17.05.16

PRESSEINFORMATION 55/2016

Gasversorgung für EU neu regeln

Störungen bei Gasversorgung durch eine bessere regionale Koordination vermeiden

In seiner jüngsten Analyse hat das cep die Pläne der EU-Kommission zur Verbesserung der Gasversorgungssicherheit untersucht. Demnach sollen die Mitgliedstaaten die verpflichtende Risikobewertung sowie die Entwicklung von Präventions- und Notfallplänen nicht mehr national, sondern gemeinsam mit anderen Ländern ihrer Region anfertigen. Diese verpflichtenden regionalen Präventions- und Notfallpläne sind aus Sicht des cep ungeeignet und unverhältnismäßig, um grenzüberschreitende Versorgungsstörungen effektiv zu vermeiden oder zu beheben.

Allerdings sei positiv zu bewerten, dass künftig die Präventivmaßnahmen der EU-Staaten von der Kommission genehmigt werden müssen, was deren Spielraum für eine protektionistische Energiepolitik einschränke. „Auch gewährleiste die vorgeschlagene Solidaritätspflicht, dass Gasflüsse in den von einem Notfall betroffenen Mitgliedstaat nicht durch höhere nationale Versorgungsstandards in benachbarten Mitgliedstaaten verhindert werden“, erklären die cep Experten Götz Reichert und Moritz Bonn. Das cep regt an, bei den Beratungen zu diesem Verordnungsvorschlag klarer vorzuschreiben, dass künftig alle Informationen aus Gaslieferverträgen vertraulich behandelt werden.

Wesentliche Änderungen zum Status quo:

Neu ist, dass die Risikobewertung sowie die Entwicklung der Präventions- und Notfallpläne nicht mehr auf nationaler, sondern auf regionaler Ebene erfolgt. Außerdem soll jede nicht marktbasierte Präventivmaßnahme anhand einer Kosten-Nutzen-Analyse begründet und von der Kommission genehmigt werden müssen. Neu ist auch der Solidaritätsgrundsatz und die Tatsache, dass bestimmte Gaslieferverträge, die für die Gasversorgung eines Mitgliedstaates relevant sind, bei Abschluss oder Änderung den Mitgliedstaaten und der Kommission vorgelegt werden müssen.

cepAnalyse Gasversorgungssicherheit