Was tun mit der EU-Arbeitszeitrichtlinie?

Die EU-Kommission versucht sich zum wiederholten Mal an einer Überarbeitung der Arbeitszeitrichtlinie. Seit Jahren muss die Wirtschaft mit Regelungen zum Bereitschaftsdienst leben, die der Europäische Gerichtshof in seiner Rechtsprechung vorgegeben hat. Diese pauschalen Regelungen werden den Belangen der wenigsten Unternehmen gerecht. Das cep hat sich nun mit der Arbeitszeitrichtlinie auseinandergesetzt.

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Die bestehende Arbeitszeitrichtlinie ist nach mehreren EuGH-Urteilen, insbesondere zu den Bereitschaftsdiensten, überholt. Die bisherigen Vorstöße der EU-Kommission für eine Überarbeitung sind allesamt gescheitert und auch die Sozialpartner auf europäischer Ebene konnten sich über keine Regelung zu den Bereitschaftsdiensten verständigen. Eine Reform scheint auch in Zukunft unrealistisch. Zudem würden EU-Vorschriften zur Entlohnung von Bereitschaftsdiensten gegen das Subsidiaritätsprinzip verstoßen. Die Arbeitszeitrichtlinie sollte daher aufgehoben werden.