Zahlungsverzug (Richtlinie)

Die EU will den Zahlungsverzug von Unternehmen und öffentlichen Stellen eindämmen. Dazu hat sie einen Richtlinienvorschlag vorgelegt, der die bestehende Richtlinie in wesentlichen Punkten ändert und ergänzt. Insbesondere soll die Geltendmachung von Beitreibungskosten erleichtert werden. Zudem werden spezielle Regeln für öffentliche Stellen eingeführt, die sich in Zahlungsverzug befinden.

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Das Anliegen, die Zahlungsmoral in der EU zu verbessern, ist grundsätzlich zu begrüßen. Die Richtlinie ist aber ordnungspolitisch bedenklich, soweit sie zwingende Vorschriften einführen will. Die Pauschalentschädigung bei Zahlungsverzug öffentlicher Stellen widerspricht zudem dem Grundsatz des Schadensausgleichs.