Überarbeitung der Arbeitszeitrichtlinie - 2. Phase der Anhörung der Sozialpartner (Mitteilung)

Die Kommission schlägt zwei Optionen zur Überarbeitung der Arbeitszeitrichtlinie vor und fordert die Sozialpartner auf mitzuteilen, ob und zu welchen Fragestellungen die Sozialpartner in Verhandlungen treten wollen. Die Kommission will zumindest die Bestimmungen zum Bereitschaftsdienst und zu den Ausgleichsruhezeiten für Bereitschaftsdienste überarbeiten (Option 1). Die zweite Option sieht eine umfassende Überarbeitung der Arbeitszeitrichtlinie vor.

cepAnalyse

Im Interesse der Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit der EU, zur Überwindung der wirtschaftlichen Ungleichgewichte zwischen den Mitgliedstaaten und um besser auf kommende Wirtschaftskrisen vorbereitet zu sein, sollte ein möglichst hohes Maß an Flexibilität erreicht werden. Die auf Bereitschaftsdienste und Ausgleichsruhezeiten beschränkte Überarbeitung der Arbeitszeitrichtlinie greift zu kurz. Erforderlich ist eine umfassende Überarbeitung der Richtlinie.