03.02.17

PRESSEINFORMATION 13/2017

Brexit-Weißbuch: Viel alter Wein in neuen Schläuchen

Das am 2. Februar 2017 von der britischen Regierung vorgelegte Weißbuch umreißt die Strategie des Vereinigten Königreichs für die Austrittsverhandlungen mit der EU.

Das Weißbuch bekräftigt und konkretisiert in weiten Teilen die Positionen, die Theresa May in ihrer Rede am 17. Januar 2017 darlegte. Allerdings handelt es sich dabei aus Sicht von Bert Van Roosebeke vom cep um viel alten Wein in neuen Schläuchen. Dennoch, so Van Roosebeke, sind im Detail an mehreren Stellen neue, zum Teil bemerkenswerte Akzente zu erkennen.

  • Die britische Regierung schwächt das Ziel, die Kontrolle über die Gesetzgebung wiederzuerlangen, ab. Nationale Gesetze können nicht umfassend vom EU-Recht abweichen, wenn der Handel mit der EU möglichst frei sein soll. Der EuGH soll zwar nicht länger die Gesetze im Vereinigten Königreich auslegen. An seine Stelle soll aber ein Mechanismus der Streitbeilegung mit der EU und eine justizielle Zusammenarbeit mit der EU treten dürfen. Wie verhindert werden kann, dass sich die Gesetzeslage im Vereinigten Königreich und in der EU mit der Zeit zunehmend unterscheiden, will die Regierung erst in einem späteren Weißbuch thematisieren.
  • Offenkundig ist sich die britische Regierung auch der potentiell negativen Auswirkungen einer Einschränkung der Freizügigkeit bewusst. Sie will die Betroffenen in den fraglichen Sektoren umfassend konsultieren, bevor sie die Freizügigkeit einschränkt.
  • Den größtmöglichen Zugang zum EU-Binnenmarkt will die britische Regierung mit einem Zollabkommen erreichen. Die britische Regierung betont mehrfacht, dass die britische Gesetzeslage mit EU-Recht im Einklang stehe und dass einzelne Teile der bestehenden Binnenmarktregeln daher einfach übernommen werden könnten. Weil das auch auf Norwegen und die Schweiz zutrifft, deren Assoziationsmodelle mit der EU Theresa May aber nicht übernehmen will, muss May damit rechnen, dass ihr Rosinenpickerei vorgeworfen wird (Marktzugang ja, aber keine Freizügigkeit).
  • Die britische Regierung betont ihr besonderes Interesse an einem umfassenden Marktzugang in den Bereichen Finanzdienstleistungen, Energie, Transport und Telekommunikation. Sie weist explizit auf die Relevanz der Europäischen Gesetzgebung hin und signalisiert, auch künftig die Äquivalenz mit diesen Regeln einhalten zu wollen.
  • Die britische Regierung signalisiert aktive Vorbereitungen für den Abschluss von Handelsabkommen mit Drittstaaten. Dies ist aus britischer Sicht nachvollziehbar, könnte allerdings die Verhandlungen mit der EU erschweren.

Fazit: Weiterhin zielt das Vereinigte Königreich auf eine weitreichende Handelsvereinbarung mit der EU, die eine eingeschränkte Freizügigkeit beinhalten soll. Die britische Regierung weist erneut darauf hin, in Sachen Sicherheits- und Verteidigungspolitik mit der EU zusammen arbeiten zu wollen. Das „Ukraine Plus“-Modell (siehe cepAdhoc vom 24. Januar 2017) kristallisiert sich daher weiterhin als Ziel der britischen Verhandlungsstrategie heraus. Angesichts der handelspolitischen, fiskalischen und sicherheitspolitischen Interessen der EU könnte dies eine realistische Basis für das zukünftige Verhältnis zwischen dem Vereinigten Königreich und der EU sein.

cepAdhoc Das Brexit-Weißbuch der Regierung May