Gesundheitsschutz und Sicherheit am Arbeitsplatz

EU-Kommission ziellos

Freiburg, 7.August 2007. In ihrer Mitteilung KOM(2007) 62 fordert die Kommission die pauschale Reduzierung der Arbeitsunfälle um 25% durch die Einhaltung bestehender Vorschriften und Investitionen in die Sicherheit am Arbeitsplatz. Als Beispiele nennt die Kommission betriebsinterne Weiterbildungen ebenso wie Verbesserungen der technischen Ausrüstungen.

Das CEP kritisiert in seiner Analyse der Kommissions-Mitteilung das Fehlen eines klaren Zieles. Es stuft die Mitteilung als ordnungspolitisch und juristisch bedenklich ein, insbesondere weil Sozialversicherungsrecht traditionell Aufgabe der Mitgliedstaaten ist.

 

 Zur Themenseite "Gesundheitsschutzund Sicherheit am Arbeitsplatz" und zur CEP-Analyse (http://www.cep.eu/459.html) 

 

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