Verfahren zur Festsetzung von Arzneimittelpreisen (Richtlinie)

Kernelemente des Vorschlags sind die Verkürzung der Verfahrensdauern, eigene Verfahrensfristen für Generika, der Ausschluss von Fragen des Rechts am geistigen Eigentum und die Einführung wirksamen Rechtsschutzes.

Außerdem sollen die Mitgliedstaaten, wenn sie ihre nationalen Verfahren ändern wollen, die Kommission im Vorfeld über die geplanten Änderungen informieren und Änderungswünsche der Kommission berücksichtigen.

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Die Kommission beseitigt die wesentlichen Möglichkeiten der Mitgliedstaaten für Verschleppungen. Und auch das neue Rechtsmittelverfahren für das Verfahren zur Aufnahme in das Erstattungssystem ist essentiell. Allerdings hat die Kommission das Erfordernis des Rechtsschutzes für Preissenkung und Preisstopp übersehen. Das Recht der Kommission, Änderungen der nationalen Verfahrensvorschriften vorab zu prüfen, ist eine unverhältnismäßige Begrenzung nationaler Gesetzgebungskompetenz.

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Der cepMonitor gibt den Stand der Verhandlungen zu diesem Gesetzesentwurf in Rat und Europäischem Parlament wieder und informiert über den erlassenen Rechtsakt und dessen Umsetzungsfristen. Weiter zum cepMonitor