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im Themenbereich Verkehr:

Dr. Götz Reichert, LL.M.

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Prof. Dr. Jan S. Voßwinkel

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Verkehr

Die freie Mobilität von Personen und Gütern über Grenzen hinweg ist wesentlich für die europäische Integration. Die EU will einen „einheitlichen europäischen Verkehrsraum“ schaffen, in dem Hindernisse sowohl zwischen den nationalen Verkehrssystemen als auch zwischen den unterschiedlichen Verkehrsträgern beseitigt sind. Das cep analysiert EU-Vorhaben zur Liberalisierung des Verkehrsbinnenmarktes, zur Verkehrsinfrastruktur sowie zu Effizienz- und Sicherheitsvorgaben für alle Verkehrsträger.

Reduktion von CO2-Emissionen im Seeverkehr (cepInput)

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Die EU will erstmals Maßnahmen zur Reduktion der CO2-Emissionen im Seeverkehr ergreifen. Dieser cepInput nimmt eine Bestandsaufnahme der klimapolitischen Ausgangslage auf globaler und EU-Ebene vor, und bewertet die Wirkungsweisen möglicher Maßnahmen.

Reform des Mautsystems in Deutschland (cepStudie)

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Die Pläne der vormaligen Bundesregierung für eine Pkw-Maut waren zum Scheitern verurteilt. Um das Straßennetz instand und funktionsfähig zu halten, benötigt Deutschland eine nachhaltige, d.h. sach- und nutzungsgerechte Finanzierung. Eine Studie des Centrums für Europäische Politik (cep) mahnt einen Systemwechsel bei der Infrastrukturfinanzierung an und fordert die Einführung einer möglichst flächendeckenden Pkw-Maut.

Verschärfung der CO2-Emissionsnormen für neue schwere Nutzfahrzeuge (cepAnalyse zu COM(2023) 88)

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Schwerlastverkehr verantwortet einen maßgeblichen Anteil der CO2-Emissionen in der EU. Aus diesem Grund will die Kommission neue CO2-Grenzwerte für Lkw, Vans und Busse festlegen. Das Centrum für Europäische Politik (cep) hält den Kommissionsvorschlag angesichts anderer, effizienterer Instrumente für einseitig, technologiefeindlich und überflüssig – und lehnt ihn daher ab.

Abmessungen und Gewichte von Nutzfahrzeugen (cepAnalyse)

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Schwere Nutzfahrzeuge verursachen mehr als 6% aller Treibhausgase in Europa – Tendenz steigend. Die Kommission will durch Förderung emissionsfreier Fahrzeuge und effizienteren Straßengüterverkehr die CO2-Emissionen senken. Das Centrum für Europäische Politik (cep) unterstützt den Vorschlag, fordert aber faire Wettbewerbsbedingungen für Bahn und Binnenschiff.

Fit for 55: Klima und Straßenverkehr (cepAnalyse)

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Die EU will die Treibhausgas-Emissionen bis 2050 auf null und bis 2030 gegenüber 1990 um 55 Prozent senken. Hierzu hat die Kommission ein umfangreiches Maßnahmenpaket („Fit for 55“) vorgeschlagen. Das Centrum für Europäische Politik (cep) begrüßt das hochumstrittene Emissionshandelssystem für Straßenverkehr und Gebäude (EU EHS II), fordert aber die soziale Abfederung explodierender Energiepreise.

Euro-7-Emissionsgrenzwerte für Kraftfahrzeuge (cepAnalyse zu COM(2022) 586)

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Die Kommission will den Ausstoß von verkehrsbedingten Luftschadstoffen wie Stickoxiden, Feinstaub und Ozon noch stärker reduzieren. Dazu setzt Brüssel auf die Einführung sogenannter Euro-7-Normen. Das Centrum für Europäische Politik (cep) sieht in den verschärften Vorgaben ein vorzeitiges Verbrenner-Aus durch die Hintertür. Die bislang geltenden Normen reichten aus, um die verkehrsbedingten Schadstoffe drastisch zu reduzieren.

Emissionshandel für Seeverkehr – Kritik an geplantem EU-Alleingang (cepInput)

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Die Europäische Union will CO2-Emissionen im Seeverkehr drastisch senken. Brüssel plant voraussichtlich Mitte des Jahres, den Ausstoß des Treibhausgases einseitig in das EU-Emissionshandelssystems (EU-EHS) aufzunehmen. Das Centrum für Europäische Politik (cep) kritisiert das Vorhaben als nicht sachgerecht.

Nachhaltige Mobilität (cepAnalyse zu COM2020_789)

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Die Europäische Union will CO2-Emissionen bis 2050 auf null senken. Dazu soll auch der Verkehrssektor verstärkt beitragen. Die EU-Kommission setzt mit der "Strategie zur nachhaltigen Mobilität" auf eine weitere Verschärfung der CO2-Grenzwerte für Pkw, Lieferwagen und Lkw. Die EU-Kommission erwägt erstmals auch, ein Emissionshandelssystem (EHS) für den Straßenverkehr einzusetzen.

CO2-Bepreisung in Frankreich & Deutschland (cepInput)

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Die Bepreisung von CO2-Emissionen im Verkehrs- und Gebäudesektor dominiert sowohl in Frankreich als auch in Deutschland die klimapolitische Debatte. Mit einem Input analysieren und bewerten cep und cepFrance gemeinsam Strategien und Instrumente der CO2-Bepreisung in beiden Ländern und weisen dabei auf Unterschiede und Gemeinsamkeiten hin.

Der neue deutsche Emissionshandel (cepInput)

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Das deutsche Klimaschutzprogramm 2030 sieht zur CO2-Reduktion bei Verkehr und Wärme ein "nationales Emissionshandelssystem" (nEHS) vor. Dessen Ausgestaltung hat das cep bewertet und eine Reihe von Forderungen aufgestellt.

„Ein europäischer Grüner Deal“: Arbeitsaufträge von der Leyens an die neue EU-Kommission – Teil 2 (cepAdhoc)

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Die zentralen Arbeitsaufträge Ursula von der Leyens an die neuen EU-Kommissare hat das cep in fünf cepAdhocs bewertet. Der zweite befasst sich mit dem Themenbereich "Ein europäischer Grüner Deal", für den Frans Timmermans als exekutiver Vizepräsident verantwortlich sein soll.

