Unabhängigkeit der EZB. Fehlentscheidungen bei der EZB-Bankenaufsicht können den geldpolitischen Ruf der EZB gefährden. Die EZB verfügt über kei- nerlei Erfahrung in der Bankenaufsicht. (3) Eine strikte [...] Übertragung sämtlicher Kernkompetenzen der Bankenaufsicht an die EZB ist mit eu- ropäischem Recht nicht vereinbar. (2) Die Bankenaufsicht sollte nicht bei der EZB angesiedelt werden: Es drohen Interessenkonflikte [...] Direktoriums – nicht aber dem EZB- Präsidenten – und einem stellvertretenden Vorsitzenden aus den Reihen des EZB-Rates, - vier vom EZB-Direktorium ernannten Vertretern der EZB, - je einem Vertreter der
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an der EZB-Aufsicht nicht teilnehmenden Nicht- Euro-Staaten umfassen. (Art. 44 Abs. 1 UAbs. 3) – Sind die EZB und ein Mitgliedstaat, der nicht an der EZB-Bankenaufsicht teil- nimmt [...] oder mehr Mitgliedstaa- ten nicht Teil der EZB- Bankenaufsicht sind, ist diese einfa- che Mehrheit nur dann erreicht, wenn sie zumindest die Hälfte der an der EZB-Aufsicht teilnehmenden Mit- gliedstaaten [...] poli- tische Zuständigkeit“ der Euro- Staaten und jener Nicht-Euro- Staaten, die sich der EZB- Bankenaufsicht anschließen, eingreifen (Art. 38. Abs.1 und 5a). Wie Kommission. Wie Kommission. Ents
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EBA zur EZB bei rechtsverbindlichen technischen Standards Die technischen Standards der EBA gelten künftig auch für die EZB (neuer Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Art. 15). ► Verhältnis der EBA zur EZB bei Sch [...] Europäische Zentralbank (EZB) übertragen wird. Betroffene: EBA, EZB, nationale Bankenaufsichtsbehörden, Kreditinstitute. Pro: Die technischen Standards der EBA sind auch für die EZB verbindlich. Contra: [...] sichtsgremium der EZB und dem Rat der Aufseher der EBA. Die Vertreter der 17 Aufsichtsbehörden der Eu- ro-Staaten sind Mitglieder sowohl im Aufsichtsgremium der EZB (neben sechs EZB-Vertretern) als auch
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„Banken“) (Art. 1 und 2, s. auch cepAnalyse zur EZB-Bankenaufsicht): - alle Banken mit Sitz in den EU-Staaten, in denen die EZB künftig für die Bankenaufsicht zuständig ist (Single Supervisory Mechanism [...] Nicht-Euro-Staaten, die sich freiwillig der EZB-Bankenaufsicht unterworfen haben; - die Mutterunternehmen solcher Banken und Wertpapierfirmen, die der EZB-Bankenaufsicht unterlie- gen. Die vorliegende Verordnung [...] | Telefon 0761 38693-0 | www.cep.eu 4 Denn jeder SSM-Staat verfügt – trotz zentraler Bankenaufsicht durch die EZB – nach wie vor über erhebliche Möglichkeiten, den nationalen Finanzplatz zu gestalten
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