Überarbeitung der Eigenkapitalrichtlinie (Basel II) (Richtlinie)

Nach den Änderungen vom Oktober 2008 wird die Eigenkapitalrichtlinie erneut geändert. Diesmal werden die Eigenkapitalanforderungen für das Handelsbuch und für Weiterverbriefungen angehoben und werden die Vergütungesmodelle der Banken überprüft.

cepAnalyse

Der Vorschlag stärkt die Finanzmarktstabilität, belastet aber das Wirtschaftswachstum. Die Berücksichtigung von Risiken, die von Vergütungsmodellen ausgehen können, ist konsequent. Die vorgesehene Beweislastumkehr bei komplexen Weiterverbriefungen konterkariert die Notwendigkeit, mittels risikogerechter Verbriefungen eine Kreditklemme zu vermeiden.