zentralen EU-Aufsicht nach wie vor von nationalen Syste- men aufgefangen werden; denn die Einlagensicherungssysteme und etwaige Rettungspläne für als „systemre- levant“ erachtete Finanzinstitute werden von
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einher. Zunächst wären Einleger von einer Bankeninsolvenz negativ betroffen. Zwar könnten Einlagensicherungssysteme diesen Verlust teilweise begrenzen. Es besteht aber das Risiko einer Verschlimmerung der
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die Stabilität des Finanzsystems EU-weit sichert. Zum Schutz der Verbraucher sind auch Einlagensicherungssysteme von großer Bedeutung. Die weiteren Arbeiten in diesem Bereich müssen darauf abzielen, dass
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R./bl 10 DG G I DE Einlagensicherungssysteme Der Rat ERINNERT an die Schlussfolgerungen vom 9. Oktober 2007 und IST DER AUFFAS- SUNG, dass Einlagensicherungssysteme ein wesentliches Element [...] auf den Finanzmärkten seit August 2007 haben die wichtige Rolle deutlicht gemacht, die Einlagensicherungssysteme dabei spielen, das Vertrauen in das Bankensystem zu erhalten. Der Rat WEIST im Einklang
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zur Finanzierung von grenzübergreifenden Abwicklungen (einschließlich Anwendung der Einlagensicherungssysteme) – Anwendung der Abwicklungspläne ► Insolvenzrahmen Vereinfachung der Abwicklung [...] externen Kosten. Dies gilt erstens für die von Finanzinstituten entrichteten Beiträge an die Einlagensicherungssysteme. Diese Einzahlungen könnten in ihrer Höhe von der Systemrelevanz des betreffenden Institutes
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ternehmens nicht erfüllt werden. – In allen Mitgliedstaaten der EU gibt es nationale Einlagensicherungssysteme (für Einlagen bei Banken) und Anlegerentschädigungssysteme (für Wertpapierkunden), die [...] eine Änderung [KOM(2010) 368; s. CEP-Analyse] dieser Richtlinie dahingehend vor, dass Einlagensicherungssysteme höchstens 100.000 € erstat- ten dürfen und sich bei Bedarf gegenseitig Kredite vergeben
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steme bestehen in allen EU- Mitgliedstaaten, und mit der Umsetzung der Richtlinie über Einlagensicherungssysteme aus dem Jahr 1994 und der Richtlinie über Anlegerentschädigungssysteme aus dem Jahr 19971 [...] Richtlinie 1994/19/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 30. Mai 1994 über Einlagensicherungssysteme in der durch die Richtlinie 2009/14/EG geänderten Fassung, ABl. L 135 vom 31.5.1994, S
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der Richtlinie 94/19/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 30. Mai 1994 über Einlagensicherungssysteme ( 21 ) sind keine staatlichen Beihilfen ( 22 ). Die Nutzung solcher oder anderer Fonds [...] 21 ) Richtlinie 94/19/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 30. Mai 1994 über Einlagensicherungssysteme (ABl. L 135 vom 31.5.1994, S. 5). ( 22 ) Analog dazu siehe Urteil des Gerichts erster
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oder schon vorher, wenn der EU- Abwicklungsfonds die Zielausstattung von 0,8% der durch Einlagensicherungssysteme gedeckten Einlagen erreicht – werden die nationalen Kammern zusammengelegt. Lastenverteilung
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nationalen Einlagensicherungssystemen den Pool der versicherten Risiken erhöhen. Dies 21 Richtlinie über Einlagensicherungssysteme 2014/49/EU [...] von mit Staatsanleihen besicherten Wertpapieren (SBBs) Schaffung eines europäischen Einlagensicherungssystems (EDIS) Abbau des Bestands an notleidenden Krediten (NPL) Vollendung der Kapitalmarktunion [...] Euro-Bonds – führen, ist nicht von der Hand zu weisen. Schaffung eines europäischen Einlagensicherungssystems (EDIS) Grundsätzlich sachgerecht ist, dass die nationalen Einlagensicherungsfonds die
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