Strategie für die Gleichstellung von Frauen und Männern 2010-2015 (Mitteilung)

Die Kommission hatte bereits in der „Frauen-Charta“ vom März 2010 angekündigt, die Gleichbehandlung von Männern und Frauen in allen Politikbereichen besser berücksichtigen zu wollen. Diese Ankündigung konkretisiert die Kommission mit der vorliegenden Mitteilung, in der sie klarstellt, in welchen Bereichen besonderer Handlungsbedarf besteht und welche Maßnahmen die Kommission ergreifen möchte. Zwar geht die Kommission in der Mitteilung eher oberflächlich auf einzelne Maßnahmen ein. Allerdings hat sie neben der Mitteilung auch ein Arbeitsdokument [SEC(2010) 1079] vorgelegt, in dem sie über 130 konkrete nicht-legislative Maßnahmen bezeichnet.

cepAnalyse

Gleichbehandlung der Geschlechter ist in den Mitgliedstaaten selbstverständlich, was sich in den einzelnen Rechtsordnungen auch widerspiegelt. Ursache faktischer Ungleichbehandlung ist regelmäßig die Gesinnung einzelner Akteure. Da sich Gesetze zur Änderung persönlicher Gesinnung nicht eignen, ist es zu begrüßen, dass die Kommission auf legislative Maßnahmen weitgehend verzichtet. Dagegen muss kritisiert werden, dass sich die Kommission nicht mit der Frage auseinandersetzt, ob es rationale Gründe für Ungleichbehandlungen geben kann. Ebenso muss festgestellt werden, dass die von der Kommission geforderte Harmonisierung einzelner Straftatbestände mit der Kompetenzordnung des AEUV nicht zu vereinbaren ist.