Elektronische Frachtinformationen (Verordnung)

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EU-einheitliche Vorschriften für die elektronische Übermittlung gesetzlich vorgeschriebener Informationen zur Güterbeförderung sollen die Digitalisierung im Güterverkehr fördern. Elektronische Frachtinformationen, die Unternehmen im Einklang mit diesen EU-Vorgaben bereitstellen, müssen von Behörden akzeptiert werden.

Entsendung von Kraftfahrern

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Die EU-Kommission hat 2017 eine Richtlinie über die Entsendung von Kraftfahrern vorgeschlagen. Der Rat und das EU-Parlament haben inzwischen ihre Positionen festgelegt.

Straßen-Sicherheitsmanagement

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Die EU hat die Regeln zur Gewährleistung der Sicherheit der Straßeninfrastruktur reformiert. Das cep hat die beschlossenen Änderungen der Straßen-Sicherheitsmanagement-Richtlinie in einem Input bewertet.

Fahrzeugsicherheit (Verordnung)

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Die Sicherheit von Straßenfahrzeugen sowie Fahrzeuginsassen, Fußgängern und Zweiradfahrern in der EU soll verbessert werden. Die EU-Kommission schlägt dafür eine Reihe neuer technischer Vorgaben für Kraftfahrzeuge ab 2024 vor. U.a. die Pflicht, Neufahrzeuge mit Assistenzsystemen auszustatten.

CO2-Zielvorgaben für neue Lkw (Verordnung)

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Um die CO2-Emissionen des Straßenverkehrs zu senken, sollen erstmals Zielvorgaben für die CO2-Emissionen von Lkw eingeführt werden. Dazu hat die EU-Kommission einen Vorschlag für eine Verordnung vorgelegt.

Saubere Straßenfahrzeuge (Richtlinie)

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Die EU-Kommission will die Verbreitung emissionsfreier und -armer Pkw, Lkw und Busse mit strengeren Vorgaben für die öffentliche Beschaffung fördern. Dazu soll die Richtlinie zur Förderung sauberer und energieeffizienter Straßenfahrzeuge geändert werden.

Öffnung der Busverkehrsmärkte (Verordnung)

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Die EU-Kommission will den grenzüberschreitenden Busverkehr weiter liberalisieren. Außerdem soll der innerstaatliche Busverkehr für ausländische Wettbewerber geöffnet und Fernbussen ein fairer Zugang zu den Busbahnhöfen garantiert werden.

Kombinierter Verkehr (Richtlinie)

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Durch neue Förderkriterien für den „kombinierten Verkehr“ will die EU-Kommission mehr Güterverkehr von der Straße auf Schiene und Wasserstraßen verlagern. Aus Sicht des cep kann dies CO2-Emisisonen und Staukosten reduzieren. Aber es besteht auch die Gefahr, Ineffizienzen zu subventionieren.

Die Europapolitik der GroKo

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Das cep hat den Koalitionsvertrages von CDU, CSU und SPD aus ordnungspolitischer Sicht bewertet. In einem cepAdhoc wurden die Vereinbarungen zur Stabilisierung der Eurozone, zum EU-Haushalt, zur Gesundheitspolitik, zum Klima und zu Europas Wettbewerbsfähigkeit unter die Lupe genommen und als weder stringent noch mutig empfunden.

CO2-Grenzwerte für Pkw und leichte Nutzfahrzeuge (Verordnung)

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Um die CO2-Emissionen des Straßenverkehrs zu senken, sollen die CO2-Grenzwerte für Pkw und leichte Nutzfahrzeuge weiter verschärft werden. Dazu hat die EU-Kommission einen Vorschlag für eine Verordnung vorgelegt, den das cep überwiegend kritisch sieht. Denn strengere CO2-Grenzwerte erzeugen hohe CO2-Vermeidungskosten.

Lenk- und Ruhezeiten für Kraftfahrer (Verordnung)

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Die EU-Kommission will die Vorschriften zu den Lenk- und Ruhezeiten für Lkw- und Busfahrer klarer und zugleich flexibler gestalten. Außerdem sollen sie durch einen effizienteren Einsatz von Fahrtenschreibern besser durchgesetzt werden. Aus Sicht des cep verschafft die Ausweitung des Zeitfensters für verpflichtende wöchentliche Ruhezeiten der Fahrer auf vier Wochen mehr Dispositionsspielraum.

Elektronische Mautsysteme (Richtlinie)

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Die EU-Kommission will mit dem europäischen elektronischen Mautsystem (EETS) dafür sorgen, dass elektronische Mauterfassungssysteme EU-weit interoperabel werden. Aus Sicht des cep erleichtern die Streichung rechtlicher Verpflichtungen und zusätzliche Wahlmöglichkeiten für EETS-Anbieter deren Markteintritt. Dies schafft ein breiteres Angebot an grenzüberschreitend interoperablen Lösungen.

CO2-Überwachung bei schweren Nutzfahrzeugen (Verordnung)

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Die EU-Kommission strebt ein neues Melde- und Überwachungssystem für die CO2-Emissionen und den Kraftstoffverbrauch neuer Lkw und Busse an. Dies bedeutet für Fahrzeughersteller und Zulassungsbehörden zusätzliche bürokratische Pflichten. Der Zwang zur Veröffentlichung sensibler Daten schwächt die Wettbewerbsfähigkeit europäischer Fahrzeughersteller auf Märkten außerhalb der EU.

Vignetten- und Mautgebühren (Richtlinie)

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Die EU-Kommission will die Straßennutzungsgebühren in der EU angleichen. Aus Sicht des cep könnte die Ausweitung des Anwendungsbereichs der Wegekosten-Richtlinie dabei Wettbewerbsverzerrungen vermeiden. Allerdings verstoßen die vorgesehenen Regelungen zur Erhebung von Straßennutzungsgebühren für Pkw gegen das Subsidiaritätsprinzip.

Straßennutzungsgebühren – Anforderungen an die EU-Änderungspläne

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Die von der EU-Kommission geplanten Änderungen des EU-Rechts zu Straßennutzungsgebühren sollten aus Sicht des cep eine Reihe von Anforderungen erfüllen. So müssen EU-Vorgaben neben der Infrastrukturfinanzierung, den externen Kosten und der beabsichtigten Verkehrslenkung auch die Auswirkungen von Ausweichverkehr auf Umwelt und Verkehrssicherheit sowie den Datenschutz berücksichtigen.

