Versicherungsvermittlung (Richtlinie)

Die Kommission erweitert den Geltungsbereich der bisherigen Richtlinie: damit ist auch der Direktvertrieb von Versicherungen erfasst. Künftig müssen Vermittler die Provision oder sonstige Vergütung, die sie bei Verkauf einer Versicherung empfangen, offenlegen. „Unabhängig“ darf sich nur nennen, wer auf Provisionen verzichtet.

cepAnalyse

Die Ausweitung der Vorschriften auf den Direktvertrieb der Versicherungsunternehmen kann Wettbewerbsverzerrungen und Regulierungsarbitrage verhindern. Die Pflicht zur Offenlegung des Vergütungsbetrags jedoch wird Falschberatung nicht verhindern und schafft neue Wettbewerbsverzerrungen. Das Provisionsverbot für „unabhängige“ Versicherungsvermittler, die Versicherungsanlageprodukte vertreiben, schafft weder praxistaugliche Vermittlungslösungen noch wirklich unabhängige Vermittler.

cepMonitor

Der cepMonitor gibt den Stand der Verhandlungen zu diesem Gesetzesentwurf in Rat und Europäischem Parlament wieder und informiert über den erlassenen Rechtsakt und dessen Umsetzungsfristen. Weiter zum cepMonitor