30.11.17

PRESSEINFORMATION 105/2017

Ende der Nomadenverhältnisse für LKW-Fahrer auf Rastplätzen?

Die EU-Kommission will die Vorschriften zu den Lenk- und Ruhezeiten für Lkw- und Busfahrer klarer und zugleich flexibler gestalten.

LKW-Fahrer und ihre Familien könnten aufatmen, aber auch so mancher Rastplatzbesucher. Denn der Vorschlag der EU-Kommission für eine Verordnung zu den maximalen Lenk- und Ruhezeiten sowie zur Positionsbestimmung mittels Fahrtenschreibern könnte Abhilfe für das Nomadensein vieler Fahrer auf Rastplätzen schaffen. Aus Sicht des cep kann nämlich die vorgesehene Verpflichtung, den Fahrern eine geeignete Unterkunft bereitzustellen, zusammen mit deren Recht, einmal innerhalb von drei Wochen die wöchentliche Ruhezeit (WRZ) am Wohnort verbringen zu können, dieses monatelange Nomadendasein auf Rastplätzen unterbinden. Vorausgesetzt, es werden die entsprechenden Kontrollen durchgeführt.

Für Unternehmen und Fahrer schafft die Ausweitung des Zeitfensters für verpflichtende wöchentliche Ruhezeiten der Fahrer auf vier Wochen zudem mehr Dispositionsspielraum.

Kritisch sehen die Verkehrsexperten des cep jedoch, dass sich aus der Möglichkeit, Ruhezeiten in einer vom Fahrer gewählten privaten Unterkunft zu verbringen, auch Missbrauchsmöglichkeiten für die Arbeitgeber ergeben.

Zu den wesentlichen Änderungen zum Status Quo gehört zudem, dass alle Fahrzeuge zur nichtgewerblichen Güterbeförderung von der Verordnung ausgenommen sind, auch Fahrzeuge über 7,5 Tonnen. Außerdem mussten Fahrer bisher innerhalb von zwei Wochen zwei regelmäßige WRZ oder eine regelmäßige und eine reduzierte WRZ einhalten. Nun müssen sie innerhalb vier Wochen vier regelmäßige WRZ oder zwei regelmäßige und zwei reduzierte WRZ einhalten. Neu ist auch, dass eine Ruhezeit zum Ausgleich für eine reduzierte WRZ nur in Verbindung mit einer regelmäßigen WRZ eingelegt werden darf. Außerdem sollen Fahrtenschreiber nicht mehr nur, wie bisher, der Ausgangs- und Endposition der täglichen Arbeitszeit erfassen, sondern nun auch jeden Grenzübertritt. Sollte dies nicht möglich sein, muss der Fahrer Ort und Zeit des Grenzübertritts manuell eingeben.

Hintergrund:

Die EU-Mitgliedstaaten setzen Sozialvorschriften im Straßenverkehrssektor aufgrund von „Schwachstellen der geltenden Rechtsvorschriften“ aus Sicht der EU-Kommission unterschiedlich um. Die daraus resultierende uneinheitliche Anwendung und Durchsetzung der Sozialvorschriften lässt sich nicht allein durch Leitlinien der Kommission oder „Selbstregulierung“ durch die Mitgliedstaaten beseitigen. Deshalb hält sie – und auch das cep – diese Maßnahmen auf EU-Ebene für gerechtfertigt.

Die Lenk- und Ruhezeiten für Kraftfahrer werden seit 1969 in EU-Rechtsvorschriften geregelt. Die vorgeschlagenen Änderungen der Lenkzeiten-Verordnung und der Fahrtenschreiber-Verordnung sind Teil des Straßenpakets vom Mai 2017. Zu diesem gehören auch die Kommissionsvorschläge zur Änderung der Kabotage-Verordnung und zur Änderung der Kraftfahrer-Entsenderichtlinie.

cepAnalyse Lenk- und Ruhezeiten für Kraftfahrer