Qualifikation von Berufskraftfahrern (Richtlinie)

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Die EU-Kommission will die Qualifikation von Berufskraftfahrern von LKW und Bussen verbessern und die entsprechende Richtlinie ändern. Dabei dient aus Sicht des cep die genauer gefasste Definition der Fahrzeuge, deren Fahrer von der Berufskraftfahrer-Qualifikation-Richtlinie ausgenommen sind, dem fairen Wettbewerb.

Ausrüstungen für Luftsicherheitskontrollen (Verordnung)

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Durch ein EU-Zertifizierungssystem für Ausrüstungen für Luftsicherheitskontrollen – z.B. Metalldetektoren oder Körperscanner – soll die Zersplitterung des Binnenmarktes überwunden werden. Basis dafür soll eine EU-Typgenehmigung sein, die in allen Mitgliedstaaten anerkannt wird.

Emissionsarme Mobilität (Mitteilung)

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Mit einer Strategie für emissionsarme Mobilität will die EU-Kommission dazu beitragen, die verkehrsbedingten Emissionen von CO2 und Luftschadstoffen zu reduzieren. Aus Sicht des cep sind die Maßnahmenvorschläge der Kommission überwiegend ungeeignet, diese verkehrsbedingten Emissionen „kosteneffizient und unter Wahrung der Technologieneutralität“ zu senken.

Personenregistrierung auf Fahrgastschiffen (Richtlinie)

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Die EU-Kommission hat eine Änderung der Richtline zur Personenregistrierung auf Fahrgastschiffen vorgeschlagen. Meldepflichten sollen an neue technologische Entwicklungen angepasst werden, damit im Notfall die Rettungsbehörden sofort auf wichtige Personendaten zugreifen können.

Begrenzung der CO2-Emissionen der internationalen Luftfahrt (Beschluss)

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Ein koordinierter „Standpunkt“ der EU für die kommende Generalversammlung der Internationalen Zivilluftfahrtorganisation (ICAO) erhöht die Wahrscheinlichkeit, dass die Belange der europäischen Fluggesellschaften dort besser berücksichtigt werden. Zu diesem Schluss kommt das cep bei der Analyse des Beschlussvorschlages der EU- Kommission für die Begrenzung der CO2-Emissionen in der internationalen Luftfahrt.

Drohnen im europäischen Luftraum

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Erste Regulierungsschritte der EU zu zivilen ferngesteuerten Drohnen – Vorschriften für Konstruktion, Herstellung, Instandhaltung und Betrieb – tragen zur Luftverkehrssicherheit bei und erhöhen die Rechts- und Planungssicherheit. Ähnliche Vorschläge sollte die Europäische Kommission auch für autonom fliegende Drohnen vorlegen.

Typgenehmigung von Kfz (Verordnung)

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Die EU-Vorschriften zur Typgenehmigung von Fahrzeugen sollen EU-weit besser durchgesetzt und die Marktüberwachung von bereits in Betrieb genommenen Fahrzeugen verbessert werden. Dazu hat die Europäische Kommission eine Verordnung vorgeschlagen. Allerdings entstehen dadurch Mehrkosten sowohl für Verbraucher als auch für Hersteller.

EU-Luftfahrtstrategie (Mitteilung)

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Die EU-Kommission will die europäische Luftfahrtbranche im internationalen Wettbewerb stärken. Hierzu schlägt sie vor, die Regeln für Eigentum und Kontrolle von Luftfahrtunternehmen im künftigen Luftverkehrsabkommen zu lockern, den einheitlichen europäischen Luftraum zu verwirklichen und die Effizienz auf EU-Flughäfen zu erhöhen.

Zukunft des EU-Verkehrssektors

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Nachdem die Europäische Kommission ihre Vision des gesamten EU-Verkehrssektors bis 2050 schon vor einiger Zeit vorgelegt hat, schlägt nun das Europäische Parlament weitere Maßnahmen vor, die zur Erreichung eines wettbewerbsorientierten und nachhaltigen Verkehrssektors beitragen sollen. Das cep bewertet die wichtigsten Vorschläge des Parlaments aus ökonomischer und juristischer Sicht.

Erweitert den Emissionshandel!

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Der Europäische Rat fordert, das EU-Emissionshandelssystem (EU-ETS) zum zentralen EU-Klimaschutzinstrument weiterzuentwickeln. Das cep untersucht, wie eine Ausweitung des EU-ETS z.B. auf den Straßenverkehr effektiven und effizienten Klimaschutz bewirken kann. Deutlich wird, dass eine Ausweitung des EU-ETS mit Hilfe des Upstream-Ansatzes umgesetzt werden kann und gegenüber dirigistischen Klimaschutzmaßnahmen vorzuziehen ist.

Nutzung ziviler Drohnen (Mitteilung)

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Die Europäische Kommission will die Voraussetzungen dafür schaffen, dass ab 2016 ferngesteuerte Drohnen („RPAS“) im zivilen Luftverkehr eingesetzt werden können. Dies erfordert EU-weite Vorschriften für die Herstellung und den Betrieb von RPAS, die den potentiellen Risiken, z.B. Unfällen oder der Verletzung der Privatsphäre, gerecht werden. Die RPAS-Branche soll gefördert werden, damit sich der Markt schneller „entwickelt“. Insbesondere sollen KMU über die verschiedenen Fördermöglichkeiten informiert werden sollen.

Senkung der CO2-Emissionen schwerer Nutzfahrzeuge (Mitteilung)

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Derzeit gibt es in der EU für CO2-Emissionen schwerer Nutzfahrzeuge (Nfz) wie Lkw und Busse weder standardisierte Messverfahren noch Vorschriften für deren Reduktion. Die EU-Kommission will nun zum einen, dass die mithilfe eines Simulationsinstruments (VECTO) ermittelten Daten über Kraftstoffverbrauch und CO2-Emissionen von neu zugelassenen schweren Nfz Fahrzeugkäufern zur Verfügung gestellt werden. Zum anderen zieht sie zur CO2-Reduktion zwei Maßnahmen in Betracht: verbindliche CO2-Obergrenzen für neu zugelassene schwerer Nfz oder die Einbeziehung des Straßenverkehrs in das EU-Emissionshandelssystem (EU-ETS). Dabei präferiert die Kommission die Einführung von CO2-Obergrenzen.

