Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) (Richtlinie)

Bestimmte öffentliche und private Projekte, bei denen „mit erheblichen Auswirkungen auf die Umwelt zu rechnen ist“, müssen vor ihrer Genehmigung einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) unterzogen werden. Die Kommission will die UVP-Richtlinie 2011/92/EU erstmals seit 25 Jahren grundlegend überarbeiten, um Mängel zu beseitigen und sie an die veränderten politischen, rechtlichen und technischen Rahmenbedingungen anzupassen.

cepAnalyse

Die angestrebte Vereinheitlichung der UVP-Vorschriften kann einen Standortwettbewerb zulasten der Umweltqualität verhindern. Die vorgesehenen Fristen für die Screening-Entscheidung, die Beteiligung der Öffentlichkeit und den Abschluss der UVP führen zu mehr Rechtssicherheit und Effizienz. Die UVP sollte allerdings auf solche Umweltaspekte beschränkt bleiben, die durch das geplante Projekt tatsächlich beeinflusst werden.

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Der cepMonitor gibt den Stand der Verhandlungen zu diesem Gesetzesentwurf in Rat und Europäischem Parlament wieder und informiert über den erlassenen Rechtsakt und dessen Umsetzungsfristen. Weiter zum cepMonitor