Rechtssicherheit senkt die Wahrscheinlichkeit für Investitionen am Standort Europa insgesamt. Juristische Bewertung Kompetenz Unproblematisch. Die EU darf „geeignete Vorschriften‘‘ für die Luftfahrt
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eingetragen waren und weiterhin von einer in diesem Entwicklungsland ansässigen natürlichen oder juristischen Person betrieben werden. 2. Die Mitgliedstaaten unterrichten die zuständigen Behörden der anderen
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sondern nur einen einheitlichen Rechtsrahmen dafür aufstellt, ist sie standortneutral. Juristische Bewertung Kompetenz Schwerpunkt der Maßnahme ist die Setzung EU-weit einheitlicher Umweltstandards
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Beschäftigung Nicht ersichtlich. Folgen für die Standortqualität Europas Nicht ersichtlich. Juristische Bewertung Kompetenz Da die umweltökonomische Gesamtrechnung mehrere Ziele verfolgt, ist ihr
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Freizügigkeit im Binnenmarkt, Nichtdiskriminierung u. a. aufgrund der Staatsangehörigkeit (bzw. bei juristischen Personen aufgrund der Niederlassung in einem bestimmten Mitgliedstaat) sowie Notwendigkeit und [...] Dies gilt insbesondere in Fällen, in denen die Genehmigung nach einer administrativen oder juristischen Prüfung des Antrags erteilt wird und die betreffende Person die Behandlung in einem anderen [...] a der Richtlinie 2005/36/EG angehören; e) „Gesundheitsdienstleister“: jede natürliche oder juristische Person, die rechtmäßig im Hoheitsgebiet eines Mitgliedstaats Gesundheitsdienstleistungen erbringt;
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sinken auch die Lohnnebenkosten. Dies macht Europa als Standort für Investitionen attraktiver. Juristische Bewertung Kompetenz Soweit mit der Richtlinie der grenzüberschreitende Zugang zu Gesundheits
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forschungsintensive, innovative und kreative Unternehmen. Die Standortqualität Euro- pas steigt. Juristische Bewertung Kompetenz Die Rechtsangleichung zur Überwindung von Hemmnissen im Binnenmarkt kann
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zuständigen Behörden gemäß dieser Richtlinie erteilt wurde; (9) „Betreiber“: jede natürliche oder juristische Person des privaten oder öffentlichen Rechts, die die Speicherstätte betreibt oder kontrolliert
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Arbeitsplatz 2002- DE 5 DE 2006“25, bemerkt die Kommission unter Ziffer 3.3.1. „Den juristischen und institutionellen Rahmen anpassen“: „Ein vollständiger, kohärenter und solider gemeinschaftlicher [...] schriften für EU- Stellen oder einzelstaatliche Behörden und die Verwaltungsvorschriften für juristische und natürliche Personen vereinfacht. Derzeit sehen die meisten bestehenden Gemeinschaftsrichtlinien
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