Lage des Straßengüterverkehrs (Bericht)

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Die Europäische Kommission zeigt in einem Bericht die Entwicklungen und Probleme des Straßengüterverkehrs im Allgemeinen und die der Kabotage-Regelungen im Besonderen auf.  Kabotage ist die gewerbliche innerstaatliche Güterbeförderung, die von in einem anderen Mitgliedstaat niedergelassenem Verkehrsunternehmen erbracht wird. Die Kabotage-Verordnung lässt die Kabotage nur in Ausnahmefällen zu. Laut Europäischer Kommission werfen die Kabotage-Beschränkungen Probleme auf, da sie Verkehrsunternehmen bei der Verbesserung ihrer Effizienz behindern, den Marktzugang für Verkehrsunternehmen einschränken und Leerfahrten verursachen. Daher fordert sie eine Lockerung der Kabotage-Regelungen.

Einheitlicher Europäischer Seeverkehrsraum (Mitteilung)

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Die Europäische Kommission will einen „Blauen Gürtel“ in den Meeren rund um Europa errichten. Er soll den einheitlichen europäischen Seeverkehrsraum stärken, indem Schiffe innerhalb des EU-Binnenmarktes mit „minimalem“ Verwaltungsaufwand frei betrieben werden können. Hierzu soll die bereits geltende Linienverkehrsregelung beschleunigt und vereinfacht werden sowie eine EU-weit einheitliche elektronische Frachterklärung zum Status der beförderten Waren – z.B. zur Herkunft – eigenführt werden („eManifest“).

Verkehrsnotrufsystem „eCall“ (Verordnung)

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Um bei einem Unfall die Zeit bis zum Eintreffen von Rettungskräften um 40–50% zu verkürzen, will die Europäische Kommission ein EU-weit einheitliches Notrufsystem für den Straßenverkehr einführen („eCall-Dienst“). Durch ein eCall-Gerät im Fahrzeug soll entweder automatisch bei einem „schweren Unfall“ oder manuell durch die Fahrzeuginsassen ein Notruf über das Mobilfunknetz an eine Notrufzentrale gesendet werden. Ziel ist die Verringerung der Zahl der Verkehrstoten und der Schwere der durch Verkehrsunfälle  verursachten Verletzungen.

Einbeziehung des Luftverkehrs in den EU-Emissionshandel (Richtlinie)

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Fluggesellschaften dürfen Treibhausgase nur dann ausstoßen, wenn sie entsprechende Emissionsrechte („Zertifikate“) besitzen. Zertifikatpflichtig sind seit 2012 grundsätzlich alle Flüge mit der gesamten Flugstrecke zwischen zwei EU-Flughäfen sowie Flüge zwischen einem EU-Flughafen und einem Flughafen in einem Drittland. Da die Einbeziehung des Luftverkehrs in das EU-Emissionshandelssystem (ETS) international auf erheblichen Widerstand stieß, beschloss die EU, das ETS 2012 faktisch nur auf Flüge zwischen EU-Flughäfen anzuwenden. Die Europäische Kommission schlägt nun vor, dass Fluggesellschaften für Emissionen aus Flügen von und nach Drittländern von 2014 bis 2020 Zertifikate für die über dem Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) geflogenen Teilstrecken benötigen.

Überwachung von CO2-Emissionen im Seeverkehr (Verordnung)

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Die Europäische Kommission will ein System zur Überwachung, Berichterstattung und Prüfung von CO2-Emissionen und anderen klimarelevanten Daten von Schiffen einführen („MRV-System“). Zum einen soll eine Datengrundlage für weitere politische Maßnahmen geschaffen werden. Zum anderen sollen die Schifffahrtsunternehmen dadurch einen besseren Überblick über Kostensenkungen erhalten.

Einheitlicher Europäischer Luftraum (SES II+) (Verordnung)

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Der europäische Luftverkehrsraum ist derzeit nach Staatsgrenzen statt nach optimierten Verkehrsflüssen aufgeteilt. Zur Errichtung eines „einheitlichen europäischen Luftraums“ (Single European Sky – SES) hat die EU 2004 vier Verordnungen erlassen (SES I) und diese 2009 geändert (SES II). Da es bei der Umsetzung von SES I und SES II zu erheblichen Verzögerungen kam, soll die vorgeschlagene Verordnung (SES II+) die Verwirklichung des SES beschleunigen.

Dienstleistungen in Seehäfen (Verordnung)

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Die Europäische Kommission will in wichtigen Seehäfen der EU den Wettbewerb bei Hafendienstleistungen erhöhen, indem die Dienstleistungsfreiheit nun auch auf Hafendienste ausgeweitet wird. Außerdem will sie die Finanzbeziehungen zwischen Behörden und Hafendienstleistern transparenter gestalten und die Autonomie der Hafenleitung bei der Festsetzung von Infrastrukturgebühren stärken, um die Bedingungen für Investitionen zu verbessern.

Abmessungen und Gewichte von Nutzfahrzeugen (Richtlinie)

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Zulässige Höchstwerte für Abmessungen und Gewichte von Nutzfahrzeugen (Nfz) sind EU-weit geregelt. Die Kommission will nun Ausnahmen von den Abmessungshöchstwerten erlauben, damit aerodynamischere Führerhäuser und Luftleiteinrichtungen am Heck („Flaps“) den Kraftstoffverbrauch und so den Treibhausgasausstoß senken können. Außerdem sollen die Gewichtshöchstwerte von Nfz mit Elektro- und Hybridantrieb erhöht werden, da diese schwerer sind als konventionelle Nfz und sich hierdurch ihr zulässiges Ladegewicht verringert.

4. Eisenbahnpaket: Europäische Eisenbahnagentur (Richtlinie)

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Eisenbahnunternehmen benötigen eine Sicherheitsbescheinigung, um die Eisenbahninfrastruktur zu nutzen. Schienenfahrzeuge benötigen für ihren Einsatz eine Genehmigung. Die Verfahren zum Erlangen der Sicherheitsbescheinigung und der Genehmigung sind derzeit teuer und langwierig. Die Europäische Kommission will Dauer und Kosten der Verfahren senken, indem nationale Vorschriften abgebaut und kohärenter gestaltet werden, eine EU-weit einheitliche Bescheinigung eingeführt wird und die Europäische Eisenbahnagentur (ERA) mehr Befugnisse erhält.

4. Eisenbahnpaket: Auftragsvergabe im öffentlichen Personenverkehr (Verordnung)

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Dienstleistungsaufträge im öffentlichen Personenverkehr sind grundsätzlich in einem wettbewerblichen Vergabeverfahren auszuschreiben. Hiervon ist derzeit der Schienenpersonenverkehr ausgenommen, so dass Aufträge direkt an einen bestimmten Eisenbahnbetreiber vergeben werden können. Diese Ausnahme soll nun gestrichen werden, damit der Wettbewerbsdruck erhöht und die Qualität im Schienenverkehrsmarkt verbessert wird.

