Steuerung wirtschaftspolitischer Reformen (Mitteilung)

Die Kommission will nationale wirtschaftspolitische Reformen stärker steuern. Dazu will sie zum einen ein „Instrument für Konvergenz und Wettbewerbsfähigkeit“ einführen, bei dem sich ein Mitgliedstaat „verpflichtet“, Reformen umzusetzen, und dafür eine finanzielle Unterstützung erhält. Zum anderen will sie die „Vorabkoordinierung größerer wirtschaftspolitischer Reformvorhaben“ im EU-Recht festschreiben.

cepAnalyse

Euro-Staaten haften heute für andere Euro-Staaten, auf deren Politik sie keinen Einfluss haben. Durch die vorgeschlagenen Maßnahmen können sie einerseits zwar – begrenzten – Einfluss ausüben. Andererseits verringern die Maßnahmen die Haftung der potentiell hilfsbedürftigen Staaten für ihre Politik. Reformvereinbarungen, die unter dem Dach des „Instruments“ getroffen werden, sollten rechtlich verbindlich sein. Das ist allenfalls zulässig, wenn sie auf die Flexibilitätsklausel (Art. 352 AEUV) gestützt werden, die Einstimmigkeit im Rat erfordert.