09.05.16

PRESSEINFORMATION 52/2016

Neue EU-Vorgaben zur Typgenehmigung von Fahrzeugen

Die Vorschriften zur Typgenehmigung von Fahrzeugen sollen EU-weit besser durchgesetzt und die Marktüberwachung von bereits in Betrieb genommenen Fahrzeugen verbessert werden

Der Vorschlag der EU-Kommission für die Genehmigung und Marktüberwachung von Kraftfahrzeugen und Anhängern soll die Einhaltung der EU-Typgenehmigungsvorschriften verbessern. Aus Sicht des cep darf dies allerdings nicht zu höheren Kosten für Hersteller und Verbraucher führen.

„Die angestrebten Nachprüfungen durch die Kommission können dazu beitragen, dass Verstöße gegen die Typgenehmigungsvorschriften EU-weit besser aufgedeckt werden“, anerkennen die cep-Verkehrsexperten Nima Nader und Götz Reichert. Auch erhöhe die Möglichkeit, bereits zugelassene Fahrzeuge zu prüfen, die Wahrscheinlichkeit, dass Fahrzeuge im realen Betrieb die Typgenehmigungsanforderungen einhalten. „Allerdings erhöht diese Marktüberwachung die Kosten. Daher muss sichergestellt werden, dass bei der Anwendung der Verordnung keine ineffizienten Doppelstrukturen entstehen“, warnen die cep-Experten in ihrer Analyse.

Generell gilt: Die Hersteller sind dafür verantwortlich, dass die von ihnen hergestellten, in Verkehr gebrachten oder in Betrieb genommenen Fahrzeuge gemäß den Typgenehmigungsanforderungen hergestellt und genehmigt worden sind (Art. 11 Abs. 1) und dass die Produktion der Fahrzeuge mit dem genehmigten Fahrzeugtyp übereinstimmt. Mitgliedstaaten dürfen das Inverkehrbringen oder die Inbetriebnahme von Fahrzeugen nur gestatten, wenn diese die Typgenehmigungsanforderungen erfüllen; nur verbieten oder beschränken, wenn die Fahrzeuge eine „ernste Gefahr“ für die Verkehrssicherheit, Gesundheit oder Umwelt darstellen.

cepAnalyse Typgenehmigung von Kfz