Infrastruktur für alternative Kraftstoffe (Richtlinie)

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Die Europäische Kommission will die Marktdurchdringung von Fahrzeugen mit alternativen Antriebstechniken durch den Aufbau eines Netzes von Tankmöglichkeiten für alternative Kraftstoffe und Stromladestationen fördern. Hierzu sollen Betankungs- und Stromladeinfrastrukturen EU-weit normiert und vorgeschrieben werden, dass es bis 2020 in jedem Mitgliedstaat eine bestimmte Mindestzahl an Stromladestationen für Elektrofahrzeuge geben muss.

4. Eisenbahnpaket: Eisenbahnbinnenmarkt (Richtlinie)

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Zur Stärkung des Wettbewerbs im Eisenbahnsektor schlägt die Europäische Kommission die Öffnung der inländischen Schienenpersonenverkehrsmärkte und eine schärfere Trennung der Infrastrukturbetreiber von Eisenbahnunternehmen vor. Hierzu müssen Infrastrukturbetreiber und Eisenbahnunternehmen grundsätzlich rechtlich getrennt sein. Von dieser institutionellen Trennung können Infrastrukturbetreiber, die bei Inkrafttreten der vorgeschlagenen Änderungen Teil eines vertikal integrierten Unternehmens (VIU) sind, unter strengen Auflagen ausgenommen werden.

Luftfahrtaußenpolitik (Mitteilung)

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Die Kommission fordert eine „erhebliche Wandlung“ der EU-Luftfahrtaußenpolitik, um die internationale Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Luftfahrtunternehmen zu stärken, Vorteile für die Verbraucher zu schaffen und die öffentliche Sicherheit und den Umweltschutz zu verbessern. Hierzu schlägt sie u. a. vor, im Rahmen der ICAO eine globale Regelung der CO2-Emissionen des Luftverkehrs zu vereinbaren und zwischen der EU und Drittstaaten Abkommen über die Liberalisierung nationaler Beschränkungen bei Eigentum und Kontrolle von Luftfahrtunternehmen zu schließen.

CO2-Ausstoß neuer PKW ab 2020 (Verordnung)

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Um die CO2-Emissionen im Verkehrssektor zu verringern, gelten in der EU seit 2012 CO2-Grenzwerte für neue Pkw. Diese werden ab 2020 auf 95 Gramm CO2 pro Kilometer verschärft. Die Kommission schlägt nun Maßnahmen vor, um die ab 2020 geltende CO2-Zielvorgabe für die Pkw-Flotte eines Herstellers so wettbewerbsneutral wie möglich zu erreichen. Hierfür sollen die Formel zur Ermittlung der spezifischen CO2-Zielvorgabe eines Herstellers geändert werden und die Begünstigungen für Pkw mit besonders geringem CO2-Ausstoß verringert werden.

Technische Unterwegskontrolle (Verordnung)

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Kraftfahrzeuge für die gewerbliche Beförderung von Gütern oder Fahrgästen und ihre Anhänger werden wegen ihrer intensiven Nutzung nicht nur regelmäßig geprüft, sondern auch stichprobenartig und unangekündigt auf öffentlichen Straßen kontrolliert („Unterwegskontrollen“), um die Einhaltung von technischen Vorschriften und Umweltschutzvorschriften zu jeder Zeit überprüfen zu können. Die Kommission will nun die bestehenden Vorschriften (Richtlinie 2000/30/EG) harmonisieren und verschärfen, um die Verkehrssicherheit zu erhöhen und den Umweltschutz zu verbessern.

Technische Überprüfung von Kfz (Verordnung)

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Kraftfahrzeuge (Kfz) und ihre Anhänger müssen nach ihrer Erstzulassung regelmäßig einer technischen Verkehrs- und Betriebssicherheitsprüfung unterzogen werden, damit sie verkehrstüchtig und sicher bleiben. Die Kommission will nun die bestehenden Prüfvorschriften (Richtlinie 2009/40/EG) harmonisieren und verschärfen, um die Verkehrssicherheit zu erhöhen und den Umweltschutz zu verbessern.

Leitlinien für PKW-Vignetten (Mitteilung)

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Mangels EU-Vorschriften für die Erhebung von Straßenbenutzungsgebühren für leichte Privatfahrzeuge steht es den Mitgliedstaaten frei, nationale Vignetten- und Mautsysteme einzuführen. Die Europäische Kommission will durch unverbindliche Leitlinien klarstellen, wie die Mitgliedstaaten ihre Vignettensysteme für leichte Privatfahrzeuge EU-rechtskonform ausgestalten können. Insbesondere fordert sie die Einführung von Kurzzeitvignetten, damit Fahrer aus anderen Mitgliedstaaten nicht benachteiligt werden.

Erneute Kfz-Zulassung (Verordnung)

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Auch wenn ein Kraftfahrzeug in einem Mitgliedstaat bereits zugelassen ist, müssen z. B. Grenzpendler oder grenzüberschreitend tätige Mietwagenunternehmen das Kfz oft erneut in dem Mitgliedstaat zulassen, in dem es genutzt wird. Die Kommission schlägt nun vor festzulegen, in welchem Mitgliedstaat ein Kfz zugelassen sein muss, die Verfahren zur erneuten Zulassung zu verkürzen und den Datenaustausch zwischen nationalen Zulassungsbehörden zu vereinfachen.

Geräuschpegel von Kfz (Verordnung)

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Kraftfahrzeuge (Kfz) und ihre Auspuffanlagen unterliegen einem EU-weiten Typengenehmigungsverfahren, das u. a. Geräuschgrenzwerte und für diese ein einheitliches Prüfverfahren vorschreibt. Das Prüfverfahren soll nun ersetzt werden, da es laut Kommission das tatsächliche Fahrverhalten nicht praxistreu widerspiegelt. Gleichzeitig will sie die Geräuschgrenzwerte senken, um ein hohes Maß an Gesundheits- und Umweltschutz sowie öffentlicher Sicherheit zu gewährleisten.

Lärmschutz auf EU-Flughäfen (Verordnung)

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Zur Lärmminderung in der Umgebung von Flughäfen hat die Internationale Zivilluftfahrtorganisation (ICAO) den sogenannten „ausgewogenen Ansatz“ entwickelt, wonach die jeweils kosteneffizienteste Maßnahmenkombination ausgewählt werden soll. Mit dem Verordnungsvorschlag der Kommission soll nun eine stärkere Kohärenz sowohl innerhalb der EU als auch mit den ICAO-Vorgaben zur Einführung lärmbedingter Betriebsbeschränkungen hergestellt werden.

