzung der CO2-Emissionen in der internationalen Luftfahrt

 

 

Für die kommende Generalversammlung der Internationalen Zivilluftfahrtorganisation (ICAO) hat die EU-Kommission einen koordinierter „Standpunkt“ vorgelegt. Dies erhöht die Wahrscheinlichkeit, dass die Belange der europäischen Fluggesellschaften besser berücksichtigt werden. Zu diesem Schluss kommt das cep bei der Analyse des Beschlussvorschlages der EU-Kommission.

„Eine einheitliche Position der 28 Mitgliedstaaten verbessert deren Verhandlungsposition. Außerdem gehen wir davon aus, dass dadurch dem Klimaschutz eine höhere Priorität eingeräumt wird, da die EU im internationalen Vergleich stets ein hohes Klimaschutzniveau befürwortet“, erklären die cep-Luftverkehrsexperten Nima Nader und Götz Reichert.

Außerdem könne ein „globaler marktbasierter Mechanismus“ auf ICAO-Ebene die Wettbewerbsbedingungen zwischen europäischen und nichteuropäischen Fluggesellschaften angleichen. „Allerdings müssten für die Vermeidung von Wettbewerbsverzerrungen nicht nur sämtliche konkurrierenden Flüge auf ein und derselben Strecke, sondern auch solche über unterschiedliche Drehkreuze gleich behandelt werden“, so die cep-Experten in ihrer Analyse.

Da derzeit de facto nur Emissionen aus Flügen zwischen zwei EU-Flughäfen zertifikatepflichtig im Rahmen des EU-Emissionshandelssystems (ETS) sind, können Fluggesellschaften, die ihr Drehkreuz außerhalb der EU haben, von EU-Flughäfen ausgehende Zubringerflüge günstiger anbieten als Fluggesellschaften, die ihr Drehkreuz in der EU haben. Deshalb sollte sich die EU dafür einsetzen, dass die ICAO auch ein Emissionshandelssystem einführt, da dies sowohl ökologisch treffsicher als auch ökonomisch effizient ist.

 

Der Vorschlag der Kommission steht auch auf der Tagesordnung des Rates der EU-Verkehrsminister am 7. Juni in Brüssel.

 

Hintergrund

 

Der Internationalen Zivilluftfahrtorganisation (ICAO) gehören 191 Staaten einschließlich aller 28 EU-Mitgliedstaaten an. Sie ist zuständig für die Festlegung verbindlicher Standards für die Luftfahrt sowie die Regelung der internationalen Luftverkehrsrechte. Die ICAO hat 2013 beschlossen (ICAO-Resolution A38-17/2 und A38-18), die weltweiten CO2-Emissionen aus der internationalen Luftfahrt – also aus grenzüberschreitenden Flügen – auf dem Niveau von 2020 zu stabilisieren („ICAO-Ziel“) und einen „globalen marktbasierten Mechanismus“ zur Begrenzung von Treibhausgasemissionen zu konzipieren, der auf der 39. ICAO-Versammlung im Herbst 2016 festgelegt werden und ab 2020 gelten soll. In dem vorliegenden Beschlussvorschlag formuliert die Kommission einen „Standunkt“ für die 39. ICAO-Versammlung im Herbst 2016, den die EU und ihre Mitgliedstaaten dort vertreten sollen.

 

Die cepAnalyse lesen Sie hier.