Transparenz bei Wertpapierfinanzierungsgeschäften (Verordnung)

Die Kommission will eine EU-weite Meldepflicht für Wertpapierfinanzierungsgeschäfte einführen, die Auflagen für Weiterverpfändungen von Sicherheiten verschärfen und die Informationspflichten für Investmentfonds ausweiten.

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Die Pflicht zur Meldung von Wertpapierfinanzierungsgeschäften erhöht die Transparenz über Kreditverflechtungen. Dies ist für die Erkennung sowohl des mikro- als auch des makroprudentiellen Gefährdungspotentials notwendig. Der Mehrwert der Verschärfung der Auflagen für Weiterverpfändungen ist gering. Die zusätzlichen Informationspflichten für OGAW- und AIFM-Fonds tragen nur theoretisch zum Anlegerschutz bei. Die Befugnis der Kommission, in delegierten Rechtsakten den Anwendungsbereich der Verordnung zu ändern, verstößt gegen EU-Recht.

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Der cepMonitor gibt den Stand der Verhandlungen zu diesem Gesetzesentwurf in Rat und Europäischem Parlament wieder und informiert über den erlassenen Rechtsakt und dessen Umsetzungsfristen. Weiter zum cepMonitor