Slotzuweisung auf EU-Flughäfen (Verordnung)

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Auf Flughäfen, auf denen die Nachfrage nach Zeitnischen für Starts und Landungen („Slots“) die Flughafenkapazität übersteigt, werden Slots nach einem einheitlichen Verfahren vergeben. Dieses Vergabeverfahren will die Kommission nun ändern, um die Flughafenkapazitäten effizienter zu nutzen.

Bodenabfertigungsdienste auf EU-Flughäfen (Verordnung)

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Die Kommission will die Effizienz und Gesamtqualität der Bodenabfertigungsdienste auf EU-Flughäfen verbessern. Hierfür soll der Markt für Bodenabfertigungsdienste weiter geöffnet werden, insbesondere indem auf großen Flughäfen mindestens ein weiterer Anbieter zugelassen werden soll.

Transeuropäisches Verkehrsnetz (Verordnung)

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Die EU will ein vollständiges Transeuropäisches Verkehrsnetz (TEN-V) schaffen, das alle Verkehrsträger umfasst und eine „Zwei-Ebenen-Struktur“ aufweist. Hierfür will die Kommission die Planung stärker als bisher koordinieren und eine Leitungsstruktur schaffen. Das TEN-V soll insbesondere den Mobilitäts- und Verkehrsbedarf in der EU und zu Drittländern decken, die Zugänglichkeit aller Regionen in der EU gewährleisten und Verkehrsengpässe beseitigen.

Intelligente Fahrtenschreiber (Verordnung)

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Die Lenk- und Ruhezeiten von LKW-Fahrern sind reguliert, um die Sicherheit im Straßenverkehr zu erhöhen, die Arbeitsbedingungen der Fahrer zu verbessern und faire Wettbewerbsbedingungen sicherzustellen. Die Kommission will durch den Einsatz technisch fortschrittlicherer, „intelligenter“ Fahrtenschreiber die Vorschriften zu Lenk- und Ruhezeiten besser durchsetzen und die Verwaltungslasten für Straßenverkehrsunternehmen und Kontrollbehörden verringern.

Zusammenarbeit mit Nachbarländern im Verkehrsbereich (Mitteilung)

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Die EU will ihre Nachbarschaftspolitik und ihre Verkehrspolitik aufeinander abstimmen. Dafür schlägt die Kommission Maßnahmen zur Erleichterung des internationalen Personen- und Gütertransports vor, welche die Integration der Verkehrsmärkte der EU und ihrer Nachbarländer sowie den Verkehrsinfrastrukturausbau in den EU-Nachbarländern umfassen.

EU-Weltraumstrategie (Mitteilung)

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Mit dem Lissabon-Vertrag erhielt die EU 2009 eine Kompetenz für die Weltraumfahrt. Insbesondere um den wissenschaftlichen und technischen Fortschritt zu fördern sowie um die Wettbewerbsfähigkeit der Raumfahrtindustrie zu erhöhen, darf sie nun gemeinsame Initiativen ergreifen. In der Mitteilung stellt die Kommission ihre Pläne vor, wie die Europäische Union ihre neue Kompetenz für die Weltraumfahrt ausfüllen kann.

Single European Sky

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Mit zwei Single-European-Sky-Paketen haben die europäischen Institutionen 2004 und 2009 den Weg für einen einheitlichen europäischen Luftraum bereitet. Ziele des Single European Sky sind, den nutzbaren europäischen Luftraum nach tatsächlichen Verkehrsflüssen statt nach nationalen Grenzverläufen zu planen und zu überwachen, seine Kapazität zu erhöhen sowie einen Binnenmarkt für Flugsicherungsdienste in der EU zu schaffen. Das cep fasst den Stand der Bemühungen um die Schaffung des Single European Sky zusammen und wirft einen Blick voraus.

Verkehr (Weißbuch)

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Die Kommission setzt mit dem Weißbuch die von ihr angestoßene transparente Diskussion über die Zukunft des Verkehrs fort. Es enthält eine Beschreibung der Herausforderungen für die europäische Verkehrspolitik, die Vision der Kommission für ein wettbewerbsorientiertes und nachhaltiges Verkehrssystem bis 2050 sowie eine Strategie zu deren Umsetzung. Der Verkehrssektor soll z. B. bis 2050 die Treibhausgasemissionen um mindestens 60% gegenüber dem Emissionsniveau von 1990 reduzieren müssen.

Projektbezogene Anleihen (Konsultation)

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In einem Konsultationspapier stellt die Kommission ein Modell zur Finanzierung von Infrastruktur vor („Europe 2020 Projekt Bond Initiative“): Private oder öffentlich-private Projektgesellschaften begeben auf dem Kapitalmarkt Anleihen zur Finanzierung von Infrastruktur („projektbezogene Anleihen“). In ihrer Höhe begrenzte Zahlungsgarantien oder Kredite der Europäischen Investitionsbank (EIB) sollen private Investoren dazu bewegen, diese projektbezogenen Anleihen zu zeichnen.

Fluggastdaten (Richtlinie)

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Nach den Vorschlägen der Kommission sollen Fluggesellschaften die von Ihnen bei jeder Flugbuchung erfassten „PNR-Daten“ zu all jenen Fluggästen an Behörden der Mitgliedstaaten weiterleiten müssen, die aus Drittstaaten in die EU einreisen oder in Drittstaaten aus der EU ausreisen. Der Vorschlag regelt die Datenverarbeitung (Sammlung, Speicherung und Auswertung) durch nationale Behörden und den Datenaustausch zwischen den Mitgliedstaaten.

Erstes Eisenbahnpaket (Richtlinie)

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Das 1. Eisenbahnpaket von 2001 besteht aus drei Richtlinien, die die Basis für die europäische Eisenbahngesetzgebung bilden. Die vorliegende Zusammen- und Neufassung („Recast“) soll die nach Ansicht der Kommission bestehenden Unzulänglichkeiten, Unklarheiten und Lücken des Rechtsrahmens beseitigen. Sie umfasst den Abbau von Wettbewerbshindernissen und die Reform der Regulierungsaufsicht (1. Teil) sowie Fragen des Ausbaus und Betriebs der Eisenbahninfrastruktur (2. Teil). Zentrales Anliegen ist es, auf dem Eisenbahnverkehrsmarkt einen diskriminierungsfreien Wettbewerb zu ermöglichen.

Tourismuspolitik (Mitteilung)

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Mit dem Lissabon-Vertrag erhält die EU erstmals eine im Primärrecht verankerte Kompetenz für den Tourismus. Die Kommission beschreibt in der Mitteilung die „Herausforderungen“ und stellt einen „Aktionsrahmen für den Tourismus in Europa“ vor. Unter anderem will sie den „kulturellen und natürlichen Reichtum Europas“ bekannter machen, z.B. durch ein „Europäisches Kulturerbe-Siegel“. Zudem soll ein Austauschprogramm für Touristen es „Schlüsselgruppen“ wie Jugendlichen (bis 30 Jahren) und Senioren (ab 65 Jahren) ermöglichen, in der Nebensaison in Tourismusziele anderer Mitgliedstaaten zu verreisen. Schließlich kündigt die Kommission „Sensibilisierungskampagnen“ über die Wahl des Reiseziels und des Beförderungsart an, um einen „nachhaltigen und verantwortungsvollen Qualitätstourismus“ zu fördern. 

Transeuropäisches Verkehrsnetz (Konsultation)

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Die neue „Zwei-Ebenen-Struktur“ ist wie folgt aufgebaut: Das Gesamtnetz (1. Ebene) wird beibehalten. Es dient als Basis für den Aufbau eines zusammenhängenden „Kernnetzes“ (2. Ebene). Dieses soll Verbindungen „von höchster strategischer und wirtschaftlicher Bedeutung“ und eine „wirkliche europäische Planungsperspektive“ beinhalten. Die von der Kommission zur Diskussion gestellten Ideen beziehen sich auf die künftige Planung des TEN-V, seine Umsetzung sowie seinen institutionellen und rechtlichen Rahmen.

Zukunft des Verkehrs (Berichtsentwurf)

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Die Kommission wird 2010 ein neues Weißbuch zur europäischen Verkehrspolitik für den Zeitraum 2010-2020 vorlegen. Der Berichtsentwurf des Verkehrsausschusses zeigt aus der Sicht des Europäischen Parlaments die Herausforderungen sowie die Schwerpunkte der künftigen europäischen Verkehrspolitik auf. Zudem nennt er konkrete „messbare“ Zielvorgaben für den Verkehrsbereich, die bis 2020 zu erfüllen sind. So sollen etwa gegenüber 2010 die CO2-Emissionen des Straßenverkehrs um 20% sinken. Der Bericht spricht sich schließlich gegen den verkehrsträgerübergreifenden Wettbewerb und für eine „effiziente Komodalität“ aus.

LKW-Maut: Anlastung externer Kosten (EU-Studie)

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Der Straßenverkehr verursacht neben den Kosten, die die Verkehrsteilnehmer selbst tragen, auch Kosten, die andere Verkehrsteilnehmer und die Allgemeinheit treffen (sog. externe Kosten: z.B. Luftverschmutzung, Lärm, Zeitverluste durch Staus). Den Mitgliedstaaten soll es einem Kommissionsvorschlag zufolge erlaubt werden, in Straßenbenutzungsentgelte für LKW nun auch externe Kosten des Verkehrs einzubeziehen (sog. Anlastung). Das Europäische Parlament und der Rat haben über den Vorschlag bislang keine Einigkeit erzielt. Der Rat bat die Kommission daher um Erstellung einer Studie, die die Auswirkungen einer möglichen Anlastung untersuchen sollte.

CO2-Ausstoß leichter Nutzfahrzeuge (Mitteilung)

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Mit dem Verordnungsvorschlag sollen CO2-Grenzwerte für leichte Nutzfahrzeuge festgelegt werden. Dies betrifft vor allem Fahrzeugersteller, deren Zulieferer und letztlich alle Käufer von neuen leichten Nutzfahrzeugen.

Aktionsplan urbane Mobilität (Mitteilung)

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2007 leitete die Kommission mit dem Grünbuch „Hin zu einer neuen Kultur der Mobilität in der Stadt“ [KOM(2007) 551; vgl. cepAnalyse] eine Konsultation ein. Auf Grundlage der Ergebnisse der Konsultation soll der nun vorgelegte Aktionsplan einen „abgestimmten Rahmen“ für „EU-Initiativen“ bis 2012 bilden. Im Einzelnen plant die Kommission Maßnahmen zu Nutzerfreundlichkeit, Umweltfreundlichkeit, Finanzierung, Optimierung und Wissensaustausch des städtischen Verkehrs.

Strategie "Ökofahrzeuge" (Mitteilung)

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Die Kommission legt eine Strategie zur Förderung der Entwicklung und Akzeptanz von umweltfreundlichen Straßenfahrzeugen vor. Dabei will sie sowohl „saubere und energieeffiziente“ Fahrzeuge mit einem konventionellen Verbrennungsmotor fördern als auch Fahrzeuge mit „extrem geringen CO2-Ausstoß“ durch neue Technologien wie z.B. alternative Kraftstoffe, Elektromotoren und Brennstoffzellen.

Zukunft des Verkehrs (Mitteilung)

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Die Kommission bereitet mit dieser Mitteilung ein Weißbuch zur Verkehrspolitik für den Zeitraum 2010 bis 2020 vor, das sie im nächsten Jahr vorlegen wird. Weil strukturelle Kursänderungen in der Verkehrspolitik lange Umsetzungszeiträume voraussetzen, nimmt sie dabei die Zeit bis 2060 ins Blickfeld.

Seeverkehrsraum ohne Grenzen (Mitteilung, Richtlinie)

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Das Konzept eines „Europäischen Seeverkehrsraums ohne Grenzen“ zielt auf die Abschaffung oder Vereinfachung von Verwaltungsverfahren, die den Seeverkehr innerhalb der EU betreffen. Hierdurch soll dieser „attraktiver, effizienter und wettbewerbsfähiger“ sowie umweltverträglicher werden.

Transeuropäisches Verkehrsnetz (Grünbuch)

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Die Europäische Kommission ist mit der Entwicklung des Transeuropäischen Verkehrsnetzes (TEN-V) unzufrieden. Im Grünbuch legt sie dar, wie eine zukünftige Politik des TEN-V aussehen könnte. Hierzu stellt sie drei Handlungsoptionen vor. Ziel soll es offenbar sein, sich künftig auf die Errichtung eines „vorrangigen Netzes“ bzw. „Kernnetzes“ zu konzentrieren. Die Kommission will, dass hierbei transnationale Projekte nach rationalen und nachvollziehbaren Kriterien ausgewählt werden.

Intelligente Verkehrssysteme (Richtlinie)

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Die Kommission möchte einen Rechtrahmen für die Einführung Intelligenter Verkehrssysteme schaffen. Damit soll die Einführung von IVS forciert werden. In einem Aktionsplan stellt die Kommission zudem den Handlungsbedarf fest und einen Zeitplan für die Einführung oder Verbesserung einzelner IVS auf.

Güterverkehrskorridore (Verordnung)

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Durch die Errichtung von sogenannten Güterverkehrskorridoren soll ein europäisches Schienennetz festgelegt und die Wettbewerbsfähigkeit des Güterverkehrs gesteigert werden. Dem Schienengüterverkehr ist deshalb innerhalb der Güterverkehrskorridore ein Vorrang gegenüber dem Schienenpersonenverkehr einzuräumen.

LKW-Maut: Anlastung externer Kosten (Richtlinie)

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Nach dem Vorschlag der EU-Kommission zur Änderung der Wegekosten-Richtlinie sollen die Mitgliedstaaten in LKW-Mautgebühren für die Straßennutzung Kosten einfließen lassen dürfen, die der Schwerlastverkehr durch Luftverschmutzung, Lärm und Staus verursacht. Durch diese Anlastung sog. „externer Kosten“ soll der Verkehr umweltgerechter gestaltet werden.

Internalisierung externer Kosten im Verkehrssektor (Mitteilung)

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Nutzer des Straßen-, Bahn-, Luft- und Schiffsverkehrs verursachen durch Luftverschmutzung, Lärm, Klimawandel und staubedingten Zeitverlust Kosten, die nicht sie selbst, sondern die andere Verkehrsteilnehmer und die Allgemeinheit tragen. Die Kommission will diese externen Kosten dem jeweiligen Verkehrsnutzer „anlasten“, indem sie in die Verkehrspreise eingerechnet und damit „internalisiert“ werden. Nach Auffassung der Kommission können Preise, die die tatsächlichen Gesamtkosten der Verkehrsnutzung widerspiegeln, Verkehrsteilnehmer zu ressourcenschonendem und kostenreduzierendem Verhalten bewegen, ohne dabei dem Verkehrssektor und der Volkswirtschaft insgesamt zu schaden. Die Strategie zur Internalisierung externer Kosten soll z. B. im Schwerlastverkehr durch eine entsprechende Ausgestaltung der „LKW-Maut“ oder im Schienenverkehr durch die Einführung lärmabhängiger Trassenpreise, die Nachrüstung mit lärmmindernden Bremsen und die Festlegung von Lärmemissionsgrenzen umgesetzt werden.

Sicherheitsvorschriften für Kraftfahrzeuge (Verordnung)

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Die Kommission schlägt neue EU-weite Sicherheits- und Umweltvorschriften für Kraftfahrzeugen vor. Die Zahl der Verletzten und Todesopfer im Straßenverkehr soll ebenso gesenkt werden wie Lärm- und CO2-Emissionen verringert werden sollen. Ziel ist es außerdem, die Wettbewerbsfähigkeit der Automobilindustrie zu stärken.

CO2-Ausstoß neuer PKW (Verordnung)

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Mit dem Verordnungsvorschlag sollen CO2-Grenzwerte für PKW festgelegt werden. Dies betrifft vor allem PKW-Hersteller, deren Zulieferer und letztlich alle Käufer von Neuwagen.

Aktionsplan Güterverkehrslogistik (Mitteilung)

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Die EU-Kommission hat eine Mitteilung „Aktionsplan Güter­verkehrs­logistik“ vorgelegt. Die Zunahme des Güterverkehrs überlastet Teile des europäischen Verkehrssystems und lässt die verkehrsbedingten CO2-Emissionen ansteigen. Daher möchte die Kommission die Effizienz des Güterverkehrs in der EU erhöhen und diesen insgesamt wettbewerbsfähiger machen. Im Güterverkehr sollen verstärkt Informations- und Kommunikationstechnologien eingesetzt werden. Ferner soll der Aktionsplan zu einem effizienteren Verkehrsmanagement beitragen, indem die Einführung intelligenter Verkehrssysteme (IVS) und innovativer Dienste gefördert wird.

Städtischer Verkehr (Grünbuch)

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Mit ihrem Grünbuch "Hin zu einer neuen Kultur der Mobilität in der Stadt" möchte die Europäische Kommission das Terrain bereiten für EU-Regulierungen auf dem Gebiet der städtischen Verkehrsplanung.

Betroffen vom Grünbuch der Kommission sind u.a. Nahverkehrsnutzer, Arbeitgeber und Arbeitnehmer von Verkehrsbetrieben sowie öffentliche und private Nahverkehrsbetriebe.

Zulassung zum Beruf des Kraftverkehrsunternehmers (Verordnung)

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Die EU-Kommission hat am 6. Juli 2007 einen Vorschlag für eine Verordnung vorgelegt, mit der die Zulassung als Kraftverkehrsunternehmer  EU-weit einheitlichen Anforderungen unterworfen werden soll. Die Verordnung soll die bisherigen Regelungen der Richtlinie 96/26/EG ersetzen, deren unterschiedliche Umsetzung in den Mitgliedstaaten zu Wettbewerbsverzerrungen geführt hat.

Ziel des Vorschlags ist die Beseitigung dieser Wettbewerbsverzerrungen und die Verbesserung der Straßenverkehrssicherheit. Vorgesehen sind detaillierte Anforderungen an die Niederlassung des Unternehmens, die finanzielle Leistungsfähigkeit, die Zuverlässigkeit sowie die fachliche Eignung. Um die Einhaltung der Vorschriften zu gewährleisten, sieht der Vorschlag desweiteren verschiedene Sanktionsmöglichkeiten vor, die bis zum Entzug der Zulassung reichen.

Besteuerung gewerblich genutzten Gasöls (LKW-Diesel) (Richtlinie)

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Mit dieser Richtlinie möchte die EU-Kommission die zwischen den Mitgliedstaaten bestehenden Unterschiede in der Besteuerung von LKW-Dieselkraftstoff reduzieren. Damit sollen Wettbewerbsverzerrungen und Umweltverschmutzung als Folge von „Tanktourismus“ verringert werden. Betroffen von den Plänen der Kommission sind Güterverkehr und Mineralölwirtschaft; indirekt auch die Verbraucher.

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